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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
02.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1244816.08.2019
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12448
19. Wahlperiode 16.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck,
Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann,
Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer
Nach Angaben der Vereinten Nationen belasten heute bereits mehr als
100 000 000 Tonnen Plastik die Weltmeere und jährlich kommen etwa
8 000 000 Tonnen hinzu (www.unenvironment.org/interactive/beat-
plasticpollution/).
Die Kunststoffeinträge in die Meere werden von zahlreichen Faktoren
beeinflusst, beispielsweise durch Verbraucherverhalten und nicht vorhandene
Abfallinfrastrukturen. In Entwicklungsländern sind oft unzureichende Abfall- und
Kreislaufwirtschaftssysteme die Ursache für Plastikvermüllung. Oftmals ist dort
noch die Deponierung der Hauptentsorgungspfad, wohingegen Abfallverwertung
keine nennenswerte Rolle spielt. Anfang 2018 hatte China die Importe von
Kunststoffabfällen zum Recycling stark eingeschränkt. Daraufhin landeten diese
Abfälle vermehrt in Nicht-OECD-Staaten wie Malaysia, Indonesien, Vietnam und
Indien, die weitestgehend nicht über das notwendige Equipment einer
umweltgerechten Abfallverwertung verfügen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/108/
1910843.pdf: Tab. 1). Infolgedessen verweigern diese Länder zunehmend den
Import von gemischtem Plastikabfall und schicken tonnenweise Abfall in
Herkunftsländer zurück (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/indonesien-schickt-
deutschland-tonnenweise-muell-zurueck-16268553.html). Auch das Ende
Juni 2019 von der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN erfolgte
Aktionsbündnis gegen Plastikmüll, das keine verbindlichen Ziele und
Verpflichtungen beinhaltet, sondern allein auf freiwillige Maßnahmen zum Umgang mit den
in eigenen Ländern produziertem Plastik setzt, ist wenig wirksam, solange keine
Regelungen zum Umgang mit Plastik aus der EU bzw. den OECD-Staaten
implementiert sind.
Hier setzt die am 10. Mai 2019 in Genf beschlossene Baseler Konvention an, die
von der Presse als „Meilenstein für den Schutz von Mensch und Natur“ deklariert
wurde. Der von 187 Vertragsstaaten geschlossene Pakt gegen Plastikmüll stellt
ein international bedeutsames rechtsverbindliches Abkommen dar, das durch
verschärfte Exportregeln den weltweiten Handel mit Plastik-Abfall betrifft. Ab
2021 soll nur noch sortiertes, gereinigtes und wiederverwertbares Plastik frei
handelbar sein. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine
Zustimmung der Behörden der Export- und Importstaaten erforderlich sein,
insofern ermöglicht dies Entwicklungsländern, die Annahme von Importabfall
abzulehnen. Darüber hinaus wurde die Verpflichtung vereinbart, importierende
Staaten bei der Verarbeitung von Kunststoffen besser zu fördern (www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/plastik-muell-export-basler-konvention-1.4442430).
Zudem wurde eine neue Partnerschaft für Kunststoffabfälle beschlossen, die
gemeinsam mit dem Privatsektor und interessierten Stakeholdern etabliert werden
soll (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/
pdf: S. 3).
Aus Sicht der Fragesteller ist eine zügige Umsetzung des Baseler
Übereinkommens erforderlich. Es muss aber insbesondere bei den Definitionen der
Mischkunststoffe im Rahmen des Baseler Übereinkommens darauf geachtet werden,
dass die Kreislaufwirtschaft nicht behindert wird und das Recycling der
Mischkunststoffe auch weiterhin möglich bleibt. Im Hinblick auf Entwicklungsländer
sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte und Maßnahmen
beim Auf- und Ausbau von Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerten,
funktionierenden Abfall und Recyclingwirtschaften verstärkt zu unterstützen
sowie Wissens- und Technologietransfers zu ermöglichen. Auf diese Weise soll die
Abfallinfrastruktur und umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen in
Entwicklungsländern verbessert werden und ein wirkungsvoller Beitrag gegen
die Plastikvermüllung der Meere geleistet werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern plant die Bundesregierung konkret, die im Rahmen der Baseler
Konvention eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber
Entwicklungsländern, bis wann und mit welchem finanziellen Volumen
umzusetzen?
2. Werden für die in Frage 1 erwähnten Verpflichtungen im Rahmen der
Baseler Konvention zusätzliche Mittel eingeplant bzw. bereitgestellt?
Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht, und wie sollen die eingegangenen Verpflichtungen
dann erfüllt werden?
3. Welchen konkreten Beitrag plant Deutschland zur Etablierung der neuen
Partnerschaft im Bereich Kunststoffabfälle zu leisten (https://data.consilium.
europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/pdf: S. 3)?
4. Welche konkreten, zusätzlichen Projekte und Maßnahmen plant die
Bundesregierung seit der Verabschiedung der Baseler Konvention, um im Rahmen
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit effektive
Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerte, funktionierende Entsorgungs- bzw.
Recyclingwirtschaften aus- bzw. aufzubauen und damit die Menge der Abfälle zu
reduzieren und die Abfallverwertung in Entwicklungsländern zu steigern (bitte
Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
5. Wie viele Planstellen sind derzeit in welchen zuständigen Bundesministerien
und nachgeordneten Bundesbehörden für die Umsetzung der Baseler
Konvention besetzt oder in Zukunft vorgesehen (bitte jeweils nach
Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)?
6. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Technologie- und
Wissenstransfer sowie Wirtschaftskooperationen fördert die Bundesregierung im
Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Exportinitiative
Umwelttechnologien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
in welchen konkreten Entwicklungsländern, um die Vermeidungs-, Sammel-
und Recyclingsysteme in Entwicklungsländern zu unterstützen (bitte
Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung im
Rahmen der „Allianz PREVENT für Abfall- und Kreislaufwirtschaft“
unter Beteiligung welcher Durchführungsorganisation in welchen konkreten
Entwicklungsländern durchzuführen (bitte nach Projekt, Finanzvolumen,
Durchführungsorganisation und Länder aufschlüsseln)?
8. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens als störstofffrei zu definieren und zum
Recycling bestimmt, so wie von der Bundesregierung in der Antwort zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/10843 als notwendige
Voraussetzung für frei handelbaren Kunststoff dargelegt?
9. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens aufgrund ihrer guten
Recyclingfähigkeit weiterhin frei handelbar (bitte auflisten)?
10. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung
gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 notifizierungspflichtig?
11. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für zu exportierende
Kunststoffarten gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 eine Informationspflicht?
Wenn ja, in welcher Form?
12. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene unter
Berücksichtigung des Beschlusses der Baseler Konvention vom 10. Mai 2019
für eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der Verordnung
(EG) 1418/2007 und der Verordnung (EG) 1013/2006 ein?
13. Wie hat sich die Plastikbelastung der Weltmeere seit dem Jahr 2000 nach
Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln
und in Tonnen angeben)?
14. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Meeresgewässern seit dem
Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln und in Tonnen angeben)?
15. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Binnengewässern seit dem
Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren
und Binnengewässer aufschlüsseln)?
16. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung in deutschen Binnengewässern zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
17. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung
durchgeführt, um die Plastikbelastung der deutschen Meeresgewässer zu
untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen
aufschlüsseln)?
18. Welche Untersuchungen, Prüfungen und Gutachten hat die Bundesregierung
im Jahr 2019 bereits vorgenommen oder vornehmen lassen, um Erkenntnisse
über mögliche Eintragspfade von Makro-, Mikro- und Nanoplastik und deren
Minimierung zu gewinnen (bitte diese einzeln in die jeweiligen
Kunststoffkategorien aufschlüsseln)?
19. Welche konkreten (umwelt-)toxikologischen Studien führt die
Bundesregierung durch bzw. an welcher internationalen Forschungsarbeit ist sie beteiligt,
die der Frage nachgeht, ob Mikroplastik (0,1 bis 5 mm) in das Muskelgewebe
von Speisefischen übertreten kann?
Falls Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse vorliegen, welches Expositions-
Risiko geht demnach für Menschen bei von Mikroplastik belastetem
Muskelgewebe von Speisefischen einher?
20. Welche konkreten Zwischenergebnisse gehen bereits aus der
Forschungsarbeit „Plastikmüll und Meeresfische (PlasM)“ des bundeseigenen Johann
Heinrich von Thünen-Instituts für Fischereiökologie im Bereich des
Umfangs der Aufnahme von Plastikmüll von Meeresfischen in Nord- und Ostsee
sowie angrenzenden Gewässern, nachteilige Auswirkungen auf die
Fischgesundheit und Methoden für den Nachweis von Plastikpartikeln in Fischen im
Rahmen der Meeresüberwachung hervor?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]
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