Flächendeckender 5G-Ausbau mithilfe einer staatlichen Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft
der Abgeordneten Daniela Kluckert, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Oliver Luksic, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der 5G-Mobilfunkausbau wird eine Vielzahl von Innovationen ermöglichen. Nach Ansicht der Analysten von Juniper Research steigt die Anzahl der vernetzten Geräte bis 2022 weltweit auf mehr als 50 Milliarden (www. juniperresearch.com/press/press-releases/iot-connections-to-grow-140-to-hit-50- billion). Das Internet der Dinge (IoT), beispielsweise die sensorbasierte Kommunikation von Maschinen oder Verkehrsüberwachung in Echtzeit, entfaltet sein wirkliches Potential erst in Verbindung mit einem schnellen und leistungsstarken 5G-Mobilfunknetz.
Da diese Innovationen gleichermaßen in Städten und ländlichen Regionen nachgefragt werden, ist eine flächendeckende 5G-Versorgung notwendig. Heutzutage muss ein schneller Internetzugang auf dem Land genauso Teil des alltäglichen Lebens sein wie die Erreichbarkeit von Ärzten. Zudem bedingt eine schlechte Internetabdeckung eine geringere Attraktivität für Unternehmen und bremst dadurch Ansiedlungen sowie Neugründungen aus (www.netzwerk-laendlicher- raum.de/fileadmin/sites/ELER/Dateien/04_Partner/Daseinsvorsorge/Studie_Breitband_ BLE_322_12_2013.pdf). Der Fakt, dass Deutschland im Vergleich mit anderen OECD-Ländern beim Internetzugang, insbesondere in ländlichen Regionen, auf einem der hinteren Plätze (www.tagesschau.de/inland/internet-breitband-101.html) rangiert, ist deshalb aus Sicht der Fragesteller verheerend.
Am 19. März 2019 eröffnete die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Auktion für ein Frequenzspektrum in den Bereichen um 2 GHz und 3,4 bis 3,7 GHz. Diese Frequenzen zeichnen sich durch hohe Kapazitäten aus, jedoch haben sie eine vergleichsweise geringe Reichweite (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2019/20190319_Frequenzauktion.html). Die BNetzA knüpft die Vergabe der Frequenzen u. a. an folgende Versorgungsauflagen: Mobilfunkanbieter, die einen Zuschlag erhalten haben, sind dazu verpflichtet, bis Ende 2022 jeweils 98 Prozent der Haushalte je Bundesland und alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen und Schienenwege mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. Bis Ende 2024 sollen zusätzlich alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s und alle Landes- und Staatsstraßen, die Seehäfen, die wichtigsten Wasserstraßen sowie alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s abgedeckt sein. Zudem müssen erfolgreiche Bieter mindestens 1 000 5G-Basisstationen errichten, wobei 500 von ihnen in Gebieten ohne Mobilfunk – sogenannte weiße Flecken – stehen sollen. Medienberichten zufolge arbeiten CDU und CSU an einer staatlichen Mobilfunk-Infrastrukturgesellschaft (MIG), welche zusätzlich weiße Flecken füllen soll, indem sie Mobilfunkstandorte auf öffentlichem Gelände errichtet, welche von den Mobilfunkanbietern betrieben werden sollen. Außerdem sollen nur diejenigen Mobilfunkanbieter bei der nächsten Frequenzvergabe 2025 berücksichtigt werden, welche auch die staatlichen Masten betreiben (www.handelsblatt.com/unternehmen/it-medien/ frequenzauktion-5g-wird-zum-milliardenrisiko-fuer-die-konzerne/24119710.html?).
Die Fragesteller setzen sich für einen schnellen und flächendeckenden Ausbau von 5G ein. Um den Wirtschaftsstandort Deutschland weiterhin international wettbewerbsfähig auszurichten, müssen private Haushalte sowie Unternehmen Zugang zum 5G-Mobilfunknetz erhalten. Nur so wird die Erforschung und Erprobung innovativer Geschäftsmodelle ermöglicht und befördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Zu wie viel Prozent hat die Bundesregierung ihr Ziel der Digitalen Agenda, bis 2018 alle Haushalte über einen schnellen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s auszustatten, erreicht?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Anteil der abgeflossenen Mittel des „Bundesförderprogramms für Breitbandausbau“ (bitte in absoluten Zahlen und in Prozent angeben)?
Wie viele Tage vergehen nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich zwischen der Beantragung von Fördermitteln und dem Beginn der Bauarbeiten hinsichtlich des Breitbandausbaus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auflagen der Bundesnetzagentur im Rahmen der Frequenzvergabe im März 2019, nach der die Ausschreibebedingungen bereits mit einer Übertragungsrate von 100 Mbit/s erfüllt sind, wenngleich dies nur einem Standard von 4G – und nicht 5G – entspricht?
Mit welchen Aufgaben könnte nach Auffassung der Bundesregierung die MIG betraut werden?
Wie hoch müsste nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der von der MIG zu errichtenden 5G-Basisstationen sein, um eine vollumfängliche 5G-Netzabdeckung garantieren zu können?
Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine vollumfängliche Netzabdeckung für alle Haushalte realisierbar?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die Errichtung von ausreichend 5G-Basisstationen, sodass eine flächendeckende Mobilfunkversorgung sichergestellt ist?
Ist der Bundesregierung die Problematik bekannt, dass der Aufbau von Mobilfunkmasten sich verlangsamt oder scheitert, weil Gemeinden den Mobilfunkanbietern keine Genehmigungen dafür ausstellen (vgl. www.zeit.de/2019/15/mobilfunknetz-infrastruktur-ausbau-sendemast- funklochbundesnetzagentur)?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung dagegen vorzugehen?
Sollte die vorherige Frage bejaht werden, inwieweit könnten nach Auffassung der Bundesregierung diese Gemeinden ebenfalls von einer MIG betreut werden?
Sieht die Bundesregierung Spielraum in der mittelfristigen Finanzplanung, um Mittel für staatliche Maßnahmen zur Förderung eines flächendeckenden Mobilfunkausbaus bereitzustellen?
Sollen nach Auffassung der Bundesregierung die Gebühren für die staatlichen Masten kostendeckend sein?
Wenn ja, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mobilfunkanbieter diese freiwillig nutzen, bzw. wenn nein, in welcher Höhe sollen sich die Unternehmen an den Kosten beteiligen?
Hält es die Bundesregierung nach europäischem Wettbewerbsrecht für möglich, staatliche oder staatlich geförderte Mobilfunkinfrastruktur anzubieten, wenn bereits ein Wettbewerber solche vorhält („Graue Flecken“)?
Ist für zukünftige Frequenzvergaben ein Zusammenhang zwischen der Nutzung der staatlichen Masten und der Vergabe von Frequenzen an Unternehmen geplant?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage würde ein solcher Zusammenhang basieren?
Aufgrund welcher vorhandenen oder geplanten Rechtsgrundlage will die Bundesregierung die Mobilfunkbetreiber mit einer Anschlussverpflichtung für die staatlichen Masten belegen?