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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1210001.08.2019

Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12100 19. Wahlperiode 01.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wurde mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017 (Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2017, S. 274) errichtet. In § 2 Absatz 2 des Errichtungserlasses werden für die ZITiS insbesondere die folgenden Aufgabengebiete festgelegt: Forschung, Entwicklung sowie Unterstützungs- und Beratungsdienstleistungen. Laut der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 hat die ZITiS „die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu entwickelt und erforscht die ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem Kontext obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen, Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. Die ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse. Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS – derzeit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Bundespolizei (BPOL)“. Neben den benannten Bedarfsträgern können laut der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 „durch die Einräumung eines Gaststatus im ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI“. Die genauen Tätigkeitsbereiche der ZITiS (im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche) umfassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/6511 die digitale Forensik, die Telekommunikationsüberwachung, die informationstechnische Überwachung, die Kryptoanalyse (Dekryptierung), die Massendatenauswertung – Big Data sowie technische Fragen von Kriminalitätsbekämpfung, Gefahrenabwehr und Spionageabwehr. Gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses gibt sich die ZITiS federführend gemeinsam mit dem BKA, dem BfV und der BPOL ein Jahresarbeitsprogramm, das die drei Aufgabengebiete des § 2 des Errichtungserlasses angemessen abbildet. In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/10303 benennt die Bundesregierung bereits einige Beispiele für gemeldete Bedarfe der Bedarfsträger: „Aufbau einer Wissensplattform, Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der Digitalen Forensik (u. a. Auswertung von Smartphones), der Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen Datenaustauschs auf Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der Auswertung von IP- Daten), der Kryptoanalyse (u. a. Passwortsuche) und Big Data (u. a. Aufbau und Betrieb eines Hochleistungsrechners)“. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Sind in der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) weitere Bestimmungen zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm vorgesehen? Was enthalten diese Bestimmungen? Was ist in Bezug auf die Bedarfsmeldungen der Bedarfsträger der ZITiS vorgesehen? 2. Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen sich mit der Möglichkeit weiterer Behörden des Bundes, an den Ergebnissen der Tätigkeit der ZITiS über den ZITiS-Beirat zu partizipieren, und was ist in diesen Bestimmungen genau vorgesehen? 3. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebilligt? 4. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? 5. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2017 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln)? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? 6. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt? 7. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? 8. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2018 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln)? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? 9. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 unter den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt? 10. Welche Projekte sind im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)? 11. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2019 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern aufschlüsseln)? Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt? Mit welcher Begründung? 12. Welche gemäß der Arbeitsprogramme erreichten Ziele und Forschungsstände enthalten die gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu erstellenden Berichte der ZITiS für die Jahre 2017 und 2018? Wem wurden die bisherigen jährlichen Berichte der ZITiS zugeleitet? Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen sich mit dem jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS, und was ist in diesen Bestimmungen genau vorgesehen? 13. Welche fachbezogenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses wurden von der ZITiS bisher angeboten? Für welche Bedarfsträger wurden diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen jeweils durchgeführt? 14. Zu welchen strategischen Fragestellungen hat die ZITiS welche Bedarfsträger bereits im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses beraten? Welche Beratungen bezogen sich hierbei auf die Entscheidungsvorbereitung bei Beschaffungen? 15. Was ist das Ergebnis der Angebotsprüfung in Bezug auf die Beschaffung eines Hochleistungsrechners für die ZITiS, die vom Beschaffungsamt des Bundes zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/5815 noch durchgeführt wurde? Wann wird der Hochleistungsrechner beschafft? Welche Spezifikationen wird er aufweisen? Und wie viel wird er kosten? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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