Neubauziele, Digitalisierung und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die steigenden Wohnkosten in Deutschland sind Folge einer höheren Nachfrage am Wohnungsmarkt, die auf ein nicht ausreichendes Angebot trifft. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis 2021 1,5 Millionen Wohnungen in Deutschland entstehen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.pdf?__blob=publicationFile&v=3 S. 1). Der Nachfrageüberhang unterscheidet sich jedoch regional stark, wie die Prognos-Studie zum Wohnungsbautag 2019 noch einmal darlegte (www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/fileadmin/images/Wohnungsbautag/2019/PROGNOS-Wohnungsbau-Studie_-_Wer_baut_Deutschland_-_Inventur_zum_Bauen_und_Wohnen_2019.pdf). Ziel müsse es demnach sein, dass Wohnungen dort entstehen wo sie gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund kommt auch der Stadtentwicklung eine besondere Rolle zu. Dabei kann auch in der Stadtentwicklungspolitik die Digitalisierung Effizienzgewinne bieten, zum Beispiel mit Leerstandskatastern. Architekten und Stadtentwickler sehen aktuell allerdings einer unsicheren Zukunft entgegen, da die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) aktuell Gegenstand eines Klageverfahrens beim Europäischen Gerichtshof ist und die Mindest- und Höchstsätze der HOAI mit großer Wahrscheinlichkeit als unvereinbar mit EU-Recht erklärt werden (www.baulinks.de/webplugin/2019/0301.php4). Entsprechend wird eine zügige Überarbeitung der HOAI nach Verkündung des Urteils höchstwahrscheinlich erforderlich.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie wurde der Neubaubedarf von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 ermittelt?
Ist die Prognose aus heutiger Sicht noch zutreffend?
Wie viele Wohnungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit September 2017 neu gebaut, und wie viele Wohnungen fehlen damit noch zum Ziel von 1,5 Millionen Wohnungen?
Hält es die Bundesregierung für realistisch, das Ziel von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021 noch zu erreichen?
Mit welchem Neubaubedarf rechnet die Bundesregierung über 2021 hinaus?
Welche regionalen Unterschiede sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Wohnungsbedarf zu erkennen?
Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Polarisierung zwischen schrumpfenden bzw. wachsenden Regionen?
Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die räumlichen Disparitäten auszugleichen?
Welche Projekte sind seitens der Bundesregierung geplant oder befinden sich in der Umsetzung, um Ballungsräume besser mit Umlandregionen zu verknüpfen?
Welche Zwischenbilanz lässt sich ein Jahr nach dem europaweiten Wettbewerb zum seriellen Bauen (www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2018/05/serieller-wohnungsbau.pdf?__blob=publicationFile&v=2) ziehen?
Wie viele Vorhaben zum seriellen Bauen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in der Realisierungsphase, und wo befinden sich diese Projekte?
Welche Chancen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Digitalisierung, um Planungsprozesse zu optimieren und so bessere Qualitäten und höhere Quantitäten im Wohnungsbau zu erzielen?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Planung und auf den Baustellen von Wohnungsbauprojekten voranzutreiben?
Welche städtebaulichen Auswirkungen und Veränderungen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Städte, aufgrund zunehmender Verknüpfung von Internetdiensten und Quartiersentwicklung zu erwarten?
Wie müssen öffentliche Verwaltungen nach Auffassung der Bundesregierung strategisch aufgestellt sein, um auf die neuen Möglichkeiten der computergestützten und internetbasierten Planungsmethoden angemessen reagieren zu können?
Welche technischen Voraussetzungen sind nach Auffassung der Bundesregierung in den öffentlichen Verwaltungen zu schaffen?
Hält die Bundesregierung an ihrer Einschätzung zur EU-Rechtskonformität der HOAI (www.bauenimbestand24.de/hoai-architekten-wehren-sich-gegeneu-klage/150/45823/) vor dem Hintergrund der am 28. Februar 2019 veröffentlichten Schlussanträge des Generalanwalts Maciej Szpunar fest (www.bak.de/w/files/bak/17377_sa_280219.pdf)?
Inwiefern bereitet sich die Bundesregierung bereits vor der Verkündung des Urteils auf eine mögliche Novelle der HOAI vor?
In welcher Form finden Gespräche zu einer möglichen Novelle der HOAI mit den Interessens- und Berufsverbänden statt?
Wie gestaltet sich der Zeitplan der Bundesregierung für eine Novelle der HOAI?
Welche Alternativen bieten sich aus Sicht der Bundesregierung an, um einen rechtsverbindlichen Rahmen für Architekten- und Ingenieursleistungen zu schaffen?
Welche Instrumente sieht die Bundesregierung, um Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Wohnungsbau zu beschleunigen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die Anzahl von Vorgaben und Richtlinien zu reduzieren oder konkurrierende Normen abzuschaffen?