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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Sanierungsbedürftige Brücken in Niedersachsen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

29.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1241915.08.2019

Sanierungsbedürftige Brücken in Niedersachsen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12419 19. Wahlperiode 15.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Sanierungsbedürftige Brücken in Niedersachsen Niedersachsen ist aufgrund seiner Lage in Deutschland ein Transitland für den Fernverkehr. Nicht nur durch die verschiedenen ICE-Strecken ist auf der Schiene ein starkes Verkehrsaufkommen festzustellen, sondern auch auf der Straße. Dieser Umstand führt unweigerlich zu einer Zunahme an Lastkraftfahrzeugen im Land, weswegen eine verlässliche Infrastruktur unabdingbar ist (www.statistik. niedersachsen.de/startseite/themenbereiche/verkehr/themenbereich-verkehr-tabellen- kfz-bestand-175181.html). Es verringert nicht nur die Gefahren im Straßenverkehr, sondern senkt auch noch den Verbrauch an Treibstoff durch weniger Staus. Die niedersächsischen Unternehmen erwarten in den kommenden zwölf Monaten eine Abkühlung der Wirtschaft (www.weser-kurier.de/bremen/bremen-wirtschaft_artikel,-wie-die- unternehmenin-bremen-und-niedersachsen-die-geschaeftslage-einschaetzen-_arid,1845278.html). Umso wichtiger sind für einen konkurrenzfähigen Wirtschaftsstandort auch attraktive Standortbedingungen und die damit verbundene Verkehrsinfrastruktur. Aus Sicht des Fragestellers muss der Bund das in seinem Zuständigkeitsbereich liegende Bundesfernstraßensystem modern und funktionsbereit halten, damit die Mobilität in Deutschland und auch in Niedersachsen gewährleistet bleibt. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Brücken sind an Bundesfernstraßen in Niedersachsen nach Kenntnis der Bundesregierung sanierungsbedürftig (bitte in relativen und absoluten Zahlen angeben)? 2. In welchem Zustand (Zustandskategorie bzw. Zustandsnote) sind nach Kenntnis der Bundesregierung die nicht sanierungsbedürftigen Brücken in Niedersachsen (bitte tabellarische Übersicht mit Nennung der jeweiligen Güterverkehre durchschnittlich pro Tag erstellen)? 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zustandsnoten der Brücken in Niedersachsen in den letzten fünf Jahren verändert? 4. Wie sehen nach Kenntnis der Bundesregierung die Verkehrsprognosen für die zu sanierenden Brücken in Niedersachsen in den nächsten fünf bzw. zehn Jahren aus (bitte nach LKW und PKW aufschlüsseln)? 5. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der Brücken in Niedersachsen (bitte nach Brücken aufschlüsseln)? 6. Wurden in den letzten fünf Jahren die Mittel für die Sanierung der Brücken in Niedersachsen nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschöpft? 7. Welche Projekte sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in der Planung und welche in der Umsetzung? 8. Wann kann nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Fertigstellung der zu sanierenden Brücken gerechnet werden (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? 9. In welchem Kosten-Nutzen-Verhältnis steht nach Kenntnis der Bundesregierung die Sanierung der Brücken? 10. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der wirtschaftliche Schaden durch die zu sanierenden Brücken? 11. Sollte die Bundesregierung keine Kenntnis über den wirtschaftlichen Schaden haben, wird sie ein internes oder externes Gutachten erstellen, in dem ersichtlich wird, wie eine bestmögliche Priorisierung der Bauvorhaben aussehen kann? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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