BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Notwendigkeit des Ausbaus beim Schienenpersonennahverkehr und Busanbindungen in Sachsen-Anhalt

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

10.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/962624.04.2019

Notwendigkeit des Ausbaus beim Schienenpersonennahverkehr und bei Busanbindungen in Sachsen-Anhalt

der Abgeordneten Dr. Marcus Faber, Alexander Graf Lambsdorff, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Für ein Flächenland wie Sachsen-Anhalt ist der öffentliche Nahverkehr elementar wichtig. Die CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode „Ein neuer Aufbruch für Europa. Eine neue Dynamik für Deutschland. Ein neuer Zusammenhalt für unser Land“ vereinbart, dass „die Verlagerung der Pendlerverkehre auf die Schiene“ gefördert werden solle (www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 76).

Damit steht die Bundesregierung unter der Maßgabe, diese Vereinbarung umzusetzen und die Pendlerverkehre auf der Schiene zu stärken. Nach Ansicht der Fragesteller ist dies gerade in Sachsen-Anhalt eine Notwendigkeit, die keine Aufschiebung duldet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie viele Verkehrsstationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Land Sachsen-Anhalt in den jeweiligen Landkreisen von Regionalzügen angefahren?

2

An wie vielen dieser Verkehrsstationen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen auf die Ankunftszeit des Regionalzuges abgestimmten Anschluss zum regionalen Bus- und/oder Straßenbahnverkehr?

3

Wie hoch liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die täglichen Fahrgastzahlen im Durchschnitt in den jeweiligen Regionalzügen im Land Sachsen-Anhalt (bitte für die Jahre seit einschließlich 2014 angeben)?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Pendlern, die täglich die jeweiligen Regionalzüge im Land Sachsen-Anhalt nutzen (bitte für die Jahre seit einschließlich 2014 angeben)?

5

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Liniennetz des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) der Anteil der Regionalzüge, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als 6 Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf für die Jahre seit einschließlich 2014 ausweisen)?

6

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im gesamten Busliniennetz des Altmarkkreises Salzwedel, des Landkreises Stendal, des Landkreises Mansfeld Südharz, des Geltungsbereiches des Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg-Tarifs, des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, des Magdeburger Regionalverkehrsverbundes und der Verkehrs- und Tarifgemeinschaft Ostharz der Anteil der Busse, die ohne jede Verspätung, mit Verspätung von weniger als 6 Minuten, mit Verspätung von weniger als 16 Minuten und mit Verspätung von 16 Minuten oder mehr ihre Fahrten erbracht haben (bitte aufschlüsseln und Werte für morgendliche und abendliche Hauptverkehrszeiten sowie für den gesamten Tagesverlauf für die Jahre seit einschließlich 2014 ausweisen)?

7

Wie wurden die vom Bund bereitgestellten Regionalisierungsmittel nach Kenntnis der Bundesregierung durch das Land Sachsen-Anhalt jeweils entsprechend den folgenden vereinbarten Kriterien seit dem Jahr 2014 verwendet (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben):

a) Leistungsbestellungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV),

b) Leistungsbestellungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),

c) Managementaufwand des SPNV,

d) Managementaufwand des ÖPNV,

e) Investitionen in Verkehrsanlagen des SPNV,

f) Investitionen in Verkehrsanlagen des ÖPNV,

g) Investitionen in Fahrzeuge des SPNV,

h) Investitionen in Fahrzeuge des ÖPNV,

i) Tarifausgleich – Verbundförderung,

j) Tarifausgleich – Ausbildungsförderung?

8

Mit welchen Bundesfördermitteln verfolgt die Bundesregierung ihren eigenen Ansatz in Sachsen-Anhalt, den Pendlerverkehr auf der Schiene zu fördern?

9

Sieht die Bundesregierung Herausforderungen, den Schienenverkehr in Sachsen-Anhalt, einem Transitbundesland, zu fördern?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen