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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan
(insgesamt 16 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
26.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1236414.08.2019
Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12364
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Oliver Luksic, Frank Sitta, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen,
Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Till Mansmann,
Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich
und der Fraktion der FDP
Aufnahme der A671 in den Bundesverkehrswegeplan
Das Verkehrsaufkommen im Ballungsraum Rhein-Main ist in den letzten Jahren
weiter enorm gestiegen. Die Verkehrsnachfrage überschreitet laut Hessen Mobil
zunehmend die Leistungsfähigkeit der Straßeninfrastruktur (https://mobil.hessen.
de/verkehr/abteilung-verkehr). Betroffen hiervon ist auch die
Bundesautobahn 671. Diese verbindet im Süden die A60 bei Mainz-Bischofsheim mit der
A66 bei Wiesbaden im Norden. Sie überquert bei Hochheim den Main und stellt
den Anschluss an die Industriestandorte Mainz-Gustavsburg und Rüsselsheim
her.
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 wurden aufgrund des enorm steigenden
Verkehrsaufkommens Ausbaumaßnahmen der Autobahnen rund um Mainz,
Wiesbaden und Rüsselsheim (A3, A60, A66, A67, A643) beschlossen (www.bvwp-
projekte.de/map_street.html). Entgegen der ursprünglichen Anmeldung von
Hessen Mobil ist der sechsspurige Ausbau der A671 nicht in den vordringlichen
oder weiteren Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 aufgenommen
worden (www.hochheimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/umzingelt-von-verkehrs
wegeprojekten_17671729). Es soll zukünftig lediglich eine temporäre
Erweiterung in Form der Befahrbarkeit des Standstreifens erfolgen.
Die an der A671 befindliche Stadt Hochheim fürchtet, dass das allgemeine
Verkehrsaufkommen weiter zunimmt (www.wiesbadener-kurier.de/lokales/
maintaunus/hochheim/hochheim-larmschutz-an-der-a-671-wieder-thema_20027119).
Dadurch ergibt sich auch eine zunehmende Lärmbelastung der Südstadt und der
Kernstadt Hochheims (www.hochheimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/larm
belastung-durch-die-autobahn-in-der-stadt-ruhiges-gebiet_18527924).
Aufgrund baulicher Mängel muss die Mainvorlandbrücke der A 671 in Hochheim
am Main abgebrochen und neu gebaut werden (www.allgemeine-zeitung.de/
lokales/mainz/hochheim/vorlandbrucke-abriss-und-erneuerung-ab-2018-geplant_
18119220). Im Zusammenhang mit diesem Neubau ist keine Ausweitung auf
sechs Spuren und damit auch keine Lärmschutzmaßnahme geplant (www.hoch
heimer-zeitung.de/nachrichten/hochheim/larmbelastung-durch-die-autobahn-
inder-stadt-ruhiges-gebiet_18527924).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat sich die Bundesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans
2030 mit der A671 auseinandergesetzt?
a) Wenn ja, von welchen Kosten für den sechsspurigen Ausbau der A671 ist
die Bundesregierung dabei ausgegangen?
Wenn nein, liegen der Bundesregierung dennoch Kostenschätzungen für
einen sechsspurigen Ausbau der A671 vor?
b) Wenn ja, welches Verkehrsaufkommen hat die Bundesregierung ihrer
Entscheidung zugrunde gelegt?
2. War der Bundesregierung bei ihrer Entscheidung die Erforderlichkeit eines
Neubaus der Mainvorlandbrücke bekannt?
Wenn ja, hat sie diese Tatsache in ihre Abwägung mit einbezogen?
3. Unter welchen Voraussetzungen wäre der Bund nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Neubau der Mainvorlandbrücke
verpflichtet, die Kosten für Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere der
Errichtung von Lärmschutzwänden im Bereich der Brücke, zu tragen?
4. Hat die Bundesregierung die Pflicht zur finanziellen Beteiligung des
Bundes an der Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich der A671 und der
Brücke geprüft?
5. Hat die Bundesregierung geprüft, ob es sinnvoll wäre, im Zuge des Neubaus
der Mainvorlandbrücke auch einen Ausbau der A671 zu realisieren, um
möglicherweise Kosten zu sparen, sofern ein Ausbau der A671 später als
notwendig anerkannt werden würde?
6. Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis bestünde nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Ausbau der A671, und wie sind die Verkehrsprognosen für
diesen Abschnitt mit und ohne eine sechste Spur (bitte aufschlüsseln)?
7. Hat die Bundesregierung ihrer Entscheidung eine umwelt- und
naturschutzrechtliche Beurteilung zugrunde gelegt?
Wenn ja, wie lautet das Ergebnis dieser Beurteilung?
8. Sieht die Bundesregierung in der temporären Erweiterung der A671 durch
zeitweise Befahrbarkeit des Standstreifens eine wesentliche Änderung dieser
Bundesautobahn im Sinne der Bundesemmissionsschutzverordnung?
9. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass eine temporäre Erweiterung mit
nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist?
10. Hat sich die Bunderegierung mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine
freiwillige Kostentragung aus dem Bundeshaushalt im Fall einer Lärmsanierung
im Bereich der A671 angebracht wäre?
Wenn ja, aus welchen Gründen fiel diese Prüfung negativ aus?
11. Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme eines Straßenabschnittes
in den Bundesverkehrswegeplan für die jeweiligen Bedarfskategorien erfüllt
sein (bitte aufschlüsseln)?
12. Aus welchen Gründen erfolgte die Aufnahme der A671 nicht?
13. Plant die Bundesregierung, den sechsspurigen Ausbau der A671 nachträglich
in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufzunehmen?
14. Hat sich die Bundesregierung bei ihrer Beschlussfassung über die A671 mit
den Ausbaumaßnahmen der weiteren Autobahnen rund um Mainz,
Wiesbaden und Rüsselsheim (A3, A60, A66, A67, A643) auseinandergesetzt?
Wenn ja, wieso geht die Bundesregierung davon aus, dass ausgerechnet die
A671 von einem im ganzen Ballungsraum Rhein-Main steigenden
Verkehrsaufkommen ausgenommen sei?
15. Hat die Bundesregierung bei ihrer Entscheidung, die A671 nicht in den
Bundesverkehrswegeplan aufzunehmen, den zeitlichen Ablauf der Arbeiten an
den naheliegenden Autobahnen 3, 66, 67 geprüft?
Wenn ja, wie sieht der zeitliche Ablauf aus?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob sich die temporären
Belastungen der A671 als Ausweichstrecke durch den Ausbau der Autobahnen 3,
66, 67 erhöht, und wenn ja, wie stark?
17. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um kurzfristige Änderungen
im Bundesverkehrswegeplan vorzunehmen?
Sind hierzu Haushaltsmittel vorgesehen und eingestellt?
Würde die Bundesregierung die A671 hierunter einbeziehen, sofern neue
Ergebnisse einer Verkehrszählung vorliegen?
Berlin, den 18. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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