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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Arbeitsweise und Wirksamkeit des AnkER-Zentrums Dresden

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

23.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/993808.05.2019

Arbeitsweise und Wirksamkeit des AnkER-Zentrums Dresden

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Manuel Höferlin, Ulla Ihnen, Oliver Luksic, Dr. Hermann Otto Solms, Katja Suding, Michael Theurer, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegt sollten in AnkER-Einrichtungen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückkehr, aber auch erste Maßnahmen der Integration stattfinden. Durch die Konzentration und enge Zusammenarbeit der am Asylverfahren beteiligten Akteure des Bundes und der Länder sollen die Verfahren effizienter werden.

Asylsuchende, deren Antrag abgelehnt wurde, sollen darüber hinaus bis zur Ausreise in der Einrichtung verbleiben. Im Rahmen der Pilotierung nahmen bisher lediglich an sieben Standorten in Bayern, in Lebach (Saarland) und Dresden (Sachsen) AnkER-Einrichtungen ihre Arbeit auf. Nach Kenntnis der Fragesteller plant derzeit keines der weiteren Länder ein solches Zentrum.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Auf Basis welcher rechtlichen Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Freistaat Sachsen wurde und wird das AnkER-Zentrum in Dresden errichtet und betrieben?

2

Wann war die Einrichtung in Dresden operativ arbeitsfähig?

3

Welche Behörden des Bundes und des Freistaates Sachsen sind mit jeweils welcher Anzahl von Mitarbeitern ständig in dieser Einrichtung tätig?

4

Wie viele Asylsuchende wurden seit ihrer Errichtung bis zum 31. März 2019 in dieser Einrichtung aufgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

5

Wie lange dauerten durchschnittlich die dort konzentrierten Asylverfahren?

6

Wie viele Asylsuchende wurden bis zum 31. März 2019 nach Abschluss der Verfahren von dort auf die Kommunen verteilt (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

7

Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige wurden bis zum 31. März 2019 aus dieser Einrichtung abgeschoben (bitte nach Monaten aufschlüsseln)

8

Wie viele Asylsuchende sind derzeit in dieser Einrichtung untergebracht (bitte nach alleinreisenden Männern, Frauen und Familien mit Kindern aufschlüsseln)?

9

Gibt es eine Evaluation des Erfolges des Pilotprojektes „AnkER-Zentrum Dresden“ im Vergleich mit den anderen sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig und Chemnitz (wenn ja, bitte mit Resultaten angeben, und wenn nein, warum nicht)?

10

Wie erfolgt die Koordinierung des Zentrums mit der Abschiebehaft- und Ausreisegewahrsamseinrichtung Dresden?

11

Wie viele Beamte der Bundespolizei sind ständig im AnkER-Zentrum Dresden tätig?

12

Auf welcher rechtlichen Grundlage unterstützt die Bundespolizei den Freistaat Sachsen beim Transport vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer zur Überstellungsdienststelle (§ 71 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes)?

13

In welchen konkreten Abschiebefällen war die Bundespolizei bis zum 31. März 2019 für den Freistaat Sachsen tätig?

14

Mit welcher Personalbelastung rechnet die Bundespolizei im Zusammenhang mit der Abschiebung vollziehbar Ausreisepflichtiger in Sachsen?

15

Inwieweit ist diese Tätigkeit in dem geplanten Stellenaufwuchs der Bundespolizei in Sachsen geplant worden (siehe Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Entwicklung der Bundespolizei in der Direktion Pirna auf Bundestagsdrucksache 19/7004)?

Berlin, den 2. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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