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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Rückzahlungsforderungen im Rahmen des Elterngeldes

(insgesamt 3 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

01.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1090914.06.2019

Rückzahlungsforderungen im Rahmen des Elterngeldes

der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Elterngeld mit „ElterngeldPlus“ und den Partnerschaftsmonaten gehört zu den beliebtesten Familienleistungen in Deutschland (vgl. www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-und-elterngeldplus/73752). Für jede Form des Elterngeldes gibt es entsprechende Bestimmungen und Voraussetzungen, die von den Beziehern zu erfüllen sind. So sieht unter anderem der Bezug des Partnerschaftsbonus einen monatlichen Zeitkorridor der Erwerbstätigkeit von 25 bis 30 Wochenstunden für jeden Elternteil vor. Dass sich beim Partnerschaftsbonus ein erheblicher Nachbesserungsbedarf gezeigt hat für Familien, bei denen Unvorhergesehenes wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit eingetreten ist oder betrieblich angeordnete Mehrarbeit geleistet werden muss, bestätigte auf Nachfrage auch die damalige Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Katarina Barley am 17. Januar 2018 im Plenum des Deutschen Bundestages: „Aus meiner Sicht besteht hier Änderungsbedarf. Man sollte Nachbesserungen vornehmen, um die Anspruchsbezieher zu entlasten, falls sich die persönliche Situation unverschuldet ändert“ (Plenarprotokoll 19/6). In diesen Fällen müssen die Eltern den gesamten Partnerschaftsbonus zurückzahlen.

Beim ElterngeldPlus muss sich unter anderem ab dem 15. Lebensmonat mindestens ein Elternteil durchgängig im ElterngeldPlus-Bezug befinden, damit der andere Elternteil seine Bezugsmonate mit ElterngeldPlus auch nach dem 15. Lebensmonat des Kindes in Anspruch nehmen kann. Selbst beim Basiselterngeld gibt es eine 30-Wochenstunden-Grenze bei der Erwerbstätigkeit. Überschreitet man diese Grenze in einem Bezugsmonat, entfällt der Anspruch auf Elterngeld für diesen betroffenen Lebensmonat des Kindes.

Die Richtlinien zum Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) für die Sachbearbeiter der Elterngeldstellen haben aktuell einen Umfang von 425 Seiten (abrufbar unter: www.bmfsfj.de/blob/119692/7a5fd1b8ca002fd9b682460b31a1a640/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Elterngeld (Basiselterngeld) seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

2

Bei wie vielen Haushalten ist es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2015 beim ElterngeldPlus zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen, und wie hoch war der durchschnittliche Betrag (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

3

Bei wie vielen Haushalten und mit welchem durchschnittlichen Betrag ist es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Partnerschaftsbonus seit dem Jahr 2015 zu Rückforderungen im Rahmen der endgültigen Festsetzung der Leistung gekommen (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?

Berlin, den 5. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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