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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016-2018)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
02.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1173818.07.2019
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016-2018)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11738
19. Wahlperiode 18.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge,
Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff,
Ulrich Lechte, Till Mansmann, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser,
Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Deutsche Beteiligung an Frontex (2016 bis 2018)
Auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1624 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. September 2016 über die Europäische Grenz- und
Küstenwache unterstützt die Grenzschutzagentur Frontex die Mitgliedstaaten beim
Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union. Aufgaben von Frontex sind
unter anderem die Risiko- und Gefahrenanalyse an den EU-Außengrenzen sowie
die Koordination und Unterstützung der Einsätze der Grenzpolizeien der
Mitgliedstaaten. Im Rahmen nationaler Einsatzkontingente unterstützen auch
Beamtinnen und Beamte von Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder Frontex
bei grenzpolizeilichen Aufgaben wie der Überwachung der Land- und
Seegrenzen und der Durchführung von Kontrollen an den Grenzübergängen. Deutsche
Beamte sind außerdem als Dokumentenexperten und bei der Bekämpfung der
Kfz-Verschiebung im Einsatz, wirken bei der Einreisebefragung und
Registrierung irregulär eingereister Personen in sogenannten Hotspots mit und nehmen
außerdem Küstenwachaufgaben wahr.
Für einen wirksamen EU-Außengrenzschutz ist es erklärtes Ziel der
Bundesregierung, Frontex deutlich zu stärken. Im Koalitionsvertrag setzen sich CDU, CSU
und SPD das Ziel des Ausbaus „der europäischen Grenz- und Küstenwache
(Frontex) zu einer echten europäischen Grenzschutzpolizei“ (Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode, S. 16). In ihrer
Regierungserklärung vom 22. Februar 2018 sagte Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel: „Die Europäische Union hat 14 000 Kilometer Außengrenze. Deshalb
muss die Personalausstattung von Frontex massiv verbessert werden“
(Plenarprotokoll 19/14).
Die aktuellen Planungen der Europäischen Union sehen eine schrittweise
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 vor (vgl. www.
zeit.de/politik/ausland/2019-03/eu-aussengrenzen-FRONTEX-ausbau-grenz
schutz-migration). Ein Ausbau auf 5 000 Einsatzkräfte soll bereits bis zum Jahr
2021 erfolgen. Einige Mitgliedstaaten hatten Zweifel an der Umsetzbarkeit des
ursprünglichen Zeitplans geäußert, nach dem ein Aufwuchs auf 10 000
Einsatzkräfte bereits bis zum Jahre 2020 erreicht werden sollte (vgl. www.tagesschau.
de/ausland/eu-FRONTEX-ausbau-101.html). Auch aus Sicht die Bundesregierung
stelle der geplante Aufwuchs bis zum Jahre 2020 die Mitgliedstaaten vor große
Herausforderungen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf
die Kleine Anfrage, Bundestagsdrucksache 19/7775).
Im Rahmen einer aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex wurde
festgestellt, dass europaweit 5 000 Grenzbeamte fehlen (vgl. www.welt .de/poli t ik/
ausland/article194980301/FRONTEX-An-den-Grenzen-Europas-fehlen-5000-
Polizisten.html). Demnach stellen die Mitgliedstaaten zurzeit weniger
Grenzbeamte, als sie offiziell gemeldet haben.
Aus Sicht der Fragesteller ist es der Bundesregierung bisher nicht gelungen, die
eigene Zielsetzung einer Stärkung zu erfüllen oder diese mit der notwendigen
Ambition zu verfolgen. Dies ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der seit 2015
bestehenden und durch den nicht ausreichend gewährleisteten Schutz der EU-
Außengrenzen begründeten stationären Grenzkontrollen an der deutsch-
österreichischen Grenze unbedingt notwendig.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage verpflichtet sich die Bundesrepublik
Deutschland zur Entsendung von Einsatzkräften im Rahmen von Frontex?
2. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die geplante Aufstockung von Frontex
auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 realisierbar?
3. In welchen Schritten soll nach Kenntnis der Bundesregierung die
Aufstockung von Frontex auf 10 000 Einsatzkräfte bis zum Jahre 2027 erfolgen
(bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
4. In welcher Höhe hat sich die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 2016
bis 2018 zur Entsendung von Einsatzkräften von Sicherheitsbehörden des
Bundes und der Länder für Frontex verpflichtet (bitte nach Jahren und
Einsatzkräften aufschlüsseln)?
5. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex an der EU-Außengrenze
konkret eingesetzt (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
6. Wie viele Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Bundesländer wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen
von Frontex an der EU-Außengrenze konkret eingesetzt (bitte nach Jahren,
Ländern und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
7. Wie viele Einsatzstunden wurden durch Einsatzkräfte der
Sicherheitsbehörden des Bundes in den Jahren 2016 bis 2018 an der EU-Außengrenze konkret
geleistet (bitte nach Jahren und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
8. Wie viele Einsatzstunden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
Einsatzkräfte der Sicherheitsbehörden der Länder in den Jahren 2016 bis
2018 an der EU-Außengrenze konkret geleistet (bitte nach Jahren, Ländern
und Einsatzkräften aufschlüsseln)?
9. Wie war die Erfüllungsquote des geplanten deutschen Kontingents für
Frontex in den Jahren 2016 bis 2018?
Wie viele Einsatzkräfte konnten in den entsprechenden Jahren konkret nicht
entsendet werden, und woran ist ggf. die Entsendung gescheitert (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 bis
2018 die nationalen Kontingente für Frontex der anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union (bitte nach Jahren, Mitgliedstaaten und Einsatzkräften
aufschlüsseln)?
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis der
aktuellen Schwachstellenanalyse von Frontex, dass 5 000 Grenzbeamte
europaweit fehlen?
12. Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Zahl
der gemeldeten und der tatsächlich entsendeten Grenzbeamten zu erklären?
13. Wie viele der insgesamt 630 Planstellen für Unterstützungsleistungen im
Bereich Frontex bei der Bundespolizei sind mit Stand zum 15. Juni 2019 besetzt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
Bis wann werden die nicht besetzten Planstellen besetzt?
14. Mit welchen konkreten Aufgaben sind die entsandten Einsatzkräfte der
Bundesrepublik Deutschland im Rahmen von Frontex betraut?
15. Welche Einsatzmittel von Sicherheitsbehörden des Bundes wurden in den
Jahren 2016 bis 2018 im Rahmen von Frontex konkret eingesetzt, und waren
die eingesetzten Einsatzmittel durchgehend einsatzbereit (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
16. Ist der für den Herbst 2018 geplante Einsatz eines „seeflugtauglichen
Polizeihubschraubers“ erfolgt (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3252)?
a) Für welche konkreten Aufgaben in welchem Gebiet war der Einsatz
vorgesehen,
b) ist das Gerät weiterhin im Einsatz und
c) war die Einsatzbereitschaft durchgehend gewährleistet?
Berlin, den 26. Juni 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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