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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Finanzierung der Europäischen Verteidigungsagentur (G-SIG: 16010068)

Alternative Finanzierungsinstrumente der EVA, deutscher Anteil an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der EVA

Fraktion

FDP

Datum

30.12.2005

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/26414. 12. 2005

Finanzierung der Europäischen Verteidigungsagentur

der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Birgit Homburger, Elke Hoff, Jürgen Koppelin, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) hat in den letzten Jahren große Fortschritte erzielt. Ein wichtiger Schritt auf dem weiteren Weg zur verstärkten Integration der europäischen Streitkräfte ist die Bündelung der Beschaffungs- und Entwicklungsausgaben. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 2004 die Europäische Verteidigungsagentur (EVA) gegründet.

Die EVA soll insbesondere die europäische Rüstungszusammenarbeit und die Effektivität der europäischen Verteidigungsforschung und -technologie fördern und zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen europäischen Marktes für Verteidigungsgüter beitragen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben stehen der EVA unterschiedliche Finanzierungsinstrumente zur Verfügung.

Die grundlegende Finanzierung erfolgt durch den Verwaltungshaushalt, der einen operativen Anteil für externe Beratung und für spezielle Maßnahmen im Bereich Forschung und Entwicklung beinhaltet.

Der Verwaltungshaushalt wird durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert, die sich aus dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt ergeben. Deutschland trägt derzeit mit 22,5 Prozent den größten Anteil.

Die hierfür notwendigen Haushaltsmittel entstammen dem Einzelplan 14 (Bundesministerium der Verteidigung). Über den jeweiligen Pflichtbeitrag wird bei der Haushaltsaufstellung mit 2/3-Mehrheit der teilnehmenden Mitgliedstaaten entschieden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Kofinanzierung von Projekten durch die EU, die Mitgliedstaaten, Drittstaaten, Firmen oder Organisationen.

Zudem können Projekte durch spezielle Projektbudgets finanziert werden, wobei die Kosten unter den an dem Projekt teilnehmenden Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.

In den Jahren 2004 und 2005 wurde die Agentur nur durch den Verwaltungshaushalt finanziert. Auch im Jahr 2006 werden keine neuen Projekte durch die alternativen Finanzierungsinstrumente (Kofinanzierung und Projektfinanzierung) – soweit bisher bekannt – finanziert. Stattdessen wird der operative Anteil des Verwaltungshaushaltes um 70 Prozent angehoben. Der operative Anteil wird damit auf über 20 Prozent des Verwaltungshaushaltes ansteigen.

Solange die alternativen Finanzierungsinstrumente nicht genutzt werden, finanzieren somit alle teilnehmenden Mitgliedstaaten – unabhängig von der Beteiligung an einzelnen Projekten – alle Vorhaben der EVA gemäß dem mehrheitlich bestimmten Kostenschlüssel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Warum beinhaltet der Verwaltungshaushalt einen projektbezogenen, operativen Anteil?

2

Welche Projekte wurden daraus finanziert?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Finanzierung dieser Projekte aus dem Verwaltungshaushalt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Bestrebungen, diesen operativen Anteil weiter aufzustocken?

5

Warum wurden die alternativen Finanzierungsinstrumente bisher nicht genutzt?

6

Strebt die Bundesregierung eine Stärkung der alternativen Finanzierungsinstrumente an (wenn ja, welche und in welcher Form)?

7

Sieht die Bundesregierung bei der Finanzierung der EVA anderweitigen Handlungsbedarf (Eingrenzung des operativen Anteils, Änderung des Pflichtanteils, Veränderung der 2/3-Mehrheit bei der Haushaltsaufstellung u. Ä.), und wenn ja, welche konkreten Initiativen ergeben sich hieraus?

8

Welchen Anteil haben die deutsche wehrtechnische Industrie und andere Institutionen (Forschungseinrichtungen, Hochschulen etc.) in Deutschland an den Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der EVA (absolut und relativ)?

9

Ist dieser Anteil aus Sicht der Bundesregierung angemessen?

10

Inwieweit wurde bzw. wird die nationale Planung im Bereich Forschung und Technologie (F&T) aufgrund der EVA-Finanzierung verändert?

11

Lassen sich bereits konkrete Synergieeffekte bei den (zukünftigen) EVA-Vorhaben identifizieren, und wenn ja, welche?

12

Entstehen durch die Umschichtung im Vergleich zur bisherigen F&T-Planung Lücken auf europäischer oder nationaler Ebene?

Berlin, den 13. Dezember 2005

Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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