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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Export und Kreislaufwirtschaft von Alttextilien
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
27.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1238314.08.2019
Export und Kreislaufwirtschaft von Alttextilien
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12383
19. Wahlperiode 14.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar),
Mario Brandenburg (Südpfalz), Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung,
Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Konstantin Kuhle, Alexander Müller,
Roman Müller-Böhm, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Export und Kreislaufwirtschaft von Alttextilien
Die Verwertung von Alttextilien steht vor einer Reihe aktueller
Herausforderungen. So wächst mit der Menge der verkauften Textilien auch die zu recycelnde
Menge von Alttextilien (www.bvse.de/wir-ueber-uns-textilrecycling/internationaler-
alttextiltag.html bzw. https://globalfashionagenda.com/wp-content/uploads/2017/
05/Pulse-of-the-Fashion-Industry_2017.pdf, S. 133). Auch durch die Einführung
der haushaltsnahen Entsorgung von Alttextilien ab 2025 im Rahmen des EU-
Kreislaufwirtschaftspakets, wird die zu recycelnde Menge weiter anwachsen
(www.umweltbundesamt.de/themen/neuer-umgang-abfall-in-europa). Hinzu kommt
die vermehrte Verwendung von Kunstfasern und Mischfasern bei der Herstellung
der Kleidung (https://fashionunited.de/nachrichten/business/recycling-am-limit-
die-altkleiderbranche-erstickt-im-textilmuell/2019052231946), welche die
Recyclingbranche vor weitere technologische Herausforderungen stellt. Diese müssen
im Verwertungsprozess händisch sortiert werden.
So sinkt die Qualität durch die Verwendung schwer recycelbarer Fasern bei
gleichzeitiger Zunahme der Alttextilien, sodass die vielen Wettbewerber
(öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, gewerbliche Entsorger, illegale Sammler)
immer mehr sammeln müssen und in Relation weniger verwertbare Textilien zur
Verwertung haben.
Weitere Wege der Verwertung sind vor allem die thermische Verwertung sowie
der Export in Länder mit einem Markt für Alttextilien (insbesondere
ostafrikanische Staaten). Die dortigen Regierungen lehnen die Einfuhr von Alttextilien
allmählich ab, da diese die heimische Textilwirtschaft durch ein Überangebot
importierter Ware negativ beeinflussen. Ein für 2019 angekündigter Exportstopp
könnte die Situation weiter verschärfen (www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/
Warum-Afrika-unsere-Altkleider-nicht-will-id51483236.html).
Aufgrund der genannten Herausforderung und einem nach Ansicht der
Fragesteller undurchsichtigen Playing Field ist die Feststellung der bestehenden Kreisläufe
nötig. Gerade bei der Sortierung und Verwertung von großen Massen von
Alttextilien ist die Recyclingwirtschaft auf innovative Technologien angewiesen,
um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft unter Wahrung der
Nachhaltigkeitsaspekte zu etablieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Durch welche Institutionen werden in Deutschland nach Information der
Bundesregierung Alttextilien gesammelt, und wie hoch ist ihr jeweiliger
prozentualer Anteil (bitte nach Institution, Zweck – karitativ, gewerblich,
öffentlich-rechtlich –, Marktanteil auflisten)?
2. Wie viele Tonnen Alttextilien werden nach Information der Bundesregierung
jährlich in Deutschland erfasst, und wie werden sie verwertet (bitte nach
Menge und Verwertungsart auflisten)?
3. Wie viele Tonnen Alttextilien werden, nach Kenntnis der Bundesregierung,
in Deutschland jährlich zu nicht gleichwertigen Produkten recycelt (bitte in
absoluten und relativen Mengen zum Gesamtaufkommen von Alttextilien
angeben)?
4. Wie viel Alttextilien werden nach Kenntnisstand der Bundesregierung durch
illegale Sammler gesammelt?
5. Plant die Bundesregierung, gegen illegale Sammlungen vorzugehen?
Wenn ja, wie?
6. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung zukünftig eine
fortschrittlichere Sortierung der Alttextilien für ein effektiveres Recycling gewährleistet
werden?
Welche Rolle spielt dabei die Förderung von innovativen Technologien?
7. Wie viele Tonnen Textilien werden jährlich, nach Information der
Bundesregierung, nach Deutschland in den Jahren ab 2010 aus EU-Mitgliedstaaten
importiert bzw. exportiert?
Zu welchem Zweck (bitte nach Staat, Material, Zweck, Menge,
Transportmittel auflisten)?
8. Wie viele Tonnen Alttextilien werden, nach Information der
Bundesregierung, jährlich von Deutschland in den Jahren ab 2010 in außereuropäische
Staaten importiert bzw. exportiert?
Zu welchem Zweck (bitte nach Staat, Material, Zweck, Menge,
Transportmittel auflisten)?
9. Wie viel Tonnen Alttextilien werden demnach über den Seeweg verbracht?
Von welchen Häfen?
10. Wie plant die Bundesregierung im Falle eines Importstopps der EAC (East
African Countries)-Staaten mit der nicht exportierten Menge umzugehen?
11. Wie viele Tonnen der in Deutschland erfassten Alttextilien bestehen nach
Informationen der Bundesregierung aus Verbundfasern?
12. Wie schlüsselt sich, nach Informationen der Bundesregierung, die Menge der
jährlich in Deutschland erfassten Alttextilien in die verschiedenen
Materialien (Polyester, Acryl, Baumwolle, Wolle, Nylon, Polypropylen, Zellulose-
Fasern) auf?
13. Wie viele Tonnen der in Deutschland erfassten Alttextilien bestehen, nach
Information der Bundesregierung, aus Synthetikfasern?
14. Welche Handlungsempfehlungen sieht die Bundesregierung für die
Bevölkerung, um zur funktionierenden Kreislaufwirtschaft von Alttextilien
beizutragen?
Berlin, den 25. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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