Smarte Lösungen für eine nutzerfreundliche digitale Verwaltung
der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung ist erklärtes Ziel der Bundesregierung (Quelle: www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/847984/5b8bc23590d4cb2892b31c987ad672b7/2018-03-14-koalitionsvertrag-data.pdf?download=1, S. 129). Um dieses Ziel zu erreichen und somit die öffentliche Verwaltung zu digitalisieren (eGovernment), sind praktikable und nutzerfreundliche Lösungen zur persönlichen elektronischen Identifikation nötig.
Eine Studie der Initiative D21 hat ergeben, dass im Jahr 2018 nur 40 Prozent der Bürger eGovernment-Angebote genutzt haben. Dies sind fünf Prozentpunkte weniger als 2012 (Quelle: https://initiatived21.de/app/uploads/2018/11/191029_egovmon2018_final_web.pdf, S. 8). Im Rahmen dieser Studie gaben lediglich 22 Prozent der Befragten an, die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet zu haben und nur 6 Prozent der Befragten insgesamt erklärten, im Besitz eines Lesegerätes zu sein, welches die Voraussetzung für die erfolgreiche elektronische Identifikation mit dem Personalausweis ist (ebd., S. 26).
Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist gegenwärtig die einzige elektronische Identifikationsmöglichkeit für Bürger bei digitalen Verwaltungsvorgängen. Diese erfüllt das höchste Sicherheitsniveau im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (eIDAS-Verordnung). Allerdings sind in der Bundesrepublik Deutschland aktuell keine elektronischen Identifizierungslösungen privater Anbieter für die in der Verordnung festgelegten Vertrauensniveaus „substanziell“ und „niedrig“ bei eGovernment-Vorgängen zugelassen. Obwohl nicht für alle Verwaltungsdienstleistungen das höchste Sicherheitsniveau notwendig ist (Quelle: www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/eIDAS/Elektronische_Identifizierung/Elektronische_Identifizierung_node.html).
Um die Akzeptanz von eID-Verfahren zu steigern und die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben, werden nutzerfreundliche Anwendungen benötigt. Wie die Studie der Initiative D21 zeigt, wünschen sich die Bürger ähnliche Identifizierungsarten bei digitalen Behördengängen wie im privaten Bereich (Quelle: https://initiatived21.de/app/uploads/2018/11/191029_egovmon2018_final_web.pdf, S. 30).
Darüber hinaus ist ein Wettbewerb verschiedener privater eID-Anbieter essentiell, denn die eIDAS-Verordnung sieht vor, dass Deutschland eID-Lösungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die gegenüber der EU-Kommission notifiziert wurden, ebenfalls als Identifikationsmöglichkeit zulassen muss. Um mittel- bis langfristig nicht den Anschluss zu verlieren und um deutschen Unternehmen nicht den Marktzugang zu verwehren, sollte die Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht der Fragesteller private Anbieter von eID-Lösungen im eGovernment-Bereich zulassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Für welche Verwaltungsdienstleistungen ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „hohes“ Sicherheitsniveau im Sinne der eIDAS-Verordnung notwendig (bitte begründen)?
Für welche Verwaltungsdienstleistungen ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „substanzielles“ Sicherheitsniveau im Sinne der eIDAS-Verordnung erforderlich (bitte begründen)?
Für welche Verwaltungsdienstleistungen ist nach Auffassung der Bundesregierung ein „niedriges“ Sicherheitsniveau im Sinne der eIDAS-Verordnung ausreichend (bitte begründen)?
Wie bewertet die Bundesregierung eine mögliche Notifizierung von eID-Systemen von privaten Anbietern für den eGovernment-Bereich in Deutschland?
Welche Gründe sprechen nach Kenntnis der Bundesregierung gegen die Notifizierung von privaten Anbietern von eID-Systemen für den eGovernment-Bereich in Deutschland?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation mit privaten Anbietern bei Systemen der elektronischen Identifizierung für den eGovernment-Bereich?
Welche Maßnahmen plant das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, um die Akzeptanz von elektronischen Identifizierungsmöglichkeiten bei den Bürgern zu steigern?
Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die eID-Funktion des Personalausweises und die dazugehörigen Services und Technologien ausgegeben, und welche Anwendungsmöglichkeiten existieren dafür (bitte auflisten)?
Wie viel Geld wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in die Verbreitung der eID-Funktion des Personalausweises und der dazugehörigen Services investiert?
Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die eID-Funktion des Personalausweises seit 2010 freigeschaltet (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Personen, die die eID-Funktion des Personalausweises seit 2010 freigeschaltet haben, nutzen diese nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung Pilotprojekte zur Erprobung von privaten eID-Anbietern im eGovernment-Bereich? Wenn nein, warum nicht?