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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Versetzung von politischen Beamten des Bundes in den einstweiligen Ruhestand (G-SIG: 16011080)

Anzahl, Alter, Dienstalter der nach § 36 BBG in den Ruhestand versetzten politischen Beamten nach Regierungswechsel, Gründe, Höhe der Versorgungsbezüge <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

09.10.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/268621. 09. 2006

Versetzung von politischen Beamten des Bundes in den einstweiligen Ruhestand

der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhard Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Gut zehn Monate nach Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung dürfte der Personalfindungsprozess auch auf Beamtenebene abgeschlossen sein. Laut einer Meldung der „Wirtschaftswoche“ vom 7. Dezember 2005 sollen bereits kurz nach Abschluss der Regierungsbildung mehr als 20 Spitzenbeamte in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sein. In dem Artikel heißt es weiter, Bundespräsident Prof. Dr. Horst Köhler wolle weiteren Entlassungen erst zustimmen, wenn er einen Gesamtüberblick darüber habe, wie viele und welche Spitzenbeamte gehen sollten und wer dafür als Nachfolger kommen solle. Bis dahin wolle er seine Unterschrift unter Entlassungsurkunden verweigern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Wie viele politische Beamte wurden – jeweils aufgeschlüsselt nach Ressort und den Funktionen in § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. für § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBG nach Besoldungsgruppen – seit Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt?

2

Wie alt waren die Beamten – wiederum aufgeschlüsselt nach Ressort und Funktion bzw. Besoldungsgruppe –, die seit der Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind?

3

Wie lange waren sie – aufgeschlüsselt nach Ressort und Funktion bzw. Besoldungsgruppe – zum jeweiligen Zeitpunkt ihrer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand in einer Funktion gemäß § 36 BBG im Dienst?

4

Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung gegenüber dem Bundespräsidenten für die Versetzung der Beamten in den einstweiligen Ruhestand geltend gemacht hat?

5

In wie vielen Fällen ist der Bundespräsident den Vorschlägen der Bundesregierung nicht gefolgt, und was waren die Gründe dafür?

6

Haben Beamte gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Rechtsmittel eingelegt, und wenn ja, wie viele, und wie sind diese Verfahren, soweit bereits abgeschlossen, ausgegangen?

7

Ist in jedem Einzelfall vor der Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand die Möglichkeit einer Weiterverwendung auf einem anderen Dienstposten geprüft worden, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?

8

In wie vielen Fällen sind in den einstweiligen Ruhestand versetzte politische Beamte durch andere Bundesbeamte ersetzt worden?

9

Wie viele politische Beamte wurden – jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr, Ressort und den Funktionen in § 36 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 BBG bzw. für § 36 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BBG nach Besoldungsgruppen – seit Übernahme der Amtsgeschäfte durch die rot-grüne Bundesregierung im Jahre 1998 bis zu deren Ablösung in den einstweiligen Ruhestand versetzt?

10

Wie viele Beamte wurden in den einstweiligen Ruhestand versetzt, die in dem in Frage 9 genannten Zeitraum erstmals auf Posten eines politischen Beamten berufen worden waren, aufgeschlüsselt nach Jahr, Ressort und Funktion bzw. Besoldungsgruppe?

11

Wie alt waren diese Beamten – wiederum aufgeschlüsselt nach Jahr, Ressort und Funktion bzw. Besoldungsgruppe –, bei ihrer Versetzung, und wie lange waren sie in diesem Zeitpunkt in einer Funktion gemäß § 36 BBG im Dienst?

12

Haben Beamte gegen ihre Versetzung in den einstweiligen Ruhestand Rechtsmittel eingelegt, und wenn ja, in wie vielen Fällen, und wie sind diese Verfahren, soweit abgeschlossen, ausgegangen?

13

Wie hoch ist die absolute Summe der seit 1998 bis heute aufgewendeten Versorgungsbezüge für Beamte im einstweiligen Ruhestand?

14

In welcher Höhe werden in diesem Jahr Versorgungsbezüge für Beamte im einstweiligen Ruhestand fällig?

15

In wie vielen Fällen wurde Beamten, die seit 1998 gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, noch innerhalb von drei Monaten eine andere Aufgabe im Rahmen der Bundesregierung übertragen?

16

Wie viele Beamte, die seit 1998 gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, wurden innerhalb von fünf Jahren erneut in ein Beamtenverhältnis berufen?

17

Wie viel Zeit war bis dahin seit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand vergangen?

18

Wie viele Beamte, die seit 1998 in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurden, haben nach Ablauf von fünf Jahren eine Tätigkeit außerhalb eines Beamtenverhältnisses aufgenommen?

19

Gibt es seit 1998 gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamte, die mit einer erneuten Berufung ins Beamtenverhältnis einverstanden waren, obwohl sie nur eine geringerwertige bzw. geringer bezahlte Tätigkeit aufnehmen konnten, und wenn ja, wie viele?

20

Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um Beamte, die gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, erneut in ein Beamtenverhältnis berufen zu können?

21

Welches sind die Gründe dafür, dass eine erneute Berufung von seit 1998 in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in das Beamtenverhältnis gescheitert ist?

22

Hält die Bundesregierung im Rahmen einer Reform des Versorgungsrechts die gegenwärtigen Regelungen für Beamte im einstweiligen Ruhestand für überprüfungsbedürftig, und wenn ja, in welchen Punkten und mit welcher Zielrichtung?

Berlin, den 21. September 2006

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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