Rückkehrförderung und erneute Einreise
der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung versucht Personen mit geringen Bleibeperspektiven mit finanziellen Anreizen zu einer Ausreise zu motivieren. Nach einem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ sind im Jahr 2018 alleine in Hamburg 62 Personen trotz einer Unterstützung durch Rückkehrförderprogramme erneut von den Behörden registriert worden (vgl. www.abendblatt.de/hamburg/article216623007/ Auslaender-erhalten-Geld-fuer-Ausreise-und-kommen-wieder.html, zuletzt abgerufen am 23. April 2019).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie viele Personen wurden seit 2014 im Rahmen der Rückkehrförderprogramme für abgelehnte Asylbewerber gefördert (bitte nach Jahren, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Zielland, in das die Rückkehr erfolgt, Art der Förderung, Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Welche Summe wurde für die Rückkehrförderprogramme seit 2017 aufgewendet?
Welche Mittel wurden seit 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung für Rückkehrprogramme im Haushalt eingeplant (bitte nach Jahren und Programm aufschlüsseln)?
Wie viele der in der Antwort zu Frage 3 genannten Mittel wurden tatsächlich abgerufen?
Wie bewertet die Bundesregierung die in der Antwort zu den Fragen 3 und 4 genannten Zahlen?
Hält die Bundesregierung die bereitgestellten Mittel für ausreichend?
Plant die Bundesregierung, die Mittel für Rückkehrprogramme aufzustocken?
a) Falls ja, ab wann, und in welcher Höhe?
b) Falls nein, warum nicht?
Wie viele Personen, die durch Rückkehrprojekte oder Rückkehrförderprogramme unterstützt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch tatsächlich ausgereist?
Inwiefern wird im Rahmen der Rückkehrförderprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, dass eine Ausreise tatsächlich stattgefunden hat?
Inwiefern wird im Rahmen der Rückführungsprogramme nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass eine erneute Einreise nicht wieder stattfindet?
Welche anderen neben den in der Antwort zu Frage 10 genannten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ergriffen, um sicherzustellen, dass eine erneute Einreise nicht wieder stattfindet?
Hält die Bundesregierung die derzeitige gesetzliche Ausgestaltung für ausreichend, um das Ziel zu erreichen, erneute Einreisen zu verhindern?
Wie viele im Rahmen eines Rückkehrförderprogramms geförderte Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 erneut in die Bundesrepublik Deutschland eingereist (bitte nach Jahren, Monaten, Zeitpunkt der freiwilligen Rückkehr aus Deutschland, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, Herkunftsland, aus dem die Wiedereinreise erfolgte, Höhe der erhaltenen Förderung aufschlüsseln)?
Welche Gründe sind der Bundesregierung für die Wiedereinreise bekannt?
In wie vielen Fällen ist die Wiedereinreise nach Kenntnis der Bundesregierung unter Verwendung einer falschen Identität erfolgt?
Wie viele der wieder eingereisten Personen haben erneut einen Asylantrag gestellt?
Welchen Aufenthaltsstatus haben die wieder eingereisten Personen momentan?
Haben Personen, die im Rahmen eines Rückkehrprogramms gefördert wurden und ausgereist sind, nach ihrer Wiedereinreise grundsätzlich einen Anspruch darauf, erneut an einem Integrations- oder Sprachkurs teilzunehmen?
Sind Personen, die im Rahmen eines Rückkehrprogramms gefördert wurden und ausgereist sind, nach ihrer Wiedereinreise grundsätzlich verpflichtet, die erhaltenen Fördermittel zurückzuzahlen?
Falls ja, von wie vielen der wieder eingereisten Personen konnten die Rückforderungen der Fördermittel bisher beigetrieben werden, und in jeweils welcher Höhe?