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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ökobilanzielle Bewertung von Tragetaschen

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1114126.06.2019

Ökobilanzielle Bewertung von Tragetaschen

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit stellt auf seiner Homepage einen Rückgang von Plastiktüten dar. Demnach waren 2017 1,3 Milliarden Plastiktüten weniger im Umlauf als noch im Vorjahr. Im Jahr 2017 verbrauchte jeder Einwohner pro Kopf 29 Tragetaschen (Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung – GVM –, www.bmu.de/pressemitteilung/svenjaschulze-plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/). Die Reduzierung von Kunststofftragetaschen beruht auf der Richtlinie (EU) 2015/720. Dieser Richtlinie zufolge muss Deutschland seinen Verbrauch an Kunststofftragetaschen bis 2019 auf 90 Tragetaschen pro Kopf reduzieren und bis 2025 noch einmal weiter auf 40 Kunststofftragetaschen pro Einwohner und Jahr reduzieren. Beide Ziele sind damit bereits 2017 erreicht worden. Deutschland hat das langfristige EU-Verbrauchsziel für 2025 um mehr als ein Drittel unterboten.

Auch die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze äußert sich durchweg positiv: „Einweg-Plastiktüten haben sich als überflüssig erwiesen. Sie sind heute ein Auslaufmodell, auch weil es gute Alternativen gibt“ (www.bmu.de/pressemitteilung/svenja-schulze-plastiktuete-wirdzum-auslaufmodell/).

Nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8071 liegen ökobilanzielle Vergleiche zwischen verschiedenen Arten der Tragetaschen (Papier und Baumwolle) nicht vor. Ebenso wenig sind nach der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8071 Kenntnisse über das Nutzerverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher von Papiertragetaschen – wie sie häufig in Einkaufsmärkten verwendet werden – vorhanden.

Obwohl die Bundesregierung Vereinbarungen mit dem Handel getroffen hat, hat die Bundesregierung in ihrer vorgenannten Antwort eingeräumt, keine Kenntnisse darüber zu haben, welche Auswirkungen ihre Vereinbarung im Hinblick auf eine Gesamtökobilanz hat. Die Folge solcher Ausweichentwicklungen – wie z. B. vermehrt Papiertüten zu verwenden – wird nicht betrachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Auf welche Datenbasis und Bewertungskriterien stützt Bundesumweltministerin Svenja Schulze ihre Aussage, wonach sich Einweg-Plastiktüten als überflüssig erwiesen haben, weil es gute Alternativen gäbe (www.bmu.de/pressemitteilung/svenja-schulze-plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/)?

2

Plant die Bundesregierung, einen Forschungsauftrag zur Erteilung nachhaltiger Handlungsempfehlungen für den Handel zur Erstellung einer umfassenden Ökobilanz für deutsche Randbedingungen zu vergeben?

Wenn nein, warum nicht?

3

Plant die Bundesregierung eine neue Bewertung der Umwelteinflüsse von Tragetaschen, da es laut dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH (ifeu) keine belastbaren Aussagen hinsichtlich des Umweltprofils von konkreten, im deutschen Einzelhandel befindlichen Tragetaschen gibt“ (ifeu, „Überlegungen zur Ökobilanzierung von Tragetaschen“, 24. Februar 2014)?

4

Warum sind von der Bundesregierung seit 2014 keine neuen Studien zur ökobilanziellen Bewertung von Tragetaschen in Auftrag gegeben worden, und weshalb wird keine Bewertung der Umweltwirkung für alle Tragetaschen vorgenommen?

5

Ist eine Überwachung der Ausweichbewegungen am Markt von Plastiktüten zu ökologisch schlechteren Papiertüten von der Bundesregierung geplant?

6

Warum wurden nach Kenntnis der Bundesregierung keine entsprechenden Zahlen zu den Ausweichbewegungen am Markt seit des Inkrafttretens der freiwilligen Selbstverpflichtungen des Handels veröffentlicht?

7

Warum überwacht die Bundesregierung die Mengenentwicklung eines Produkts (Plastiktüte), nicht aber des Substituts (Papiertüte)?

8

Ist das Ziel der Gespräche im Rahmen des „Runden Tisch Plastik“ allein die Reduzierung von Plastik oder im Rahmen einer ökobilanziellen Betrachtung eine verbesserte Umweltverträglichkeit von Verpackungen und Tragetaschen auch im Hinblick auf Ressourcenverbrauch, Energie- und Wassereinsatz aber auch Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und Haltbarkeit?

9

Mit welchen eigenen Daten und Erkenntnissen prüft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, ob die gemachten Vorschläge des „Runden Tisch Plastik“ der Zielsetzung der Nachhaltigkeit entsprechen?

Wenn nein, warum nicht?

10

Warum aktualisiert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit seine Homepage nicht mit den aktuellen Zahlen von 2018 (Stand: 12. Juni 2019, 11.18 Uhr, www.bmu.de/pressemitteilung/svenja-schulze-plastiktuete-wird-zum-auslaufmodell/)?

Berlin, den 19. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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