BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Der Europäische Elektronische Mautdienst in Deutschland

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

27.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244716.08.2019

Der Europäische Elektronische Mautdienst in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12447 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Renata Alt, Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Der Europäische Elektronische Mautdienst in Deutschland Der Europäische Elektronische Mautdienst (EEMD bzw. engl. EETS) vereinfacht die Mauterhebung und Mautabrechnung für Lkw in Europa, indem er Nutzern den Zugang zum mautpflichtigen europäischen Straßennetz mit nur einem Vertrag und nur einem Bordgerät eines EETS-Anbieters ermöglicht. Er ergänzt die nationalen elektronischen Mautdienste der Mitgliedstaaten und gewährleistet die gemeinschaftsweite Interoperabilität der in den Ländern bereits vorhandenen und künftig einzuführenden Mautsysteme für EETS-Nutzer. Das Angebot der EETS-Anbieter beinhaltet vor allem auch in technologischer Hinsicht eine zukunftsweisende Fortentwicklung. Durch die weitere Digitalisierung, Automatisierung sowie verbesserte Datenerhebung werden Effizienz, Transparenz und Steuerbarkeit der europäischen Verkehrsnetze gesteigert. Seit dem Frühjahr 2019 sind erste EETS-Anbieter für die Erbringung mautdienstbezogener Leistungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zugelassen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Aufnahme und zum aktuellen Umfang des Wirkbetriebs durch die bisher zugelassenen EETS-Anbieter auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vor? 2. Befinden sich, zusätzlich zu den bereits zugelassenen EETS-Anbietern (Stand: 11. Juli 2019), noch weitere Anwärter im Registrierungs- bzw. Zulassungsverfahren, und falls ja, aus welchen EU-Mitgliedstaaten stammen diese? 3. Was sind die Pläne und Erwartungen der Bundesregierung für den EETS- Markt in Deutschland? 4. Welcher Marktanteil für die Erfassung der Lkw-Mautgebühren in Deutschland wird gemäß den Prognosen der Bundesregierung im Jahr 2021 auf die Toll Collect GmbH und welcher auf EETS-Anbieter entfallen? 5. Welche Wichtigkeit misst die Bundesregierung der EETS-Technologie für die Zukunftsfähigkeit des Transitlands Deutschland bei? 6. Plant die Bundesregierung eine Förderung in Bezug auf EETS-Technologie in Deutschland, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Ausmaß? 7. Inwieweit sieht die Bundesregierung durch die Marktöffnung für EETS- Anbieter Potentiale, die Mautabwicklung in Deutschland kostengünstiger darzustellen, insbesondere durch die Nutzung der zur Verfügung gestellten Erfassungsgeräte in Lkw? 8. Inwiefern garantiert die Bundesregierung offenen Marktzugang für qualifizierte EETS-Anbieter, welche das Registrierungs- und Zulassungsverfahren beim BAG erfolgreich durchlaufen haben? 9. Sieht die Bundesregierung aktuell Markteintrittsbarrieren für EETS- Anbieter auf dem deutschen Markt, und falls ja, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung dieser Barrieren? 10. Ist die Bundesregierung mit den in Deutschland operierenden EETS- Anbietern in Kontakt was die Verbesserung der Marktbedingungen anbelangt, und wenn ja, welche Veränderungen wurden bisher von Anbieterseite gefordert? 11. Sind die Marktbedingungen für den Betrieb von EETS für Anbieter und Nutzer in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung vergleichbar mit denen in anderen EU-Mitgliedstaaten, und wenn nein, warum nicht? 12. Aus welchen Gründen hat das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) nach Kenntnis der Bundesregierung die EETS-Anbietervergütung von 0,75 Prozent der jeweiligen Mauteinahmen gemäß § 20 („Vergütung“) des aktuellen EEMD-Zulassungsvertrags gemäß der Zweiten Verordnung zur Änderung der EEMD-Zulassungsverordnung des Bundesamts für Güterverkehr vom 20. März 2019 festgesetzt (bitte nach der Berechnung aufschlüsseln)? 13. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EETS- Anbietervergütung zur Vergütung, die die Toll Collect GmbH für die von ihr erbrachten elektronischen Mauterhebungsdienste mittels Bordgeräten erhält, soweit ihre Leistungen denen der EETS-Anbieter entsprechen, und wenn sich Unterschiede ergeben, wodurch sind diese begründet? 14. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus Artikel 7 der Richtlinie (EU) 2019/520 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme und die Erleichterung des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs über die Nichtzahlung von Straßenbenutzungsgebühren in der Union für eine Klarstellung der Vergütungsregel für EETS-Anbieter im Hinblick auf die Vergütung von EETS- Anbietern, insbesondere im Hinblick auf eine transparente, diskriminierungsfreie und identische Methode der Berechnung? 15. Sieht die Bundesregierung im Hinblick auf Frage 14 Änderungsbedarf, und wenn ja, welche Form von Änderung, und bis wann würde diese planmäßig umgesetzt? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

Ähnliche Kleine Anfragen