Die Situation von Alleinerziehenden in Deutschland
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Dr. Stefan Ruppert, Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In den letzten 20 Jahren hat die Zahl der Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Deutschland stetig zugenommen (vgl. Statistisches Bundesamt, 2018, Alleinerziehende in Deutschland 2017, online verfügbar: www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2018/Alleinerziehende/pressebroschuere-alleinerziehende.pdf?__blob=publicationFile&v=3), von 1,3 Millionen 1997 auf 1,5 Millionen im Jahr 2017.
Dabei sind Alleinerziehende besonders häufig von Armut bedroht. Liegt die Armutsgefährdungsquote von Personen in Haushalten mit zwei Erwachsenen und Kindern bei elf Prozent, so liegt diese bei Alleinerziehenden bei 32,6 Prozent (s. ebd. S. 40).
Hinzu kommt, dass die Lebensrealität Alleinerziehender von besonderen Bedarfen und Herausforderungen geprägt ist. Neben finanziellen Problemen, haben sie es auch besonders schwer bei der Arbeitssuche, und Lücken in der angebotenen Kinderbetreuung können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie begründet die Bundesregierung, dass das Kindergeld beim Unterhaltsvorschuss voll angerechnet wird, beim Kindesunterhalt hingegen nur hälftig?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende ihren Status als „alleinerziehend“ und die damit einhergehenden Sonderregelungen verlieren, sobald eines der Kinder keinen Kindergeldanspruch mehr hat?
Wie begründet die Bundesregierung, dass Alleinerziehende ihren Status als „alleinerziehend“ und die damit einhergehenden Sonderregelungen verlieren, sobald (volljährige) zu pflegende Angehörige mit im Haushalt wohnen?
Welches Ergebnis brachte die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Prüfung der Bundesregierung, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden können?
Wenn noch nicht geprüft wurde, wann plant die Bundesregierung diese Prüfung?
Wie viele Elterngeldbezieher sind nach Kenntnis der Bundesregierung davon betroffen, dass sie Krankenkassenbeiträge an die gesetzliche Krankenkasse zahlen müssen, weil sie vor der Elternzeit freiwillig gesetzlich versichert waren (bitte nach Bundesland und Jahr, beginnend mit 2015 aufschlüsseln)?
Wie viele davon sind alleinerziehend?
Wie viele Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sind über ihre jeweiligen Partner in der Krankenversicherung kostenfrei mitversichert?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden (bitte nach Bundesland und Jahr, beginnend mit 2015 aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Median beim Bruttoeinkommen von Alleinerziehenden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln, beginnend mit 2015)?
Wie viele Haushalte Alleinerziehender in Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln, beginnend mit 2015)?
Wie viele Haushalte von Ehepaaren und sonstigen Partnerschaften mit Kindern nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr beginnend mit 2015 aufschlüsseln)?
Wie viele Haushalte ohne Kinder in Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch (bitte nach Bundesland und Jahr beginnend mit 2015 aufschlüsseln)?
Wie begründet die Bundesregierung die Höhe des steuerlichen Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24b des Einkommensteuergesetzes (EStG)?
Wie erklärt die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass Alleinerziehende in besonderem Maße von Armut bedroht sind, dass der Entlastungsbetrag gemäß § 24 EStG für Alleinerziehende nicht dynamisiert ist?