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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
30.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1240015.08.2019
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12400
19. Wahlperiode 15.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt, Jens Beeck,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Christian Dürr,
Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c.Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger,
Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Fortschritte in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Am 12. Oktober 2017 hat Deutschland die Istanbul-Konvention zur Verhütung
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ratifiziert, die am 1. Februar 2019 in
Kraft getreten ist. Mit diesem Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland
dazu, auf allen staatlichen Ebenen alles dafür zu tun, Gewalt gegen Frauen zu
bekämpfen.
Im Koalitionsvertrag schreiben CDU, CSU und SPD: „Wir werden die
Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention umsetzen und dazu ein Aktionsprogramm
zur Prävention und Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder
auflegen und die Hilfestrukturen verbessern. Um von Gewalt betroffenen Frauen
und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern
zu ermöglichen, werden wir einen Runden Tisch von Bund, Ländern und
Kommunen einberufen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die
adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und
entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Wir wollen in diesem
Zusammenhang ein Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm auflegen,
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter unterstützen und spezifische psychosoziale Hilfen für traumatisierte
Kinder und Frauen sicherstellen“ (Zeilen: 1030 bis 1041).
Ein wesentlicher Bestandteil des Aktionsprogramms zur Prävention und
Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder ist der „Runde Tisch von
Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“, der seit dem 18.
September 2018, das heißt seit zehn Monaten, regelmäßig tagt (siehe: www.bmfsfj.
de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie lauten alle Arbeitsgremien, die sich an der Arbeit vom „Runden Tisch
von Bund, Ländern und Kommunen gegen Gewalt an Frauen“ beteiligen und
wie oft, in welcher Zusammensetzung und mit welcher jeweiligen
Zielsetzung tagen diese?
Welche Berichts- und Dokumentationspflichten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Arbeitsgremien des besagten Runden Tisches?
2. Welche Personen nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung am „Runden
Tisch gegen Gewalt an Frauen“ teil, und nach welchen Kriterien wurden sie
ausgewählt (bitte mit Angabe der Funktion in Land und Kommune
aufführen)?
3. Gibt es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung konkrete Arbeitsresultate
des besagten Runden Tisches seit seiner Einsetzung im September 2018, und
bewertet die Bundesregierung diese als Fortschritte, und wenn nicht, warum
nicht?
4. Was ist der Bearbeitungsstand der Bundesregierung hinsichtlich des
angekündigten „Aktionsprogramms gegen Gewalt an Frauen“, das vom „Runden
Tisch“ ausgearbeitet und in diesem Jahr anlaufen soll?
a) Wann wird die Bundesregierung die Ergebnisse veröffentlichen?
b) Falls das Bundesprogramm – vollständig oder teilweise – angelaufen ist,
wann genau ist es angelaufen, was daraus wurde bereits umgesetzt, und
wie haben welche Akteure davon erfahren?
c) Falls das Bundesprogramm noch nicht angelaufen ist, wann und in
welcher Form soll es anlaufen, und wie plant die Bundesregierung, die
relevanten Akteure darüber zu informieren?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an
Frauen“ bislang zur – wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD zum Ziel erklärten – „Unterstützung von
Weiterqualifizierungsmaßnahmen und Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“ (Zeile 1038 f.)
nach Kenntnis der Bundesregierung ausgearbeitet?
Wie, wann, und in welchen Berufsbranchen werden diese für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umgesetzt?
6. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung von Bund, Ländern und
Kommunen Selbstverpflichtungen für Unterstützungsangebote, und wenn ja,
welche Partner werden sich mit welchen konkreten Verpflichtungen beteiligen?
Wenn nein, warum nicht (bitte nach Ländern und Kommunen
aufschlüsseln)?
7. Für welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung die in ihrer
Pressemitteilung vom 18. September 2018 (siehe: www.bmfsfj .de/bmfsfj /
gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) angekündigten Mittel in Höhe
von 5,1 Mio. Euro (im Haushalt 2019 auf 6,1 Mio. Euro erhöht) für ein
Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie
ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen bereits eingesetzt, und für
welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung die finanziellen
Mittel einzusetzen (bitte mit Angabe der beteiligten Länder und Kommunen
aufschlüsseln)?
8. Welche „Eckpunkte für das Bundesförderprogramm“ (siehe www.bmfsfj.de/
bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/-gemeinsam-gegen-gewalt-
anfrauen-/128364) hat der „Runde Tisch gegen Gewalt an Frauen“ nach
Kenntnis der Bundesregierung bisher erarbeitet, und wann wird die
Bundesregierung das Bundesförderprogramm vorstellen?
9. Wie lauten nach Kenntnis der Bundesregierung die obligatorischen und die
fakultativen Schwerpunkte der Handlungsfelder, Förderziele,
Querschnittsziele und Zuwendungsbestimmungen des besagten
Bundesförderprogramms, und nach welchen Kriterien werden diesbezüglich die zur
Verfügung stehenden Mittel verteilt?
10. Wie lauten die Förderrichtlinien für die Zuwendungsempfänger des
Bundesförderprogramms im Allgemeinen und für die Ausgestaltung der
Bestandteile des Bundesförderprogramms im Besonderen?
11. Welche Bundesmittel stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher
Höhe, aus welcher Haushaltsstelle und mit welcher Zuordnung zu den
Bestandteilen des Bundesförderprogramms für 2020 sowie die darauffolgenden
Jahre zur Verfügung?
12. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Vergabe der
Bundesmittel für das Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von
Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen um
ein Verfahren, bei dem sich Länder und Kommunen bewerben müssen?
a) Wenn ja, welche Bewerbungen konnten bewilligt und finanziert werden,
und welche mussten abgelehnt werden (bitte unter Angabe der
kommunalen Zugehörigkeit und des Verwendungszwecks des Bewerbers
auflisten)?
b) Wenn nein, nach welchem anderen Vergabeverfahren werden die
finanziellen Mittel vergeben?
13. Welchem Betrag entspricht nach Kenntnis der Bundesregierung die
Gesamtsumme der abgelehnten Bewerbungen für die angekündigten Mittel in Höhe
von 5,1 Mio. Euro für ein Förderprogramm zum Ausbau und zur
Absicherung von Frauenhäusern sowie ambulanten Hilfs- und
Betreuungseinrichtungen (bitte nach Ländern und Kommunen aufschlüsseln)?
14. Auf Grundlage welcher Faktoren hat die Bundesregierung die Höhe der
ursprünglichen Beträge (5,1 Mio. für 2019 und 30 Mio. für 2020, siehe: www.
bmfsfj.de/bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304) für das
Förderprogramm zum Ausbau und zur Absicherung von Frauenhäusern sowie
ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen festgelegt, und mit welcher
Begründung wurden die ursprünglich für 2020 vorgesehenen Mittel von
30 Mio. Euro auf 6,1 Mio. Euro gekürzt?
15. Was versteht die Bundesregierung unter „investiven Maßnahmen“, die ab
2020 neben nichtinvestiven Maßnahmen ebenfalls vom
Bundesförderprogramm gefördert werden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7816, S. 4), und
welche „investiven Maßnahmen“ will die Bundesregierung ab nächstem Jahr
finanzieren?
16. Welche Maßnahmen zur Digitalisierung und zur digitalen Sicherheit
berücksichtigt die Bundesregierung bei den „investiven Maßnahmen“?
17. Was hat die „Prüfung weitergehender bundesgesetzlicher Lösungen für ein
einheitliches Vorgehen im Notfall, zum Beispiel in Form einer
Kostenübernahme für die Unterbringung im Frauenhaus oder eines Rechtsanspruchs auf
Schutz und Beratung“, welche die Bundesregierung in ihrer Pressemitteilung
vom 18. September 2018 angekündigt hat, ergeben (siehe: www.bmfsfj.de/
bmfsfj/gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen/128304)?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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