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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
(insgesamt 25 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
23.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1204930.07.2019
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12049
19. Wahlperiode 30.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Markus Herbrand, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein,
Konstantin Kuhle, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Entscheidungsfindung für Münster als Standort für die Batterieforschung
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat sich für Münster
als Standort für die erste deutsche Batterieforschungsfabrik entschieden. Sie soll
vom BMBF mit 500 Mio. Euro gefördert werden.
Über den Entscheidungsprozess gibt es zunehmende Diskussionen. Münster ist
der Nachbarwahlkreis der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Anja
Karliczek (CDU), und der Wahlkreis der stellvertretenden Vorsitzenden des
Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen
Bundestages, Sybille Benning (ebenfalls CDU). Im Wahlkreis der
Bundesministerin selbst, konkret in Ibbenbüren, soll im Zusammenhang mit der
Forschungsfabrik ein Kompetenzzentrum für Batterierecycling entstehen. Dies geschieht vor
dem Hintergrund, dass in Ibbenbüren 2018 der Steinkohlebergbau endete, und
damit die letzten 750 Arbeitsplätze verschwinden (Wirtschaftswoche, 5. Juli
2019, S. 34).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass, wie im „Tagesspiegel“ zu lesen, der Standort Münster nach
dem Votum der Gründungskommission auf Platz fünf und Ulm auf dem
ersten Platz lag (www.tagesspiegel.de/wirtschaft/forschungsministerin-in-
derkritik-streit-um-standortwahl-fuer-zellforschungsfabrik/24515376.html)?
Wenn nicht, auf welchem Platz ist Münster gelandet?
2. Trifft die Darstellung zu, nach der eine Auswertung der Fraunhofer-
Gesellschaft andere Standorte als Münster, wie zum Beispiel Ulm, Salzgitter und
Augsburg an der Spitze des Bewerberfeldes sahen, wie die
Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Heinrich Hellwege, Baden-Württemberg, Winfried
Kretschmann, und Bayern, Markus Söder, laut „spiegel-online“ an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel schrieben (www.spiegel.de/wirtschaft/
soziales/batteriezellen-laender-kritisieren-standort-von-forschungsprogramm-
a-1275316.html)?
3. Wenn es statt einer konkreten Standortempfehlung nur ein Meinungsbild
innerhalb der Gründungskommission gab (siehe www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), wie sah
dieses aus?
4. Wenn es weder ein konkretes Votum noch ein Meinungsbild der
Gründungskommission zur Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik gegeben hat,
wie ist dies mit dem Auftrag der Gründungskommission zu vereinbaren?
a) Trifft es zu, dass eine Standortempfehlung eigentlich vorgesehen war, wie
es aus einem von der Fraunhofer-Gesellschaft am 13. März 2019
verfassten internen Papier zum Standortbewerbungsprozess hervorgeht (zitiert in
www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-
standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)?
b) Wenn von der eigentlich vorgesehenen Standortempfehlung im Verlauf
der Beratungen abgesehen wurde, aus welchen Gründen?
5. Welches waren exakt die Auswahlkriterien für den Standort der
Batterieforschungsfabrik, und wie wurden diese pro Standortalternative bewertet?
Was davon waren die Mindestanforderungen?
6. Liegt eine Entscheidungsmatrix vor, wie sie nach Kenntnis der Fragesteller
in der Wirtschaft bei Standortentscheidungen üblich ist?
Wenn nein, warum bedient sich weder Kommission noch das BMBF solcher
üblicher Entscheidungsverfahren?
7. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, aus welchen Gründen?
8. Wenn das BMBF eine von dem Urteil der Experten abweichende
Entscheidung getroffen hat, weshalb setzt das Bundesministerium eine
Expertenkommission ein, um dann gravierend von ihrem Votum abzuweichen?
9. Wie kam es zu der Besetzung der Gründungskommission, und auf welcher
Grundlage ist die Entscheidung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
gefallen?
10. Was genau war der Auftrag der Gründungskommission?
War eine Zielsetzung der Gründungskommission, eine Standortempfehlung
abzugeben?
11. Welche Besprechungen, Telefonate oder Schriftwechsel zur Standortfrage
der Gründungskommission haben innerhalb und außerhalb des
Bundesministeriums und unter Beteiligung des Bundesministeriums an welchen Tagen
und mit welchen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bzw. Absendern und
Adressaten stattgefunden?
Exakt an welchen Terminen, und wie war die Bundesministerin für Bildung
und Forschung Anja Karliczek beteiligt?
12. Gab es darüber hinaus weitere offizielle oder inoffizielle Kontakte zur
Vorbereitung der Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik, zum
Beispiel mit Vertreterinnen und Vertretern der möglichen Standorte?
13. Was exakt stand bei jeder dieser Besprechungen zur Diskussion?
14. Falls Mitglieder der Gründungskommission hinsichtlich der
Standortentscheidung für die Batterieforschungsfabrik befangen gewesen sein sollten,
a) welche Vorsorge hat das BMBF getroffen, damit ein solcher
Befangenheitskonflikt erst gar nicht entsteht, und
b) wurde bei der Besetzung das Thema der Befangenheit nicht bedacht?
c) Wenn der Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft, Reimund Neugebauer,
die Darstellung der Abläufe durch das BMBF zur Standortentscheidung
bestätigt (s. www.jmwiarda.de/2019/07/04/umstrittene-
standortentscheidungkarliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/), liegt hier aus Sicht der
Bundesregierung eine Interessenskollision in dem Sinne vor, dass der Präsident
einer wesentlich von Steuergeldern finanzierten außeruniversitären
Forschungseinrichtung die Aussagen seines Finanziers bestätigt?
15. Wie und in welcher Form wurde das ebenfalls in die Entscheidung zur
Standortwahl für die Batterieforschungsfabrik mit einbezogene
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die Diskussionen innerhalb
der Gründungskommission informiert?
Wo und wie gab es interministeriell Gespräche von wem und mit wem zu der
Standortfrage für die Batterieforschungsfabrik?
16. Wie beantwortet die Bundesregierung die Schreiben der
Ministerpräsidenten, mit denen sie sich gegen die Standortwahl wenden, und zwar
a) das Schreiben der Ministerpräsidenten von Niedersachsen, Baden
Württemberg und Bayern an die Bundeskanzlerin, und
b) das Schreiben des Ministerpräsidenten aus Thüringen, Bodo Ramelow?
17. Welche Vertreter des BMBF sowie des BMWi nahmen an welchen
Sitzungen der Gründungskommission und in welcher Rolle (als Mitglied der
Kommission, als Gast oder Anderes) teil?
18. Von welchen Mitarbeitern (inklusive exakter Dienstposition) aus dem
BMBF sowie dem BMWi wurde wann die abschließende Entscheidung über
den Standort getroffen?
Welche organisatorisch darüber angesiedelte Stellen (inklusive exakter
Dienstposition) billigten wann die getroffene Entscheidung?
19. Sind Berichte zutreffend, wonach die abschließende Entscheidung über die
Standortvergabe seitens des BMBF durch den Stellvertreter des zuständigen
Abteilungsleiters getroffen wurde (vgl. www.jmwiarda.de/2019/07/04/
umstrittene-standortentscheidung-karliczek-ergreift-flucht-nach-vorn/)?
Falls ja, warum wurde die Entscheidung nicht durch den zuständigen
Abteilungsleiter selbst getroffen?
20. In welcher Form und in welchem Umfang war der zuständige
Abteilungsleiter an den Sitzungen der Gründungskommission sowie an den
nachgelagerten Sitzungen zur abschließenden Entscheidungsfindung beteiligt?
21. In welcher Form nahm die Bundesministerin für Bildung und Forschung oder
ein Staatssekretär des BMBF Einfluss auf die abschließende Entscheidung?
22. Auf Basis welcher Rechtsgrundlage erfolgte die Standortentscheidung und
die damit verbundene Investition über rund 500 Mio. Euro auf der Ebene des
(stellvertretenden) Abteilungsleiters?
Ab welchen Schwellenwerten bedürfen solche Entscheidungen die
Zustimmung der Bundesministerin oder eines Staatssekretärs?
23. In welchen Fällen wurden seit 2013 Entscheidungen mit einem
vergleichbaren Investitionsvolumen auf der Ebene der (stellvertretenden)
Abteilungsleiter und ohne weitere Zustimmung durch eine Bundesministerin oder einen
Bundesminister oder eine Staatssekretärin oder einen Staatssekretär
getroffen (bitte für alle Bundesministerien auflisten)?
24. Wann, in welcher Form und in welchem Umfang wurde die
Bundesministerin für Bildung und Forschung durch welche Mitarbeiter des BMBF
(inklusive Dienstposition) von den Ergebnissen der Sitzungen der
Gründungskommission sowie der nachgelagerten Treffen zur abschließenden
Entscheidungsfindung unterrichtet?
25. Wurden Auswahlkriterien für die Standortentscheidung erst nach der letzten
Sitzung der Gründungskommission zum Kriterienkatalog für die
abschließende Entscheidung hinzugefügt?
Wenn ja, welche, und weshalb wurden diese Kriterien nicht bereits eher
berücksichtigt?
Durch wen und aus welchem Grund wurde eine nachträgliche Ergänzung des
Kriterienkatalogs angeordnet?
War zum Zeitpunkt der Ergänzung des Kriterienkatalogs bekannt, dass sich
die bewerbenden Standorte hinsichtlich der ergänzten Anforderung
unterscheiden?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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ISSN 0722-8333]
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