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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"

(insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

20.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1212102.08.2019

Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12121 19. Wahlperiode 02.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs bzw. HAWs) spielen insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen Raum, eine besonders wichtige Rolle. Die hier betriebene anwendungsorientierte Forschung muss nach Ansicht der Fragesteller zu einem bedeutsamen Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden. Dabei besteht nach Ansicht der Fragesteller ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der rund 2 Mrd. Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gehen an die FHs bzw. HAWs (Ausschussdrucksache 18(18)322 b vom 8. Februar 2017, S. 2.). Seit Juli 2014 besteht die Projektförderlinie der DFG „Projektakademie“. Ziel des Projektes ist es, dass Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte unterstützt werden. Die Projektakademien bestehen aus mehreren thematisch aufeinander abgestimmten Workshops, innerhalb derer wissenschaftlicher Austausch und vor allem gezielte Vorbereitung auf die Antragstellung bei der DFG stattfindet. Anschließend können die Teilnehmenden auf Basis ihres eigenen Forschungsbeitrages einen ersten Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen (www.dfg.de/ formulare/51_11/51_11_de.pdf, S.2). Zunächst muss die Ausrichtung einer Projektakademie allerdings von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ bei der DFG beantragt, dort bewilligt und schlussendlich überregional zur Teilnahme ausgeschrieben werden. Für die Koordinatoren besteht über das Modul „Projektspezifische Workshops“ die Möglichkeit, eine Art Spesen-, Aufwands- und Vergütungszuschuss von der DFG zu erhalten, die Teilnehmer können sich für eine Dauer von maximal zwölf Monaten bei ihrem Lehrdeputat und den Verwaltungsaufgaben auf Kosten der DFG vertreten lassen, sofern die Forschungsarbeit im Rahmen der Akademie deren adäquate Ausübung nicht zulassen sollte, und die eigene Hochschule ihre Zustimmung erteilt (www.dfg.de/ foerderung/programme/einzelfoerderung/projektakademie/index.html). Die „Projektakademien“ versuchen die vielfältigen Hürden für erfolgreiche DFG- Anträge von Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs auszugleichen bzw. zu beseitigen. U. a. setzen FHs bzw. HAWs für einen Ruf nämlich mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon wenigstens drei außerhalb der Hochschule voraus, sodass im Gegensatz zu den universitären Erstberufenen, die den Weg zu ihrem Ruf über wissenschaftliche Forschungstätigkeit üblicherweise als Postdoktoranden finden, oft keine hinlängliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit erreicht werden kann, welche eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines DFG-Antrags ist. Ebenso fehlt die Routine im Schreiben solcher Anträge. Die über diese Routine bereits verfügenden Koordinatoren trainieren daher die notwendigen Formalia eines DFG-Antrages. Doch die geringe Kompatibilität der FH-Strukturen mit dem traditionellen Förderprofil der DFG liegt u. a. auch in dem Umstand begründet, dass Projekte, die innerhalb einer bereits bestehenden wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur durchgeführt werden, vielfach bei der Bewilligung eines DFG-Antrages bevorzugt werden. Über eine solche Ausstattung verfügen kleine und mittelgroße FHs bzw. HAWs häufig nicht, sodass nur ab einer bestimmten Größe der FH bzw. HAW oder bei Kooperationen mit universitären Partnern ein Antrag bei der DFG Erfolgsaussichten besitzt (www. duz.de/beitrag/!/id/302/die-einflugschneise-ins-drittmittelgeschaeft). Seit Beginn des Programms sind bis heute nur drei Projektakademien – Ingenieurswissenschaften 2015 (www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_ wissenschaft_15_56/index.html), Medizintechnik 2016 (www.dfg.de/foerderung/ info_wissenschaft/2016/info_wissenschaft_16_ 02/index.html) und Wirtschaftswissenschaften 2017/18 (www.dfg.de/foerderung/info_ wissenschaft/2017/info_ wissenschaft_17_75/index.html) – bewilligt worden. Das ergibt – da die Höchstteilnehmerzahl je Akademie 20 beträgt – maximal 60 geförderte Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs unter insgesamt 19 668 (Stand: 2017; ohne Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/umfrage/ professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/). Anschließend sind nur für 26 projektbezogene Anträge aus den drei Akademien Mittel von der DFG bewilligt worden, was einer Förderung von 0,13 Prozent aller Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren entspricht (sechs 2015/2016 und je zehn 2016/2017 sowie 2017/2018; http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS? keywords_criterion=Projektakademie&nurProjekteMitAB=false&findButton= Finden&task=doSearchSimple&context=projekt). Davon sind bisher elf abgeschlossen und drei weitere laufen 2019 aus. Für das Jahr 2018 ist kein Konzept einer neuen Projektakademie eingereicht bzw. bewilligt worden. Über den Hauptausschuss der DFG, dem Gremium, welches abschließend über die Finanzierung von Forschungsvorhaben sowie die Wissenschaftspolitik der DFG entscheidet, und in welchem der Bund 16 Stimmen besitzt, besteht eine Möglichkeit für die Bundesregierung, richtungsweisend auf die DFG einzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die Bundesregierung nämlich auch die Stärkung der Forschung von Fachhochschulen zum Ziel gesetzt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Projektakademie sind seit Juli 2014 bisher insgesamt bei der DFG gestellt worden (bitte nach Jahr, Wissenschaftszweigen und Ländern aufschlüsseln)? 2. Wie viele Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren haben bisher an den Projektakademien teilgenommen (bitte nach Akademien, Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)? 3. Wie viele Anträge auf Projektförderung sind im Nachgang der drei Projektakademien insgesamt in welcher Kostenhöhe gestellt worden (bitte nach Jahr und Art der Sachbeihilfe aufschlüsseln)? 4. Wie viele der 26 bewilligten Anträge auf projektbezogene Förderung waren Anträge für das Modul Vertretung? 5. Wie hoch ist die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien hervorgegangenen Anträge, sollte sie unter der durchschnittlichen Bewilligungsquote von DFG-Anträgen von 30,4 Prozent (Stand: 2017; www.dfg.de/dfg_profil/ zahlen_fakten/statistik/bearbeitungsdauer/index.html) liegen, und wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand? 6. Weshalb ist die Teilnahme an einer Projektakademie nur für FH- Professorinnen und FH-Professoren möglich, deren erster Ruf noch nicht länger als sechs Jahre zurückliegt? 7. Wie groß ist das bisher für die drei Projektakademien aufgewandte Volumen an DFG-Mitteln absolut sowie zum einen relativ an dem für Fachhochschulen insgesamt verausgabten Volumen und zum anderen relativ zum gesamten Volumen der DFG? 8. In welcher Höhe wurden bisher von der DFG bei Bewilligung des Moduls „Projektspezifische Workshops“ Kosten für die Organisation einer Projektakademie und die daraus folgenden Aufwandsentschädigungen für die ausrichtenden Koordinatoren bezuschusst? 9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft an den Fachhochschulen, die Inanspruchnahme des DFG-Moduls Vertretung durch ihre Professorinnen und Professoren zu gestatten? 10. Wie viele Semesterwochenstunden Vertretung für das Lehrdeputat der FH- Professorinnen und FH-Professoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung und ausgehend von einer möglichen Vertretungsdauer von maximal zwölf Monaten bisher im Durchschnitt und über welchen Zeitraum bei Beantragung des DFG-Moduls Vertretung im Rahmen von Projektakademien bewilligt worden? 11. Mithilfe welcher Indikatoren evaluiert die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung den Erfolg einer Projektakademie? Zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen? 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ zur Einrichtung einer DFG- Projektakademie ein, und welchen konkreten Maßstab setzt die Bundesregierung bei der Beurteilung dieses Sachverhaltes? 13. Sieht die Bundesregierung mangelnde Anreize für „erfahrene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zur Ausrichtung einer DFG-Projektakademie? a) Wenn ja, welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung hierbei, und mithilfe welcher konkreter Maßnahmen plant die Bundesregierung bis zu welchem Zeitpunkt, Abhilfe zu schaffen? b) Wenn nein, warum nicht? 14. Hält die Bundesregierung den bisherigen Verlauf des Programms der DFG- Projektakademien für einen Erfolg? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, hat die Bundesregierung über den Hauptausschuss der DFG auf das Programm einzuwirken versucht, um Verbesserungen zu erreichen? Wenn nein, warum nicht? 15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig im Hauptausschuss der DFG für eine Reform der Projektakademien einsetzen? a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? b) Wenn nein, warum nicht? 16. Wie haben sich die Mittel, die die DFG für Forschungsprojekte an FHs bzw. HAWs gegeben hat, seit 2013 absolut und relativ zum Gesamtvolumen entwickelt (bitte nach Jahren und konkreten Programmen aufschlüsseln)? 17. Wie haben sich die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge aus Fachhochschulen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Antrags- und Bewilligungsanzahl sowie Antrags- und Bewilligungssumme aufschlüsseln)? 18. Wie hat sich seit 2015 der absolute und zur gesamten FH-Professorenschaft relative Anteil der FH-Professorinnen und FH-Professoren verändert, die Mittel aus den Forschungsförderprogrammen der DFG beziehen, parallel zu den laufenden „Projektakademien“? 19. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den Anteil der DFG-Mittelbezieher unter den Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs zu erhöhen? Ist eine konkrete Zielmarke angedacht? a) Wenn ja, in welcher Höhe? b) Wenn ja, in welchem zeitlichen Verlauf? c) Wenn nein, warum nicht? 20. Schätzt die Bundesregierung Grundlagenforschung an Universitäten in ihrer Priorität viel höher ein als Forschung an den FHs bzw. HAWs, sodass ihr 0,5 Prozent der DFG-Drittmittel für die Forschungsförderung an den FHs bzw. HAWs ausreichend erscheint? a) Wenn ja, warum? b) Wenn nein, wie möchte sie konkret den Zugang zu den Mitteln der DFG für Fachhochschulen über Einwirken durch den DFG-Hauptausschuss erleichtern, sodass anwendungsorientierte Forschung profitiert, und in welchem monetären Umfang? c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit unternommen, um den Anteil an DFG-Drittmitteln für die Förderung anwendungsorientierter Forschung an den FHs bzw. HAWs zu steigern? Mit welcher Zielmarke hat sie das getan? d) Was haben die Vertreter der Bundesregierung bisher konkret in den Gremien der DFG, insbesondere im Hauptausschuss, getan, um die Partizipation von FHs bzw. HAWs an den Mitteln der DFG zu verbessern und die DFG-Strukturen vermehrt auch auf die Bedürfnisse der FHs bzw. HAWs hin auszurichten? 21. Beurteilt die Bundesregierung die Strukturen der DFG entgegen der Einschätzung zahlreicher Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs als mit den FH- bzw. HAW-Strukturen kompatibel? a) Wenn ja, warum, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den geringen Anteil der FH- bzw. HAW-Forschung an der Förderung durch DFG-Mittel? b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zwischen 2013 und heute zur Öffnung der DFG für FH- bzw. HAW- Forschung eingeleitet und umgesetzt? Bis wann, und in welchem finanziellen Umfang wird sie welche konkreten künftigen Maßnahmen ergreifen, um entweder die Partizipation der FHs bzw. HAWs an den DFG-Mitteln zu stärken oder eine neue Förderlandschaft für FHs bzw. HAWs zu schaffen? 22. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung von Prof. Dr. Imboden und weiteren Wissenschaftlern – u. a. der Hochschulallianz für den Mittelstand – ein, dass die zuständigen Gremien der klassischen Forschungsförder-Organisationen, wie der DFG, dem Anliegen des Transfers und der Frage nach dem Nutzen der Forschung nur ungenügend gerecht werden (www.hochschulallianz.de/fileadmin/dateien/PM-HAfM_ Imboden-HHvG_17.01.18.pdf)? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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