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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Fall der IS-Rückkehrerin O. A.

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1051717.06.2019

Der Fall der IS-Rückkehrerin O. A.

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Journalistin Jenan Moussa veröffentlichte Recherchen zu der in Hamburg geborenen, deutschen Staatsbürgerin und IS-Anhängerin O. A., die nach der Befreiung von Raqqa nach Deutschland zurückgekehrt sein soll (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/islamischer-staat-is-der-fall-omaima-a-aus-hamburg-a-1263019. html). Seitdem lebt und arbeitet O. A. in Hamburg. Sie soll 2015 über die Türkei nach Syrien ausgereist sein. Das Handy von O. A. soll in Syrien gefunden worden sein, auf dem Fotos von ihr mit Waffen und eindeutiger Bezugnahme zum sogenannten Islamischen Staat zu sehen sein sollen. Weitere Fotos beinhalten wohl auch Aufrufe zum bewaffneten Dschihad. Es lägen ebenfalls Informationen darüber vor, dass O. A. bereits 2011 klare Bezüge und engen Kontakt zur salafistischen Szene in Deutschland gehabt haben soll und während ihrer Zeit in Syrien Frauen über das Internet angeworben habe (vgl. Al Aan TV www.youtube.com/ watch?v=IBaA_B3ZvJs). O. A. war seit 2012 mit dem IS-Propagandisten Nadir Hadra verheiratet. Nachdem sich Nadir Hadra dem sog. Islamischen Staat anschloss und nach Syrien ausreiste, folgte O. A. diesem im Januar 2015 zusammen mit ihren drei Kindern. Nach dem Tod von Nadir Hadra im bewaffneten Kampf in Syrien heiratete O. A. den prominenten dschiihadistischen Kämpfer Denis Cuspert. Anhand der Fotos muss sie sich bis zumindest Ende 2015 in Syrien aufgehalten haben und dann nach Deutschland zurückgekehrt sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden zur Ausreise von O. A. nach Syrien bzw. in das Gebiet des sog. Islamischen Staates?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden über die Rückkehr von O. A. nach Deutschland?

3

Sind der Bundesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden Aliasnamen von O. A. bekannt?

Wenn ja, wie lauten diese, und wie konnten sie O. A. zugeordnet werden?

4

Was weiß die Bundesregierung bzw. wissen die ihr nachgeordneten Behörden konkret über das Wirken von O. A. beim sog. Islamischen Staat in Irak bzw. Syrien?

a) Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden ggf. von Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten der Bundesländer erhalten?

b) Welche Erkenntnisse haben die Bundesregierung bzw. die ihr nachgeordneten Behörden ggf. von ausländischen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten erhalten?

5

Hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden Kenntnis über das Wirken von O. A. im salafistischen Umfeld in Deutschland vor 2015?

Gibt es Anhaltspunkte, dass sie Kämpferinnen oder Kämpfer für den sog. Islamischen Staat geworben hat?

6

War O. A. seit 2011 Gegenstand einer Besprechung im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) oder anderen Gremien der Bundesregierung?

Wenn ja, wie oft, wann, und in welchem Kontext?

7

Ist O. A. im „EV Pyramide“ bzw. „GAV Lacrima“ des Bundeskriminalamtes in Erscheinung getreten?

Wenn ja, in welcher Form?

8

Hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden Kenntnis von den Daten, die auf dem von O. A in Syrien gefundenen Mobilfunkgerät sein sollen?

Wenn ja, um welche Daten und Informationen handelt es sich?

9

Hat die Bundesregierung bzw. haben die ihr nachgeordneten Behörden Kenntnis davon, dass gegen O. A. strafrechtlich ermittelt wird?

Wenn ja, was ist die Grundlage für diese Ermittlungen?

Wenn nein, was sind die Gründe, nicht zu ermitteln?

10

Inwiefern und wie arbeitet der Bund mit den Bundesländern bei der Rückkehr von IS-Kämpferinnen und IS-Kämpfern zusammen?

Wie sah die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im konkreten Fall bei der IS-Rückkehrerin O. A. aus?

11

Welche grundsätzlichen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierungen aus dem Fall O. A. für den Umgang mit Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrern aus Kampfgebieten des sog. Islamischen Staates?

Berlin, den 7. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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