Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"
(insgesamt 22 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
20.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1212102.08.2019
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie "Projektakademien"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12121
19. Wahlperiode 02.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz),
Britta Katharina Dassler, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst,
Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm,
Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“
Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (FHs bzw.
HAWs) spielen insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren
Unternehmen (KMU) und der regionalen Entwicklung, gerade im ländlichen
Raum, eine besonders wichtige Rolle. Die hier betriebene anwendungsorientierte
Forschung muss nach Ansicht der Fragesteller zu einem bedeutsamen
Innovationsmotor der deutschen Wirtschaft ausgebaut werden.
Dabei besteht nach Ansicht der Fragesteller ein gravierendes Missverhältnis
zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch
die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Denn nur 0,5 Prozent der rund
2 Mrd. Euro an DFG-Forschungsfördermitteln gehen an die FHs bzw. HAWs
(Ausschussdrucksache 18(18)322 b vom 8. Februar 2017, S. 2.).
Seit Juli 2014 besteht die Projektförderlinie der DFG „Projektakademie“. Ziel des
Projektes ist es, dass Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim
Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte unterstützt
werden. Die Projektakademien bestehen aus mehreren thematisch aufeinander
abgestimmten Workshops, innerhalb derer wissenschaftlicher Austausch und vor
allem gezielte Vorbereitung auf die Antragstellung bei der DFG stattfindet.
Anschließend können die Teilnehmenden auf Basis ihres eigenen
Forschungsbeitrages einen ersten Antrag auf Projektförderung bei der DFG stellen (www.dfg.de/
formulare/51_11/51_11_de.pdf, S.2). Zunächst muss die Ausrichtung einer
Projektakademie allerdings von „erfahrenen Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern“ bei der DFG beantragt, dort bewilligt und schlussendlich überregional
zur Teilnahme ausgeschrieben werden. Für die Koordinatoren besteht über das
Modul „Projektspezifische Workshops“ die Möglichkeit, eine Art Spesen-,
Aufwands- und Vergütungszuschuss von der DFG zu erhalten, die Teilnehmer
können sich für eine Dauer von maximal zwölf Monaten bei ihrem Lehrdeputat
und den Verwaltungsaufgaben auf Kosten der DFG vertreten lassen, sofern die
Forschungsarbeit im Rahmen der Akademie deren adäquate Ausübung nicht
zulassen sollte, und die eigene Hochschule ihre Zustimmung erteilt (www.dfg.de/
foerderung/programme/einzelfoerderung/projektakademie/index.html).
Die „Projektakademien“ versuchen die vielfältigen Hürden für erfolgreiche DFG-
Anträge von Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs auszugleichen
bzw. zu beseitigen. U. a. setzen FHs bzw. HAWs für einen Ruf nämlich
mindestens fünf Jahre Berufserfahrung, davon wenigstens drei außerhalb der Hochschule
voraus, sodass im Gegensatz zu den universitären Erstberufenen, die den Weg zu
ihrem Ruf über wissenschaftliche Forschungstätigkeit üblicherweise als
Postdoktoranden finden, oft keine hinlängliche wissenschaftliche Publikationstätigkeit
erreicht werden kann, welche eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg eines
DFG-Antrags ist. Ebenso fehlt die Routine im Schreiben solcher Anträge. Die
über diese Routine bereits verfügenden Koordinatoren trainieren daher die
notwendigen Formalia eines DFG-Antrages. Doch die geringe Kompatibilität der
FH-Strukturen mit dem traditionellen Förderprofil der DFG liegt u. a. auch in
dem Umstand begründet, dass Projekte, die innerhalb einer bereits bestehenden
wissenschaftlichen Forschungsinfrastruktur durchgeführt werden, vielfach bei
der Bewilligung eines DFG-Antrages bevorzugt werden. Über eine solche
Ausstattung verfügen kleine und mittelgroße FHs bzw. HAWs häufig nicht, sodass
nur ab einer bestimmten Größe der FH bzw. HAW oder bei Kooperationen mit
universitären Partnern ein Antrag bei der DFG Erfolgsaussichten besitzt (www.
duz.de/beitrag/!/id/302/die-einflugschneise-ins-drittmittelgeschaeft).
Seit Beginn des Programms sind bis heute nur drei Projektakademien –
Ingenieurswissenschaften 2015 (www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/2015/info_
wissenschaft_15_56/index.html), Medizintechnik 2016 (www.dfg.de/foerderung/
info_wissenschaft/2016/info_wissenschaft_16_ 02/index.html) und
Wirtschaftswissenschaften 2017/18 (www.dfg.de/foerderung/info_ wissenschaft/2017/info_
wissenschaft_17_75/index.html) – bewilligt worden. Das ergibt – da die
Höchstteilnehmerzahl je Akademie 20 beträgt – maximal 60 geförderte Professorinnen
und Professoren von FHs bzw. HAWs unter insgesamt 19 668 (Stand: 2017; ohne
Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/umfrage/
professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/). Anschließend sind
nur für 26 projektbezogene Anträge aus den drei Akademien Mittel von der DFG
bewilligt worden, was einer Förderung von 0,13 Prozent aller
Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren entspricht (sechs 2015/2016 und
je zehn 2016/2017 sowie 2017/2018; http://gepris.dfg.de/gepris/OCTOPUS?
keywords_criterion=Projektakademie&nurProjekteMitAB=false&findButton=
Finden&task=doSearchSimple&context=projekt). Davon sind bisher elf
abgeschlossen und drei weitere laufen 2019 aus. Für das Jahr 2018 ist kein Konzept
einer neuen Projektakademie eingereicht bzw. bewilligt worden.
Über den Hauptausschuss der DFG, dem Gremium, welches abschließend über
die Finanzierung von Forschungsvorhaben sowie die Wissenschaftspolitik der
DFG entscheidet, und in welchem der Bund 16 Stimmen besitzt, besteht eine
Möglichkeit für die Bundesregierung, richtungsweisend auf die DFG
einzuwirken. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die
Bundesregierung nämlich auch die Stärkung der Forschung von Fachhochschulen zum Ziel
gesetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Einrichtung einer Projektakademie sind seit Juli 2014
bisher insgesamt bei der DFG gestellt worden (bitte nach Jahr,
Wissenschaftszweigen und Ländern aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fachhochschulprofessorinnen und Fachhochschulprofessoren
haben bisher an den Projektakademien teilgenommen (bitte nach Akademien,
Jahr und Geschlecht aufschlüsseln)?
3. Wie viele Anträge auf Projektförderung sind im Nachgang der drei
Projektakademien insgesamt in welcher Kostenhöhe gestellt worden (bitte nach Jahr
und Art der Sachbeihilfe aufschlüsseln)?
4. Wie viele der 26 bewilligten Anträge auf projektbezogene Förderung waren
Anträge für das Modul Vertretung?
5. Wie hoch ist die Bewilligungsquote der aus den Projektakademien
hervorgegangenen Anträge, sollte sie unter der durchschnittlichen Bewilligungsquote
von DFG-Anträgen von 30,4 Prozent (Stand: 2017; www.dfg.de/dfg_profil/
zahlen_fakten/statistik/bearbeitungsdauer/index.html) liegen, und wie
erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?
6. Weshalb ist die Teilnahme an einer Projektakademie nur für FH-
Professorinnen und FH-Professoren möglich, deren erster Ruf noch nicht länger als
sechs Jahre zurückliegt?
7. Wie groß ist das bisher für die drei Projektakademien aufgewandte Volumen
an DFG-Mitteln absolut sowie zum einen relativ an dem für
Fachhochschulen insgesamt verausgabten Volumen und zum anderen relativ zum gesamten
Volumen der DFG?
8. In welcher Höhe wurden bisher von der DFG bei Bewilligung des Moduls
„Projektspezifische Workshops“ Kosten für die Organisation einer
Projektakademie und die daraus folgenden Aufwandsentschädigungen für die
ausrichtenden Koordinatoren bezuschusst?
9. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Bereitschaft an den
Fachhochschulen, die Inanspruchnahme des DFG-Moduls Vertretung durch
ihre Professorinnen und Professoren zu gestatten?
10. Wie viele Semesterwochenstunden Vertretung für das Lehrdeputat der FH-
Professorinnen und FH-Professoren sind nach Kenntnis der
Bundesregierung und ausgehend von einer möglichen Vertretungsdauer von maximal
zwölf Monaten bisher im Durchschnitt und über welchen Zeitraum bei
Beantragung des DFG-Moduls Vertretung im Rahmen von Projektakademien
bewilligt worden?
11. Mithilfe welcher Indikatoren evaluiert die DFG nach Kenntnis der
Bundesregierung den Erfolg einer Projektakademie?
Zu welchen Ergebnissen ist sie dabei gekommen?
12. Wie schätzt die Bundesregierung die Bereitschaft von „erfahrenen
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“ zur Einrichtung einer DFG-
Projektakademie ein, und welchen konkreten Maßstab setzt die Bundesregierung bei
der Beurteilung dieses Sachverhaltes?
13. Sieht die Bundesregierung mangelnde Anreize für „erfahrene
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ zur Ausrichtung einer DFG-Projektakademie?
a) Wenn ja, welche konkreten Probleme sieht die Bundesregierung hierbei,
und mithilfe welcher konkreter Maßnahmen plant die Bundesregierung
bis zu welchem Zeitpunkt, Abhilfe zu schaffen?
b) Wenn nein, warum nicht?
14. Hält die Bundesregierung den bisherigen Verlauf des Programms der DFG-
Projektakademien für einen Erfolg?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, hat die Bundesregierung über den Hauptausschuss der DFG
auf das Programm einzuwirken versucht, um Verbesserungen zu
erreichen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wird sich die Bundesregierung zukünftig im Hauptausschuss der DFG für
eine Reform der Projektakademien einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
16. Wie haben sich die Mittel, die die DFG für Forschungsprojekte an FHs bzw.
HAWs gegeben hat, seit 2013 absolut und relativ zum Gesamtvolumen
entwickelt (bitte nach Jahren und konkreten Programmen aufschlüsseln)?
17. Wie haben sich die Förder- und Bewilligungsquoten der DFG für Anträge
aus Fachhochschulen seit 2014 entwickelt (bitte nach Jahren, Antrags- und
Bewilligungsanzahl sowie Antrags- und Bewilligungssumme
aufschlüsseln)?
18. Wie hat sich seit 2015 der absolute und zur gesamten FH-Professorenschaft
relative Anteil der FH-Professorinnen und FH-Professoren verändert, die
Mittel aus den Forschungsförderprogrammen der DFG beziehen, parallel zu
den laufenden „Projektakademien“?
19. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den
Anteil der DFG-Mittelbezieher unter den Professorinnen und Professoren von
FHs bzw. HAWs zu erhöhen?
Ist eine konkrete Zielmarke angedacht?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn ja, in welchem zeitlichen Verlauf?
c) Wenn nein, warum nicht?
20. Schätzt die Bundesregierung Grundlagenforschung an Universitäten in ihrer
Priorität viel höher ein als Forschung an den FHs bzw. HAWs, sodass ihr
0,5 Prozent der DFG-Drittmittel für die Forschungsförderung an den FHs
bzw. HAWs ausreichend erscheint?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, wie möchte sie konkret den Zugang zu den Mitteln der DFG
für Fachhochschulen über Einwirken durch den DFG-Hauptausschuss
erleichtern, sodass anwendungsorientierte Forschung profitiert, und in
welchem monetären Umfang?
c) Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung in der
Vergangenheit unternommen, um den Anteil an DFG-Drittmitteln für die
Förderung anwendungsorientierter Forschung an den FHs bzw. HAWs zu
steigern?
Mit welcher Zielmarke hat sie das getan?
d) Was haben die Vertreter der Bundesregierung bisher konkret in den
Gremien der DFG, insbesondere im Hauptausschuss, getan, um die
Partizipation von FHs bzw. HAWs an den Mitteln der DFG zu verbessern und die
DFG-Strukturen vermehrt auch auf die Bedürfnisse der FHs bzw. HAWs
hin auszurichten?
21. Beurteilt die Bundesregierung die Strukturen der DFG entgegen der
Einschätzung zahlreicher Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs
als mit den FH- bzw. HAW-Strukturen kompatibel?
a) Wenn ja, warum, und welche Gründe sieht die Bundesregierung für den
geringen Anteil der FH- bzw. HAW-Forschung an der Förderung durch
DFG-Mittel?
b) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
zwischen 2013 und heute zur Öffnung der DFG für FH- bzw. HAW-
Forschung eingeleitet und umgesetzt?
Bis wann, und in welchem finanziellen Umfang wird sie welche
konkreten künftigen Maßnahmen ergreifen, um entweder die Partizipation der
FHs bzw. HAWs an den DFG-Mitteln zu stärken oder eine neue
Förderlandschaft für FHs bzw. HAWs zu schaffen?
22. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Einschätzung
von Prof. Dr. Imboden und weiteren Wissenschaftlern – u. a. der
Hochschulallianz für den Mittelstand – ein, dass die zuständigen Gremien der
klassischen Forschungsförder-Organisationen, wie der DFG, dem Anliegen des
Transfers und der Frage nach dem Nutzen der Forschung nur ungenügend
gerecht werden (www.hochschulallianz.de/fileadmin/dateien/PM-HAfM_
Imboden-HHvG_17.01.18.pdf)?
Berlin, den 17. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018