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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets
(insgesamt 18 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
16.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1209201.08.2019
Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12092
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein,
Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig
und der Fraktion der FDP
Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets
Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets wird trotz anhaltender Kritik an den
Sicherheitsvorkehrungen, Standortbedingungen und dem Katastrophenschutz
fortgesetzt. Zudem besteht der Verdacht, dass der Bau bzw. die Inbetriebnahme des
Kraftwerks gegen die Vereinbarungen des ESPOO-Abkommens
(Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen)
verstößt.
Aufgrund von Presseberichten über Unfälle im Jahr 2016 besteht der Verdacht,
dass während des Baus Sicherheitsvorkehrungen nur mangelnd beachtet wurden
(https://kurier.at/politik/ausland/streit-um-akw-nahe-der-grenze/214.828.394).
Aus der mangelhaften Grundstruktur des Kraftwerks folgen anhaltende
Sicherheitsmängel.
Zudem ist der Standort erstens aufgrund seiner Nähe zur europäischen
Außengrenze – konkret Litauen und Lettland – , zweitens aufgrund der
Erdbebengefährdung und drittens der Lage am Fluss Neiris, welcher nach Litauen fließt,
umstritten. So bedarf die kritische Standortwahl einer Überprüfung der Vereinbarkeit mit
dem ESPOO-Abkommen.
Diese forderte das 6. Treffen der Espoo-Vertragspartner durch die IAEO
(Internationale Atomenergie-Organisation). Die EU forderte bereits am 28. Dezember
2016 mehr Transparenz in sicherheitsrelevanten Aspekten (Amtsblatt der
Europäischen Union vom 28. Dezember 2016). Auch der Europarat empfahl noch am
21. Januar 2019 die Einstellung der Bauarbeiten aus sicherheitsrelevanten
Aspekten (Bundestagsdrucksache 19/7147, S. 28 f.).
Den Forderungen der EU kam die belarussische Regierung bzw. die
finanzierenden Bauträger durch die freiwillige Durchführung des sogenannten Stresstests
durch ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) partiell nach.
Dabei ergab sich eine erste positive Bewertung. Jedoch führte der Abschlussbericht
klare sicherheitsrelevanten Bedenken und Empfehlungen an. Diese lassen sich
wie folgt zusammenfassen:
1. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf fehlende seismische Daten:
Um die Erdbebensicherheit zu garantieren, wird die Änderung des Messdesigns,
Modernisierung der Messsysteme sowie die Neumessung der seismischen
Aktivitäten empfohlen. Zusammenfassend werden demnach sowohl das Design, die
Instrumente als auch die Messung kritisiert.
2. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen:
Um die Energieversorgung im Katastrophenfall autark zu garantieren, empfiehlt
ENSREG die Installation einer zuverlässigen Energiequelle zum Betrieb des
Kühlkreislaufs.
3. Sicherheitsrelevante Bedenken in Bezug auf das Katastrophenmanagement:
ENSREG empfiehlt die Reduzierung des Risikos eines Katastrophenfalls bei der
Lagerung des abgebrannten Brennstoffs, Verbesserung der Zuverlässigkeit des
Kühlsystems, Notfallsystem zur Eindämmung von radioaktivem Material, die
Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Kontrollsystem während des
Katastrophenfalls sowie die Einführung eines Unfallmanagementplans. Des Weiteren
empfiehlt ENSREG der belarussischen Regierung die Ausarbeitung eines
nationalen Aktionsplans im Katastrophenfall.
(Quelle 1.-3.: EU Peer Review Report of Belarus Stress Test June 2018)
Zusammenfassend verstoßen die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen gegen die
internationalen Standards und Anforderungen. Demnach liegt der Verstoß gegen
das ESPOO-Abkommen nahe (www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/kern
kraftwerksprojekt-weissrussland-verletzt-espoo-konvention).
Zu erwähnen ist weiter, dass der Stresstest kein Monitoring durch EU-Behörden
vorsieht, sodass nicht nachvollzogen werden kann, in welcher Art und Weise die
sicherheitsrelevanten Empfehlungen umgesetzt werden. Zudem wird der
belarussischen Regierung die Ablehnung der Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen
(Schreiben der Außen- und Energieminister Litauens an die Europäische
Kommission vom 30. April 2019).
Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets muss zwar als souveräne Entscheidung
der beteiligten Staaten respektiert werden, die Verletzung des ESPOO-
Abkommens sowie die grenznahe Lage des Kraftwerks nehmen allerdings die
europäischen Partnerstaaten in die Pflicht, sich für die Sicherheit der im
Katastrophenfall gefährdeten EU-Bürger und EU-Bürgerinnen einzusetzen. In Hinblick auf die
Finanzierung durch die russischen staatlichen Unternehmen Atomstroiexport und
Rosatom muss dabei auch die Russische Föderation einbezogen werden (http://
world-nuclear-news.org/NN_Contract_complete_for_nuclear_power_in_Belarus_
1907121.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Akten verfügt die Bundesregierung zum Atomkraftwerk
Ostrovets bzw. zu den sicherheitsrelevanten Bedenken?
Wie werden diese zugänglich gemacht?
2. Hält die Bundesregierung die laut ENSREG mangelnde Informationslage der
seismischen Daten bei der Durchführung des Stresstests dennoch für
hinreichend, um die Gefährdung durch Erdbeben auszuschließen?
3. Ist der Stresstest nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um eine
Vertragsverletzung des ESPOO-Abkommens auszuschließen?
Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen der belarussischen
Regierung, die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten?
5. Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines Monitorings durch die
EU über die Empfehlungen von ENSREG?
6. Welche Treffen gab es zwischen der Bundesregierung und hier betroffenen
Staaten (Litauen, Belarus und der Russischen Föderation)?
Welchen Gegenstand hatten diese?
Welche Haltung vertrat die Bundesregierung gegenüber den Gegenständen?
7. Wurde bei den in Frage 6 genannten Treffen auch über das ESPOO-
Abkommen und/oder den Bau des Atomkraftwerks in Belarus gesprochen?
8. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der litauischen
Regierung in Hinblick auf mögliche Verletzungen des ESPOO-Abkommens?
Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung?
9. Unterstützt die Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den Bau
des Atomkraftwerks finanziell?
10. Auf welche Art und Weise unterstützen die Bundesregierung oder Institute
auf Anweisung der Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den
Bau des Atomkraftwerks personell?
11. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Russischen
Föderation über den Bau des Atomkraftwerks nahe der europäischen
Außengrenze?
Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtfinanzierung
des Atomkraftwerks (bitte nach Herkunft und Verwendung der Gelder
aufstellen)?
13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf EU-Ebene
auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen
Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken?
14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der
belarussischen Regierung auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach
internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken?
15. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der
Russischen Föderation als Förderer des Projekts auf die Einhaltung der
Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk
Ostrovets hinzuwirken?
16. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gespräche über die
Ratifizierung des Partnership and Cooperation Agreement zwischen der EU und
Belarus?
Falls ja, welche Rolle spielt dabei das Einhalten der Sicherheitsstandards im
Atomkraftwerk Ostrovets?
17. Welche Rolle spielt der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der gegenseitigen Gespräche über die
„EU-Belarus Partnership Priorities“ (https://ec.europa.eu/neighbourhood-
enlargement/neighbourhood/countries/belarus_en)?
18. Wurden im Rahmen des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens finanzielle
Mittel an die belarussische Regierung durch das Instrument for Nuclear
Safety Cooperation ausbezahlt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte?
Wenn nein, hat sich Belarus für Mittel aus dem Instrument for Nuclear Safety
Cooperation beworben?
Wenn ja, aus welchen Gründen wurde eine Zuweisung abgelehnt?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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