Dauer von Planungs- und Genehmigungszeiträumen bei Brückenbauwerken
der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Olaf in der Beek, Konstantin Kuhle, Frank Schäffler, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Verkehrsinfrastruktur ist nach Ansicht der Fragesteller das Rückgrat unserer Volkswirtschaft. Eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur ist die Voraussetzung für funktionierende Wertschöpfungs- und Logistikketten und in der Folge auch für den Wohlstand in Deutschland. Über viele Jahre ist nach Ansicht der Fragesteller zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert worden. Das rächt sich jetzt und macht sich bemerkbar durch gesperrte Autobahnbrücken, zunehmende Langsamfahrstellen auf den Schienenwegen und marode Schleusen und Wehre an den Wasserstraßen. Damit die Verkehrswege zügig saniert werden können, müssen aus Sicht der Fragesteller auch die Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Der Deutsche Bundestag hat hierzu Ende 2018 das Planungsbeschleunigungsgesetz verabschiedet, welches in einzelnen Punkten einen beschleunigenden Charakter haben wird, aber nach Auffassung der Fragesteller den großen Wurf weiterhin vermissen lässt. Als Voraussetzung für eine echte Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren muss man wissen, welche Phase im Planungsverlauf mit die meiste Zeit in Anspruch nimmt, um dort auch gezielt ansetzen zu können. Insbesondere bei Brückenbauwerken als Nadelöhr der Verkehrswege ist dieses von besonderer Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Für welche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken an Bundesfernstraßen ist seit dem 1. Januar 2010 eine Plangenehmigung im Rahmen von Plangenehmigungen von Teilprojekten oder als Plangenehmigung des Gesamtprojekts erteilt worden (bitte Maßnahmen nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Bauweise, (6) Längenklasse nach Bundesanstalt für Straßenwesen – BASt –, (7) Sanierung bzw. (Ersatz-)Neubau, (8) Gesamtkosten Bund geplant, (9) Gesamtkosten Bund aktuell aufschlüsseln)?
Für welche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an Brückenbauwerken an Bundesfernstraßen ist seit dem 1. Januar 2010 ein Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Ergehens eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Teilprojekt oder für das Gesamtprojekt ergangen (bitte Maßnahmen nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Bauweise, (6) Längenklasse nach BASt, (7) Sanierung bzw. (Ersatz-)Neubau, (8) Gesamtkosten Bund geplant, (9) Gesamtkosten Bund aktuell aufschlüsseln)?
Für welche Brückenneubauten im Rahmen von Bundesfernstraßen-Ausbauvorhaben ist seit dem 1. Januar 2010 eine Plangenehmigung im Rahmen von Plangenehmigungen von Teilprojekten oder als Plangenehmigung des Gesamtprojekts erteilt worden (bitte Maßnahmen nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Bauweise, (6) Längenklasse nach BASt, (7) Sanierung bzw. (Ersatz-)Neubau, (8) Gesamtkosten Bund geplant, (9) Gesamtkosten Bund aktuell aufschlüsseln)?
Für welche Brückenneubauten im Rahmen von Bundesfernstraßen-Ausbauvorhaben ist seit dem 1. Januar 2010 ein Planfeststellungsbeschluss im Rahmen des Ergehens eines Planfeststellungsbeschlusses für ein Teilprojekt oder für das Gesamtprojekt ergangen (bitte Maßnahmen nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Bauweise, (6) Längenklasse nach BASt, (7) Sanierung bzw. (Ersatz-)Neubau, (8) Gesamtkosten Bund geplant, (9) Gesamtkosten Bund aktuell aufschlüsseln)?
Wann wurden bei den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen mit Plangenehmigung die wesentlichen Meilensteine auf den Weg zur Realisierung gebracht (bitte Meilensteine nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Aufnahme des zugehörigen Vorhabens in das Fernstraßenausbaugesetz (nur bei Bedarfs-Planvorhaben), (6) Einreichung der Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, (7) Erteilung des Sicht- oder Genehmigungsvermerks durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI –, (8) Einleitung des Anhörungsverfahrens bzw. Einreichung der Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde), (9) Erteilung der Plangenehmigung, (10) Bestandskraft der Plangenehmigung bzw. Vorliegen unanfechtbaren Baurechts, (11) Beginn des Vergabeverfahrens, (12) Abschluss des Vergabeverfahrens, (13) Baubeginn, (14) Inbetriebnahme aufschlüsseln)?
Wann wurden bei den in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Brückenneubauten mit Plangenehmigung die wesentlichen Meilensteine auf den Weg zur Realisierung gebracht (bitte Meilensteine nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Aufnahme des zugehörigen Vorhabens in das Fernstraßenausbaugesetz – nur bei Bedarfs-Planvorhaben –, (6) Einreichung der Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, (7) Erteilung des Sicht- oder Genehmigungsvermerks durch das BMVI, (8) Einleitung des Anhörungsverfahren bzw. Einreichung der Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde), (9) Erteilung der Plangenehmigung, (10) Bestandskraft der Plangenehmigung bzw. Vorliegen unanfechtbaren Baurechts, (11) Beginn des Vergabeverfahrens, (12) Abschluss des Vergabeverfahrens, (13) Baubeginn, (14) Inbetriebnahme aufschlüsseln)?
Wann wurden bei den in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen mit Planfeststellung die wesentlichen Meilensteine auf den Weg zur Realisierung gebracht (bitte Meilensteine nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Aufnahme des zugehörigen Vorhabens in das Fernstraßenausbaugesetz – nur bei Bedarfs-Planvorhaben –, (6) Einreichung der Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, (7) Erteilung des Sicht- oder Genehmigungsvermerks durch das BMVI, (8) Einleitung des Anhörungsverfahrens bzw. Einreichung der Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde), (9) Planfeststellungsbeschluss, (10) Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bzw. Vorliegen unanfechtbaren Baurechts, (11) Beginn des Vergabeverfahrens, (12) Abschluss des Vergabeverfahrens, (13) Baubeginn, (14) Inbetriebnahme aufschlüsseln)?
Wann wurden bei den in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Brückenneubauten mit Planfeststellung die wesentlichen Meilensteine auf den Weg zur Realisierung gebracht (bitte Meilensteine nach (1) Land, (2) Straße, (3) Projektbezeichnung, (4) Bauwerksnummer, (5) Aufnahme des zugehörigen Vorhabens in das Fernstraßenausbaugesetz – nur bei Bedarfs-Planvorhaben –, (6) Einreichung der Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, (7) Erteilung des Sicht- oder Genehmigungsvermerks durch das BMVI, (8) Einleitung des Anhörungsverfahrens bzw. Einreichung der Planunterlagen bei der Anhörungsbehörde), (9) Planfeststellungsbeschluss, (10) Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bzw. Vorliegen unanfechtbaren Baurechts, (11) Beginn des Vergabeverfahrens, (12) Abschluss des Vergabeverfahrens, (13) Baubeginn, (14) Inbetriebnahme aufschlüsseln)?