Reform der Gewerbesteuer
der Abgeordneten Gisela Piltz, Dr. Hermann Otto Solms, Jan Mücke, Patrick Döring, Dr. Volker Wissing, Marina Schuster, Frank Schäffler, Martin Zeil, Jens Ackermann, Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Gewerbesteuer ist eine im internationalen Vergleich nahezu unbekannte Sonderbelastung für die Unternehmen in Deutschland. Dieser Wettbewerbsnachteil wurde mit der zunehmenden Globalisierung der internationalen Wirtschaft immer spürbarer. Der Deutsche Bundestag hat aus diesem Grund die Belastung für die Unternehmen im letzten Jahrzehnt stufenweise abgesenkt.
Ab 1994 wurde der für Personengesellschafter geltende Einkommensteuertarif wegen der Zusatzbelastung durch die Gewerbesteuer von 53 auf 47 Prozent abgesenkt. Bereits 1999 hat der Bundesfinanzhof darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber die Gewerbesteuer absenken bzw. abschaffen müsse, wenn er diese Belastung für zu hoch halte. Mit Wirkung vom 1. Januar 1998 wurde die Gewerbekapitalsteuer abgeschafft. Sie war eine Substanzsteuer, die auch von Unternehmen mit Verlusten gezahlt werden musste. Grund für die Abschaffung, die der Deutsche Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen hatte, war die drohende Einführung dieser Substanzsteuer in den neuen Ländern. Die Steuer hätte den Aufbau der Unternehmen in den neuen Ländern gefährdet und viele Betriebe in den Konkurs getrieben.
Als weitere Reaktion auf die im internationalen Vergleich viel zu hohe Steuerbelastung der deutschen Unternehmen wurde die Körperschaftsteuer zum 1. Januar 1999 auf 40 Prozent und ab 2001 auf 25 Prozent abgesenkt. Für Personengesellschafter wurde 2001 die Verrechenbarkeit der Gewerbesteuer mit der Einkommensteuer eingeführt, um die Belastung mit Gewerbesteuer im internationalen Vergleich zu beseitigen.
CDU/CSU und SPD haben sich im Frühjahr 2005 beim „Job-Gipfel“ darauf geeinigt, den Faktor für die Verrechenbarkeit der Gewerbesteuer weiter zu erhöhen, um die Belastung der Personengesellschaften weiter abzusenken. Über diese Erhöhung des Faktors und eine Absenkung der Steuerbelastung der deutschen Unternehmen wird auch in der 16. Legislaturperiode diskutiert.
Darüber hinaus hat Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, nach Medienberichten bereits angekündigt, die Gewerbesteuer im Zuge der geplanten Unternehmensteuerreform noch auszuweiten (Vgl. DIE WELT vom 16. Juni 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
In welchen wichtigen Industrienationen wird eine Gewerbesteuer oder eine ihr ähnliche Steuer erhoben?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewerbesteuer im internationalen Vergleich eine Sonderbelastung der deutschen Unternehmen darstellt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Steuerbelastung der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Gewerbesteuer in ihrer Festsetzung und Erhebung kompliziert ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Belastung mit Gewerbesteuer für die betroffenen Betriebe intransparent ist, insbesondere weil sie ihre eigene Bemessungsgrundlage mindert und bei Einkommen- und Körperschaftsteuer als Betriebsausgabe abzugsfähig ist?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Abschaffung der Gewerbesteuer ein wesentlicher Beitrag zur Vereinfachung unseres Steuersystems wäre?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der Wegfall der Gewerbesteuer ein Beitrag zur im Koalitionsvertrag angekündigten durchgreifenden Modernisierung des deutschen Steuerrechts wäre?
Wie beurteilen die Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung am Umsatzsteueraufkommen als Ausgleich für den Wegfall der Gewerbekapitalsteuer im Hinblick auf ihre finanzielle Ausstattung?
Wie hoch war der Anteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer seit seiner Einführung 1998 (in Zahlen)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Umsatzsteuer weniger konjunkturabhängig und daher in ihrem Aufkommen berechenbarer ist als die Gewerbesteuer?
Welche Alternativen zur Gewerbesteuer sind nach Auffassung der Bundesregierung als wirtschaftskraftbezogene Steuerquelle mit Hebesatzrecht denkbar?
Ist es nach Auffassung der Bundesregierung denkbar, dass bei entsprechender Ausgestaltung eine mit Hebesatz versehene Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer die Kriterien der wirtschaftskraftbezogenen Steuerquelle mit Hebesatzrecht erfüllt?
Wie könnte nach Auffassung der Bundesregierung eine den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechende Finanzausstattung der Gemeinden aussehen, die nicht in der Gewerbesteuer besteht?
Welche Pläne hat die Bundesregierung zur im Koalitionsvertrag vereinbarten Fortentwicklung der Gewerbesteuer?
Hat die Bundesregierung Überlegungen zum Ersatz der Gewerbesteuer angestellt, wie im Koalitionsvertrag angedeutet, und falls ja, wie sehen diese Überlegungen aus?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Unternehmensteuerrecht ohne Gewerbesteuer modernen Standards entspricht und international wettbewerbsfähig ist?
Plant die Bundesregierung die Ausweitung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer, wie es nach Medienberichten der Bundesfinanzminister angekündigt hat?
Sind Änderungen bei der Messzahl oder dem Anrechnungsfaktor vorgesehen?
Falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass in diesem Fall Unternehmen ohne laufende Gewinne steuerpflichtig werden können?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie hoch der Anteil der Personenunternehmen ist, die nach geltendem Recht mit Gewerbesteuer belastet werden?
Wie hoch ist der Anteil der Personenunternehmen, der die Gewerbesteuer zwar ermittelt, aber nicht belastet ist?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Einbeziehung von Leasing in die gewerbesteuerliche Bemessungsgrundlage auf die Anlageinvestitionen auswirken?