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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sächsische Mülldeponien im bundesweiten Vergleich

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

20.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1213805.08.2019

Sächsische Mülldeponien im bundesweiten Vergleich

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12138 19. Wahlperiode 05.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Sächsische Mülldeponien im bundesweiten Vergleich Mit der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung dürfen Abfälle ab dem 1. Juni 2005 in Deutschland nicht einfach deponiert werden, sondern müssen zunächst vorbehandelt werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, neben der möglichst vollständigen Verwertung auch eine hochwertige und effiziente Nutzung der in den Abfällen vorhandenen stofflichen und energetischen Potenziale. Nur Abfälle, deren Verwertung mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen oder erheblichem Energieverbrauch, der in keinem Verhältnis zum Nutzen steht, verbunden ist, sollen auch zukünftig der Beseitigung zugeführt werden. Trotzdem existieren in Sachsen noch einige Abfallablagerungsstellen, sog. Deponien. Auch wenn die Zahl seit 1989 zurückgegangen ist, werden einige Deponien weiter betrieben, u. a. auch durch Müllimporte aus dem EU-Ausland (vgl. Freie Presse vom 26. Juni 2019, www.freiepresse.de/nachrichten/sachsen/ sachsenimportiert-immer-mehr-muell-amp10549570). Hinzu kommt, dass immer wieder die Genehmigung neuer Deponien im Gespräch ist, etwa im sächsischen Ort Gablenz (vgl. Freie Presse vom 21. Juni 2019, www.freiepresse.de/zwickau/ werdau/kiesgrube-wird-keine-deponie-amp10545634). Die Bürgerinnen und Bürger bezweifeln die Notwendigkeit einer solchen Anlage und beklagen mangelnde Einbeziehung in den Genehmigungsprozess. Zu Verunsicherung führen auch regelmäßige Brände, wie beispielsweise Anfang Juni 2019 in Reichenbach/ Vogtland (Freie Presse vom 07. Juni 2019, www.freiepresse.de/vogtland/ oberesvogtland/brand-vertrauen-in-muellfirma-ist-aufgebraucht-artikel10535586). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Mülldeponien gibt es bundesweit (bitte nach Deponieklasse 0, I, II, III, IV differenzieren)? 2. Wie viele Mülldeponien gibt es in Sachsen (bitte nach Deponieklasse 0, I, II, III, IV differenzieren)? 3. Wie stark sind die Deponien im bundesweiten Durchschnitt ausgelastet (bitte nach Deponieklassen differenzieren)? 4. Wie stark sind die Deponien sachsenweit im Durchschnitt ausgelastet (bitte nach Deponieklassen differenzieren)? 5. Wie viele Tonnen Abfall werden in sächsischen Deponien jährlich abgelagert (bitte nach Deponieklassen differenzieren)? 6. Wie verteilt sich die Menge an abgelagerten Abfall in Sachsen (bitte nach Deponieklassen differenzieren) auf a) aus Sachsen stammendem Abfall, b) aus dem übrigen Bundesgebiet stammendem Abfall, c) Müllimporte aus dem Ausland? 7. Aus welchen Ländern wird Abfall in welcher Menge nach Sachsen importiert? 8. Wie viel Abfall wurde nach Sachsen in den Jahren 2010 bis 2018 jeweils importiert? 9. Welche Anforderungen an den Abfall werden bezüglich von Müllimporten aus dem Ausland gestellt? 10. Wie viele mangelhafte Abfalltransporte wurden im Zeitraum von 1. Juni 2018 bis 31. Mai 2019 festgestellt? Wie viele dieser Transporte betrafen asbesthaltige Abfälle? 11. Wo und in welchem Umfang erfolgen Kontrollen von Abfallimporten nach Sachsen? 12. Welche Anforderungen werden bei der Erschließung an die Umgebung (Besiedlung, Geruchsimmission etc.) der Deponien (Deponieklasse I und II) gestellt? Aus welchen Rechtsvorschriften ergeben sich diese Anforderungen? 13. Welche Stoffe können in den Deponieklassen I und II gelagert werden? Ist beispielsweise eine Lagerung von Betonresten, Gleisschotter, Mineralwolleabfällen sowie gefährlichen Abfällen wie asbestbelastetem Material oder Bauschutt aus ehemaligen Atomkraftwerken möglich? 14. Unter welchen Voraussetzungen kann in einer Kiesbaugrube, für die in Teilen noch eine Abbaugenehmigung vorliegt, eine Deponie der Klasse I bzw. II errichtet werden? 15. Wie viele Brände gibt es in Mülldeponien (bitte nach Deponieklasse differenzieren) jährlich a) in Sachsen, b) im Bundesgebiet? Berlin, den 17. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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