Digitalisierung und Datenschutz im Ehrenamt
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Manuel Höferlin, Katja Suding, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Vereins- und Verbandswesens zu ergreifen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD heißt es dazu: „Wir stärken bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Dazu werden folgende Maßnahmen aufgezählt: „Entbürokratisierung Ehrenamt. Gründung Ehrenamtsstiftung. Ausbau Mehrgenerationenhäuser. Stärkung Bundes- und Jugendfreiwilligendienst“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 16). Weiter heißt es unter Kapitel XI Absatz 3 Stadtentwicklung und Baukultur: „Wir werden die ressortübergreifende Zusammenarbeit ausbauen. Gemeinsam mit Ländern und Kommunen wollen wir ehrenamtliches Engagement und gemeinwohlorientierte Initiativen stärken. Dafür wollen wir bestehende Rechtsgrundlagen sowie Finanzierungs- und Beratungsinstrumente überprüfen und wo nötig verbessern“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode, S. 113).
Die Bundesregierung erklärt auf Bundestagsdrucksache 19/9579, dass sie „große Herausforderungen – zum Beispiel bei der Datenverwaltung und dem Datenschutz“ und Chancen für „zum Beispiel digitales Engagement oder für die Nachwuchsgewinnung“ sieht.
Im Bundesland Bayern wurde durch einen Ministerratsbeschluss ein nach Ansicht der Fragesteller bayerischer Sonder-„Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung“ der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeschlagen. Dieser Beschluss sieht unter anderem vor, dass kein „Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige[r] vor allem durch ehrenamtliches Engagement“ getragener Verein „einen Datenschutzbeauftragten bestellen“ muss, dass bei „einem Erstverstoß im Dickicht der Datenschutzregeln [...] keine Bußgelder“ drohen und dass „weitere Bestimmungen im Datenschutzrecht [...], bei deren Anwendung im Besonderen darauf hinzuwirken ist, dass die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden“, mit den Betroffenen identifiziert werden (Veröffentlichung AllMBl. 2018/09 S. 451 vom 31. Juli 2018).
Trotz der Unsicherheit unter ehrenamtlich Tätigen, die während der Umsetzung der DSGVO entstanden ist, wird das Unterfangen, datenschutzrechtliche Verbesserungen vorzunehmen, als positiv wahrgenommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie steht die Bundesregierung, unabhängig der Vorgaben in der DSGVO zu Ausnahmeregelungen für ehrenamtlich Tätige und gemeinnützige Vereine und Organisationen?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Umfang des Verwaltungsaufwandes der im Zusammenhang mit der Umsetzung der DSGVO entsteht?
Wenn ja, wie hoch sind die dadurch entstehenden Kosten für gemeinnützige Vereine und Organisationen?
Wenn nein, wie hat die Bundesregierung versucht, Kenntnis über diese Umstände zu erlangen?
Welches Informationsmaterial und welche Arbeitshilfen hat die Bundesregierung für die Umsetzung der DSGVO selbst herausgegeben? Welche dieser Informationsmaterialien beziehen sich speziell auf die Umsetzung der DSGVO im ehrenamtlichen Bereich?
Welche durch Aufsichtsbehörden herausgegebenen Informationsmaterialien und Arbeitshilfen sind der Bundesregierung bekannt? Welche dieser Informationsmaterialien beziehen sich speziell auf die Umsetzung der DSGVO im ehrenamtlichen Bereich?
Gibt es weitere Vorstöße wie den bayrischen Ministerratsbeschluss vom 5. Juni 2018, die der Bundesregierung bekannt sind – sowohl aus anderen Bundesländern als auch aus anderen EU-Mitgliedstaaten? Sieht die Bundesregierung in dem Ministerratsbeschluss ein Modell, das auch in anderen Bundesländern Anwendung finden sollte?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um Verbände bei der Entwicklung eines schlüssigen Digitalisierungskonzeptes zu unterstützen, das, unter Einbindung der Ehrenamtlichen, das Potenzial der Medien nutzt und mit neuen Medien verknüpft?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich der Digitalisierung innerhalb ehrenamtlicher Tätigkeiten zu fördern?
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung ehrenamtlich Tätige, wenn die Vereine Prozesse digitalisieren oder neue digitale Instrumente einführen?
Plant die Bundesregierung die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Personal, das die ehrenamtlich Tätigen hinsichtlich der Transformationsprozesse schult?
Welche durch die DSGVO begründeten Abmahnrisiken für Vereine sind der Bundesregierung bekannt?
Welche unterstützerischen Maßnahmen plant die Bundesregierung mit Blick auf diese Risiken?
Welche Klarstellung plant die Bundesregierung, um die bestehende Ungewissheit für ehrenamtlich Tätige in Vereinen mit Blick auf die DSGVO aufzulösen und weiter Situationen zu verhindern, die dazu führen können, den Betrieb des Vereins massiv einzuschränken oder gar dessen Existenz zu gefährden?
Wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung, dass sie keine Maßnahmen ergreifen möchte, um ehrenamtlich Tätige vor Abmahnungen zu schützen?
Welche nationalen Spielräume sieht die Bundesregierung, um Erleichterungen für ehrenamtlich Tätige bei der Umsetzung der DSGVO zu schaffen?
Plant die Bundesregierung, diese auszuschöpfen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Klarstellung plant die Bundesregierung, um potenzielle Risiken hinsichtlich Abmahnungen und Haftungsfragen für ehrenamtlich Tätige in Vereinen zu mildern?
Wenn die Bundesregierung keine Klarstellung plant, wie begründet sie das?
Wenn die Bundesregierung eine Klarstellung plant, wie sieht diese aus?
Ergreift die Bundesregierung – unabhängig von der Evaluation der DSGVO im Jahr 2020 durch die Europäische Kommission – konkrete Maßnahmen, um gemeinsam mit Verbänden und den Aufsichtsbehörden die Vorschriften der DSGVO auf Praxistauglichkeit zu überprüfen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie sehen diese aus?