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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Änderungen im Umgang mit dem Wolf

(insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

29.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1138904.07.2019

Änderungen im Umgang mit dem Wolf

der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta, Nicole Bauer, Dr. Gero Clemens Hocker, Carina Konrad, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Unter welchen Bedingungen sind nach Ansicht der Bundesregierung „ernste Schäden“ oder „erhebliche Schäden“ bei weidetierhaltenden Betrieben durch den Wolf erreicht?

2

Welche reellen Sachverhalte werden nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bewertung solcher Schäden herangezogen?

3

Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Einhaltung des Fütterungsverbotes von Wölfen laut dem Entwurf von § 45a des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG-E) sichergestellt werden?

4

Welche Kontrollinstanzen stehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Ländern zur Vermeidung von Wolfsfütterungen zur Verfügung?

5

Stellt aus Sicht der Bundesregierung die Einführung des § 45a BNatSchG-E eine zufriedenstellendere Lösung als die herkömmlichen Herdenschutzmaßnahmen dar, oder sind gesetzliche Aktivitäten geplant?

6

Wie ergibt sich aus Sicht der Bundesregierung die konkrete rechtliche Sicherheit für Jägerinnen und Jäger, die genehmigte Entnahme von Wölfen auf Grundlage des § 45a BNatSchG-E ausführen zu können?

7

Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung hinsichtlich des § 45a BNatSchG-E festgestellt werden, welche einzelnen Wölfe oder Wolfsrudel an Nutztierrissen beteiligt sind?

8

Welcher Zeitraum ist nach Ansicht der Bundesregierung entscheidend, dass ein „Ausbleiben von Schäden“ durch den Wolf oder durch Wolfsrudel erreicht ist, wodurch die genehmigte Entnahme von Wölfen beendet wird?

9

Werden für die genehmigte Entnahme von Wölfen bereits Vorkehrungen zum Herdenschutz durch den Weidetierhalter vorausgesetzt, die einen Wolf oder Wolfsrudel nicht daran hindern konnten, Nutztiere anzugreifen?

Setzt jede kurative Entnahme eines Wolfes oder mehrerer Wölfe einen Nutztierriss voraus?

Welche Regelungen gelten zur genehmigten Entnahme von Wölfen, wenn kurzzeitig hintereinander Nutztiere angegriffen werden?

10

Wer darf nach Ansicht der Bundesregierung einen genehmigten Wolfsabschuss entsprechend des § 45a BNatSchG-E durchführen?

Welcher Zeitraum steht für die genehmigte Entnahme von Wölfen zur Verfügung?

Welche Voraussetzungen muss die zur Entnahme des Wolfes berechtigte Person erfüllen?

Welche vorbereitenden und nachbereitenden Vereinbarungen zur genehmigten Entnahme des Wolfes müssen aus Sicht der Bundesregierung mit Weidetierhaltern, Jägern, Forstwirten und Landwirten getroffen werden?

Welche Dokumentationspflicht besitzt die zur Entnahme von Wölfen berechtigte Person?

11

Wie viele Entnahmen von Wölfen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher genehmigt? Wie viele der bisher genehmigten Entnahmen von Wölfen wurden bis dato sachgerecht ausgeführt?

12

Aus welchen Gründen erwägt die Bundesregierung keine Anwendung des § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG?

13

Besteht nach Ansicht der Bundesregierung die Möglichkeit, die Entnahme des Wolfes nach § 45 Absatz 7 Satz 2 und 3 BNatSchG durchzuführen, wenn die Maßnahmen des § 45a BNatSchG-E nicht greifen?

14

Sieht die Bundesregierung ein Anwendungsdefizit rechtlicher Möglichkeiten zur Regulierung von Wölfen in Deutschland, und wenn ja, inwiefern?

Berlin, den 26. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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