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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

16.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1209201.08.2019

Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12092 19. Wahlperiode 01.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Anstrengungen zur Verbesserung der Sicherheitslage im Atomkraftwerk Ostrovets Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets wird trotz anhaltender Kritik an den Sicherheitsvorkehrungen, Standortbedingungen und dem Katastrophenschutz fortgesetzt. Zudem besteht der Verdacht, dass der Bau bzw. die Inbetriebnahme des Kraftwerks gegen die Vereinbarungen des ESPOO-Abkommens (Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen) verstößt. Aufgrund von Presseberichten über Unfälle im Jahr 2016 besteht der Verdacht, dass während des Baus Sicherheitsvorkehrungen nur mangelnd beachtet wurden (https://kurier.at/politik/ausland/streit-um-akw-nahe-der-grenze/214.828.394). Aus der mangelhaften Grundstruktur des Kraftwerks folgen anhaltende Sicherheitsmängel. Zudem ist der Standort erstens aufgrund seiner Nähe zur europäischen Außengrenze – konkret Litauen und Lettland – , zweitens aufgrund der Erdbebengefährdung und drittens der Lage am Fluss Neiris, welcher nach Litauen fließt, umstritten. So bedarf die kritische Standortwahl einer Überprüfung der Vereinbarkeit mit dem ESPOO-Abkommen. Diese forderte das 6. Treffen der Espoo-Vertragspartner durch die IAEO (Internationale Atomenergie-Organisation). Die EU forderte bereits am 28. Dezember 2016 mehr Transparenz in sicherheitsrelevanten Aspekten (Amtsblatt der Europäischen Union vom 28. Dezember 2016). Auch der Europarat empfahl noch am 21. Januar 2019 die Einstellung der Bauarbeiten aus sicherheitsrelevanten Aspekten (Bundestagsdrucksache 19/7147, S. 28 f.). Den Forderungen der EU kam die belarussische Regierung bzw. die finanzierenden Bauträger durch die freiwillige Durchführung des sogenannten Stresstests durch ENSREG (European Nuclear Safety Regulators Group) partiell nach. Dabei ergab sich eine erste positive Bewertung. Jedoch führte der Abschlussbericht klare sicherheitsrelevanten Bedenken und Empfehlungen an. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf fehlende seismische Daten: Um die Erdbebensicherheit zu garantieren, wird die Änderung des Messdesigns, Modernisierung der Messsysteme sowie die Neumessung der seismischen Aktivitäten empfohlen. Zusammenfassend werden demnach sowohl das Design, die Instrumente als auch die Messung kritisiert. 2. Sicherheitsrelevante Empfehlungen in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen: Um die Energieversorgung im Katastrophenfall autark zu garantieren, empfiehlt ENSREG die Installation einer zuverlässigen Energiequelle zum Betrieb des Kühlkreislaufs. 3. Sicherheitsrelevante Bedenken in Bezug auf das Katastrophenmanagement: ENSREG empfiehlt die Reduzierung des Risikos eines Katastrophenfalls bei der Lagerung des abgebrannten Brennstoffs, Verbesserung der Zuverlässigkeit des Kühlsystems, Notfallsystem zur Eindämmung von radioaktivem Material, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Kontrollsystem während des Katastrophenfalls sowie die Einführung eines Unfallmanagementplans. Des Weiteren empfiehlt ENSREG der belarussischen Regierung die Ausarbeitung eines nationalen Aktionsplans im Katastrophenfall. (Quelle 1.-3.: EU Peer Review Report of Belarus Stress Test June 2018) Zusammenfassend verstoßen die mangelnden Sicherheitsvorkehrungen gegen die internationalen Standards und Anforderungen. Demnach liegt der Verstoß gegen das ESPOO-Abkommen nahe (www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/kern kraftwerksprojekt-weissrussland-verletzt-espoo-konvention). Zu erwähnen ist weiter, dass der Stresstest kein Monitoring durch EU-Behörden vorsieht, sodass nicht nachvollzogen werden kann, in welcher Art und Weise die sicherheitsrelevanten Empfehlungen umgesetzt werden. Zudem wird der belarussischen Regierung die Ablehnung der Sicherheitsvorkehrungen vorgeworfen (Schreiben der Außen- und Energieminister Litauens an die Europäische Kommission vom 30. April 2019). Der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets muss zwar als souveräne Entscheidung der beteiligten Staaten respektiert werden, die Verletzung des ESPOO- Abkommens sowie die grenznahe Lage des Kraftwerks nehmen allerdings die europäischen Partnerstaaten in die Pflicht, sich für die Sicherheit der im Katastrophenfall gefährdeten EU-Bürger und EU-Bürgerinnen einzusetzen. In Hinblick auf die Finanzierung durch die russischen staatlichen Unternehmen Atomstroiexport und Rosatom muss dabei auch die Russische Föderation einbezogen werden (http:// world-nuclear-news.org/NN_Contract_complete_for_nuclear_power_in_Belarus_ 1907121.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Über welche Akten verfügt die Bundesregierung zum Atomkraftwerk Ostrovets bzw. zu den sicherheitsrelevanten Bedenken? Wie werden diese zugänglich gemacht? 2. Hält die Bundesregierung die laut ENSREG mangelnde Informationslage der seismischen Daten bei der Durchführung des Stresstests dennoch für hinreichend, um die Gefährdung durch Erdbeben auszuschließen? 3. Ist der Stresstest nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend, um eine Vertragsverletzung des ESPOO-Abkommens auszuschließen? Wenn ja, wie begründet die Bundesregierung diese Ansicht? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Anstrengungen der belarussischen Regierung, die Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten? 5. Wie bewertet die Bundesregierung das Fehlen eines Monitorings durch die EU über die Empfehlungen von ENSREG? 6. Welche Treffen gab es zwischen der Bundesregierung und hier betroffenen Staaten (Litauen, Belarus und der Russischen Föderation)? Welchen Gegenstand hatten diese? Welche Haltung vertrat die Bundesregierung gegenüber den Gegenständen? 7. Wurde bei den in Frage 6 genannten Treffen auch über das ESPOO- Abkommen und/oder den Bau des Atomkraftwerks in Belarus gesprochen? 8. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der litauischen Regierung in Hinblick auf mögliche Verletzungen des ESPOO-Abkommens? Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung? 9. Unterstützt die Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den Bau des Atomkraftwerks finanziell? 10. Auf welche Art und Weise unterstützen die Bundesregierung oder Institute auf Anweisung der Bundesregierung oder eines der Bundesministerien den Bau des Atomkraftwerks personell? 11. Gab es Gespräche zwischen der Bundesregierung und der Russischen Föderation über den Bau des Atomkraftwerks nahe der europäischen Außengrenze? Wenn ja, welche Haltung vertrat die Bundesregierung? 12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Gesamtfinanzierung des Atomkraftwerks (bitte nach Herkunft und Verwendung der Gelder aufstellen)? 13. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um auf EU-Ebene auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? 14. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der belarussischen Regierung auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? 15. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei der Russischen Föderation als Förderer des Projekts auf die Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen nach internationalen Standards im Atomkraftwerk Ostrovets hinzuwirken? 16. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit Gespräche über die Ratifizierung des Partnership and Cooperation Agreement zwischen der EU und Belarus? Falls ja, welche Rolle spielt dabei das Einhalten der Sicherheitsstandards im Atomkraftwerk Ostrovets? 17. Welche Rolle spielt der Bau des Atomkraftwerks Ostrovets nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der gegenseitigen Gespräche über die „EU-Belarus Partnership Priorities“ (https://ec.europa.eu/neighbourhood- enlargement/neighbourhood/countries/belarus_en)? 18. Wurden im Rahmen des aktuellen Mehrjährigen Finanzrahmens finanzielle Mittel an die belarussische Regierung durch das Instrument for Nuclear Safety Cooperation ausbezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Projekte? Wenn nein, hat sich Belarus für Mittel aus dem Instrument for Nuclear Safety Cooperation beworben? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde eine Zuweisung abgelehnt? Berlin, den 18. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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