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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1210001.08.2019
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12100
19. Wahlperiode 01.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Manuel Höferlin, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Bernd Reuther, Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta,
Bettina Stark-Watzinger, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Jahresarbeitsprogramm der Zentralen Stelle für Informationstechnik im
Sicherheitsbereich
Die Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich (ZITiS) wurde
mit dem Erlass des Bundesministeriums des Innern vom 6. April 2017
(Gemeinsames Ministerialblatt (GMBl) 2017, S. 274) errichtet. In § 2 Absatz 2 des
Errichtungserlasses werden für die ZITiS insbesondere die folgenden
Aufgabengebiete festgelegt: Forschung, Entwicklung sowie Unterstützungs- und
Beratungsdienstleistungen.
Laut der Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/6246 hat die ZITiS
„die Aufgabe, Behörden des Bundes mit Sicherheitsaufgaben im Hinblick auf
informationstechnische Fähigkeiten zu unterstützen und zu beraten. Dazu
entwickelt und erforscht die ZITiS Methoden und Werkzeuge. In diesem Kontext
obliegen ihr insbesondere Unterstützungs- und Beratungsleistungen,
Entwicklungsleistungen und Forschungsaufgaben. Die ZITiS hat keine Eingriffsbefugnisse.
Diese Befugnisse verbleiben bei den Bedarfsträgern der ZITiS – derzeit dem
Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der
Bundespolizei (BPOL)“.
Neben den benannten Bedarfsträgern können laut der Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/6246 „durch die Einräumung eines Gaststatus im
ZITiS-Beirat auch weitere Behörden des Bundes an den Ergebnissen der Tätigkeit
der ZITiS partizipieren. Gaststatus im ZITiS-Beirat haben derzeit der
Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst
(BAMAD), das Zollkriminalamt (ZKA) und das BMI“.
Die genauen Tätigkeitsbereiche der ZITiS (im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche)
umfassen laut der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 des
Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz auf Bundestagsdrucksache 19/6511 die
digitale Forensik, die Telekommunikationsüberwachung, die
informationstechnische Überwachung, die Kryptoanalyse (Dekryptierung), die
Massendatenauswertung – Big Data sowie technische Fragen von Kriminalitätsbekämpfung,
Gefahrenabwehr und Spionageabwehr.
Gemäß § 4 Absatz 1 des Errichtungserlasses gibt sich die ZITiS federführend
gemeinsam mit dem BKA, dem BfV und der BPOL ein Jahresarbeitsprogramm,
das die drei Aufgabengebiete des § 2 des Errichtungserlasses angemessen
abbildet. In der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 10 des
Abgeordneten Manuel Höferlin auf Bundestagsdrucksache 19/10303 benennt die
Bundesregierung bereits einige Beispiele für gemeldete Bedarfe der Bedarfsträger:
„Aufbau einer Wissensplattform, Forschungs- und Entwicklungsprojekten in der
Digitalen Forensik (u. a. Auswertung von Smartphones), der
Telekommunikationsüberwachung (u. a. Verbesserung des internationalen Datenaustauschs auf
Grundlage der Europäischen Ermittlungsanordnung und der Auswertung von IP-
Daten), der Kryptoanalyse (u. a. Passwortsuche) und Big Data (u. a. Aufbau und
Betrieb eines Hochleistungsrechners)“.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind in der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung des
Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) weitere Bestimmungen
zur Abstimmung über das Jahresarbeitsprogramm vorgesehen?
Was enthalten diese Bestimmungen?
Was ist in Bezug auf die Bedarfsmeldungen der Bedarfsträger der ZITiS
vorgesehen?
2. Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit der Möglichkeit weiterer Behörden des Bundes, an den Ergebnissen
der Tätigkeit der ZITiS über den ZITiS-Beirat zu partizipieren, und was ist
in diesen Bestimmungen genau vorgesehen?
3. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2017 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) gebilligt?
4. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2017 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
5. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2017 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
6. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2018 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
7. Welche Projekte waren im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr
2018 festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und
Tätigkeitsbereichen – siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
8. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2018 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
9. Wann wurde das Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019 unter
den Bedarfsträgern fertig abgestimmt und vom BMI gebilligt?
10. Welche Projekte sind im Jahresarbeitsprogramm der ZITiS für das Jahr 2019
festgeschrieben (bitte nach Aufgabengebieten und Tätigkeitsbereichen –
siehe Vorbemerkung der Fragensteller – aufschlüsseln)?
11. Welche Bedarfe wurden von den Bedarfsträgern für das
Jahresarbeitsprogramm des Jahres 2019 der ZITiS gemeldet (bitte nach Bedarfsträgern
aufschlüsseln)?
Welche gemeldeten Bedarfe wurden abgelehnt?
Mit welcher Begründung?
12. Welche gemäß der Arbeitsprogramme erreichten Ziele und
Forschungsstände enthalten die gemäß § 4 Absatz 3 des Errichtungserlasses jährlich zu
erstellenden Berichte der ZITiS für die Jahre 2017 und 2018?
Wem wurden die bisherigen jährlichen Berichte der ZITiS zugeleitet?
Welche Bestimmungen der Geschäftsordnung des Beirats zur Abstimmung
des Jahresarbeitsprogramms (§ 4 Absatz 2 des Errichtungserlasses) befassen
sich mit dem jährlich zu erstellenden Bericht der ZITiS, und was ist in diesen
Bestimmungen genau vorgesehen?
13. Welche fachbezogenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Sinne des § 2
Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses wurden von der ZITiS bisher
angeboten?
Für welche Bedarfsträger wurden diese Aus- und Fortbildungsmaßnahmen
jeweils durchgeführt?
14. Zu welchen strategischen Fragestellungen hat die ZITiS welche
Bedarfsträger bereits im Sinne des § 2 Absatz 2 Nummer 1 des Errichtungserlasses
beraten?
Welche Beratungen bezogen sich hierbei auf die Entscheidungsvorbereitung
bei Beschaffungen?
15. Was ist das Ergebnis der Angebotsprüfung in Bezug auf die Beschaffung
eines Hochleistungsrechners für die ZITiS, die vom Beschaffungsamt des
Bundes zum Zeitpunkt der Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 27 des Abgeordneten Andrej Hunko auf
Bundestagsdrucksache 19/5815 noch durchgeführt wurde?
Wann wird der Hochleistungsrechner beschafft?
Welche Spezifikationen wird er aufweisen?
Und wie viel wird er kosten?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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