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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

02.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1244816.08.2019

Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12448 19. Wahlperiode 16.08.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Olaf in der Beek, Frank Sitta, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Auswirkungen der Baseler Konvention auf Entwicklungsländer Nach Angaben der Vereinten Nationen belasten heute bereits mehr als 100 000 000 Tonnen Plastik die Weltmeere und jährlich kommen etwa 8 000 000 Tonnen hinzu (www.unenvironment.org/interactive/beat- plasticpollution/). Die Kunststoffeinträge in die Meere werden von zahlreichen Faktoren beeinflusst, beispielsweise durch Verbraucherverhalten und nicht vorhandene Abfallinfrastrukturen. In Entwicklungsländern sind oft unzureichende Abfall- und Kreislaufwirtschaftssysteme die Ursache für Plastikvermüllung. Oftmals ist dort noch die Deponierung der Hauptentsorgungspfad, wohingegen Abfallverwertung keine nennenswerte Rolle spielt. Anfang 2018 hatte China die Importe von Kunststoffabfällen zum Recycling stark eingeschränkt. Daraufhin landeten diese Abfälle vermehrt in Nicht-OECD-Staaten wie Malaysia, Indonesien, Vietnam und Indien, die weitestgehend nicht über das notwendige Equipment einer umweltgerechten Abfallverwertung verfügen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/108/ 1910843.pdf: Tab. 1). Infolgedessen verweigern diese Länder zunehmend den Import von gemischtem Plastikabfall und schicken tonnenweise Abfall in Herkunftsländer zurück (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/indonesien-schickt- deutschland-tonnenweise-muell-zurueck-16268553.html). Auch das Ende Juni 2019 von der südostasiatischen Staatengemeinschaft ASEAN erfolgte Aktionsbündnis gegen Plastikmüll, das keine verbindlichen Ziele und Verpflichtungen beinhaltet, sondern allein auf freiwillige Maßnahmen zum Umgang mit den in eigenen Ländern produziertem Plastik setzt, ist wenig wirksam, solange keine Regelungen zum Umgang mit Plastik aus der EU bzw. den OECD-Staaten implementiert sind. Hier setzt die am 10. Mai 2019 in Genf beschlossene Baseler Konvention an, die von der Presse als „Meilenstein für den Schutz von Mensch und Natur“ deklariert wurde. Der von 187 Vertragsstaaten geschlossene Pakt gegen Plastikmüll stellt ein international bedeutsames rechtsverbindliches Abkommen dar, das durch verschärfte Exportregeln den weltweiten Handel mit Plastik-Abfall betrifft. Ab 2021 soll nur noch sortiertes, gereinigtes und wiederverwertbares Plastik frei handelbar sein. Für den Export anderer Plastikabfälle wird künftig weltweit eine Zustimmung der Behörden der Export- und Importstaaten erforderlich sein, insofern ermöglicht dies Entwicklungsländern, die Annahme von Importabfall abzulehnen. Darüber hinaus wurde die Verpflichtung vereinbart, importierende Staaten bei der Verarbeitung von Kunststoffen besser zu fördern (www. sueddeutsche.de/wirtschaft/plastik-muell-export-basler-konvention-1.4442430). Zudem wurde eine neue Partnerschaft für Kunststoffabfälle beschlossen, die gemeinsam mit dem Privatsektor und interessierten Stakeholdern etabliert werden soll (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/ pdf: S. 3). Aus Sicht der Fragesteller ist eine zügige Umsetzung des Baseler Übereinkommens erforderlich. Es muss aber insbesondere bei den Definitionen der Mischkunststoffe im Rahmen des Baseler Übereinkommens darauf geachtet werden, dass die Kreislaufwirtschaft nicht behindert wird und das Recycling der Mischkunststoffe auch weiterhin möglich bleibt. Im Hinblick auf Entwicklungsländer sind im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit Projekte und Maßnahmen beim Auf- und Ausbau von Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerten, funktionierenden Abfall und Recyclingwirtschaften verstärkt zu unterstützen sowie Wissens- und Technologietransfers zu ermöglichen. Auf diese Weise soll die Abfallinfrastruktur und umweltgerechte Behandlung von Kunststoffabfällen in Entwicklungsländern verbessert werden und ein wirkungsvoller Beitrag gegen die Plastikvermüllung der Meere geleistet werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Inwiefern plant die Bundesregierung konkret, die im Rahmen der Baseler Konvention eingegangenen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber Entwicklungsländern, bis wann und mit welchem finanziellen Volumen umzusetzen? 2. Werden für die in Frage 1 erwähnten Verpflichtungen im Rahmen der Baseler Konvention zusätzliche Mittel eingeplant bzw. bereitgestellt? Wenn ja, in welcher Höhe, und für welche konkreten Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht, und wie sollen die eingegangenen Verpflichtungen dann erfüllt werden? 3. Welchen konkreten Beitrag plant Deutschland zur Etablierung der neuen Partnerschaft im Bereich Kunststoffabfälle zu leisten (https://data.consilium. europa.eu/doc/document/ST-10477-2019-INIT/en/pdf: S. 3)? 4. Welche konkreten, zusätzlichen Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung seit der Verabschiedung der Baseler Konvention, um im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit effektive Abfallsammeleinrichtungen und nachgelagerte, funktionierende Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaften aus- bzw. aufzubauen und damit die Menge der Abfälle zu reduzieren und die Abfallverwertung in Entwicklungsländern zu steigern (bitte Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Planstellen sind derzeit in welchen zuständigen Bundesministerien und nachgeordneten Bundesbehörden für die Umsetzung der Baseler Konvention besetzt oder in Zukunft vorgesehen (bitte jeweils nach Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufschlüsseln)? 6. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen zum Technologie- und Wissenstransfer sowie Wirtschaftskooperationen fördert die Bundesregierung im Bereich Abfall- und Kreislaufwirtschaft im Rahmen der Exportinitiative Umwelttechnologien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie in welchen konkreten Entwicklungsländern, um die Vermeidungs-, Sammel- und Recyclingsysteme in Entwicklungsländern zu unterstützen (bitte Projekte nach Ländern, Durchführungsorganisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)? 7. Welche konkreten Projekte und Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der „Allianz PREVENT für Abfall- und Kreislaufwirtschaft“ unter Beteiligung welcher Durchführungsorganisation in welchen konkreten Entwicklungsländern durchzuführen (bitte nach Projekt, Finanzvolumen, Durchführungsorganisation und Länder aufschlüsseln)? 8. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens als störstofffrei zu definieren und zum Recycling bestimmt, so wie von der Bundesregierung in der Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/10843 als notwendige Voraussetzung für frei handelbaren Kunststoff dargelegt? 9. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens aufgrund ihrer guten Recyclingfähigkeit weiterhin frei handelbar (bitte auflisten)? 10. Welche konkreten Kunststoffarten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 notifizierungspflichtig? 11. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für zu exportierende Kunststoffarten gemäß des Baseler Übereinkommens ab 2021 eine Informationspflicht? Wenn ja, in welcher Form? 12. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des Beschlusses der Baseler Konvention vom 10. Mai 2019 für eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der Verordnung (EG) 1418/2007 und der Verordnung (EG) 1013/2006 ein? 13. Wie hat sich die Plastikbelastung der Weltmeere seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und in Tonnen angeben)? 14. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Meeresgewässern seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln und in Tonnen angeben)? 15. Wie hat sich die Plastikbelastung von deutschen Binnengewässern seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren und Binnengewässer aufschlüsseln)? 16. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt, um die Plastikbelastung in deutschen Binnengewässern zu untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)? 17. Welche konkreten Studien werden im Auftrag der Bundesregierung durchgeführt, um die Plastikbelastung der deutschen Meeresgewässer zu untersuchen (bitte Studien nach Durchführungsorganisation und Finanzvolumen aufschlüsseln)? 18. Welche Untersuchungen, Prüfungen und Gutachten hat die Bundesregierung im Jahr 2019 bereits vorgenommen oder vornehmen lassen, um Erkenntnisse über mögliche Eintragspfade von Makro-, Mikro- und Nanoplastik und deren Minimierung zu gewinnen (bitte diese einzeln in die jeweiligen Kunststoffkategorien aufschlüsseln)? 19. Welche konkreten (umwelt-)toxikologischen Studien führt die Bundesregierung durch bzw. an welcher internationalen Forschungsarbeit ist sie beteiligt, die der Frage nachgeht, ob Mikroplastik (0,1 bis 5 mm) in das Muskelgewebe von Speisefischen übertreten kann? Falls Ergebnisse bzw. Zwischenergebnisse vorliegen, welches Expositions- Risiko geht demnach für Menschen bei von Mikroplastik belastetem Muskelgewebe von Speisefischen einher? 20. Welche konkreten Zwischenergebnisse gehen bereits aus der Forschungsarbeit „Plastikmüll und Meeresfische (PlasM)“ des bundeseigenen Johann Heinrich von Thünen-Instituts für Fischereiökologie im Bereich des Umfangs der Aufnahme von Plastikmüll von Meeresfischen in Nord- und Ostsee sowie angrenzenden Gewässern, nachteilige Auswirkungen auf die Fischgesundheit und Methoden für den Nachweis von Plastikpartikeln in Fischen im Rahmen der Meeresüberwachung hervor? Berlin, den 31. Juli 2019 Christian Lindner und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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