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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Rahmenprogramme "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA"
(insgesamt 21 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Datum
04.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1250719.08.2019
Rahmenprogramme "Forschung für Nachhaltige Entwicklung - FONA"
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12507
19. Wahlperiode 19.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Mario Brandenburg (Südpfalz), Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Renata Alt,
Jens Beeck, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge,
Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Andrew Ullmann
und der Fraktion der FDP
Rahmenprogramme „Forschung für Nachhaltige Entwicklung – FONA“
Die Forschung für nachhaltige Entwicklung auf soziologischer, ökonomischer
und ökologischer Ebene ist eine Schlüsselaufgabe einer zukunftsorientierten
Politik. In Zeiten des Klimawandels sind neben der Grundlagenforschung die
Umsetzung von Strategien und somit die Entwicklung von innovativen Technologien
gefragt. Strategien zur Steigerung der Effizienz von Ressourcennutzung,
Energieversorgung und Klimaanpassungen müssen intensiver erforscht werden, um
das Pariser Klimaziel (eine Beschränkung der Erderwärmung auf 1,5 Grad
Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit) einhalten zu können. Neben der
Gewährleistung einer sicheren Verwendung von Umwelttechnologien ist die
Erforschung und Entwicklung zukünftiger Anwendungen von besonderer Bedeutung.
Mit Investitionen in die Forschung für nachhaltige Entwicklung kann
Deutschland als wettbewerbsfähiger Standort für Umwelttechnologien gefördert und in
speziellen Technologien globaler Marktführer werden.
Im Jahr 2005 veröffentlichte die Bundesregierung das Rahmenprogramm
„FONA 1 – Forschung für nachhaltige Entwicklung“ und fördert seitdem
Forschung in den Themengebieten Klimaforschung, Energieforschung, Forschung
zur Biodiversität, Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften, Sozial-
ökologische Forschung und Forschung zu den Ressourcen Wasser, Land und
Rohstoffe. Auch „FONA 2“ (2010 bis 2014) forcierte diese Felder, wobei seit 2015
mit „FONA 3“ die Themenfelder nicht mehr isoliert betrachtet sondern
systematisch verknüpft werden und ein Fokus auf Umsetzung durch technische und
soziale Innovationen gesetzt wird. Die Leitinitiativen Green Economy, Zukunftsstadt
und Energiewende verknüpfen Ökologie mit Ökonomie und sozialen Aspekten.
FONA 3 ist somit ein Teil der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie (Neuauflage
2016) sowie der Hightech-Strategie der Bundesregierung. 2 Mrd. Euro werden in
der fünfjährigen Wirkungsperiode bereitgestellt.
Die Fragesteller wissen um die Bedeutung von Forschung zu nachhaltiger
Entwicklung, um unsere Zukunft zu gestalten und das größte Umweltproblem
unserer Zeit, den Klimawandel, einzudämmen.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
1. Welche übergeordneten Ziele bzw. welches übergeordnete Ziel verfolgt die
Bundesregierung mit den Rahmenprogrammen zur Forschung für
nachhaltige Entwicklung seit dem Jahr 2005?
2. Welche messbaren Ergebnisse konnte die Bundesregierung mit den
Rahmenprogrammen erreichen?
Enthalten die Rahmenprogramme quantifizierbare bzw. operationalisierte
Messkriterien, anhand derer der Erfolg der geförderten Projekte bzw.
Programme erkennbar wird (bitte fünf Projekte des Rahmenprogramms FONA 2,
die die Bundesregierung als Erfolg bewertet, und fünf Projekte, die die
Erwartungen der Bundesregierungen nicht erfüllt haben, jeweils mit
Begründung gegenüberstellen)?
3. Wie begründet die Bundesregierung die zweifache Neuauflegung der
Rahmenprogramme seit dem Jahr 2005?
Welche Argumente sprachen in den Jahren 2010 sowie 2014 dafür, die
Rahmenprogramme fortzuschreiben?
Welche Ziele wurden erreicht, welche wurden nicht erreicht?
4. Welche grundlegenden Erneuerungen wurden durch die Bundesregierung im
Rahmenprogramm FONA 3 adaptiert im Vergleich zu FONA 1 und 2?
5. Welcher finanzielle Betrag floss bzw. fließt seit dem Jahr 2005 im Lichte der
Rahmenprogramme in gezielte Projekte zur Umsetzung (bitte
Gesamtsumme, den prozentualen Verlauf und aufgesplittet nach einzelnen Ressorts
angeben)?
6. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung den Transfer der
Grundlagenforschung in die Anwendung von Umwelttechnologien?
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu Klimaanpassungstechnologien
wie Geoengineering und Carbon Capture and Storage?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologien gefördert (bitte
Projektnamen, Projektinhalt, Projektziel, Projektlaufzeit sowie Projektsumme
tabellarisch angeben)?
8. Wie positioniert sich die Bundesregierung zum Einsatz von Agrogentechnik
mit dem Ziel, den landwirtschaftlichen Pestizidverbrauch zu verringern, den
Ertrag zu steigern und somit eine ausreichende Lebensmittelversorgung zu
garantieren?
Inwiefern wird die Entwicklung dieser Technologie gefördert?
9. Welche innovativen Technologien werden im Rahmen der sogenannten
Energiewende von der Bundesregierung gefördert (bitte drei Technologien
zur nachhaltigen Energieerzeugung abseits der gängigen Verfahren Wind,
Wasser, Sonne, Biomasse aufzählen)?
10. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung den Ausbau einer Infrastruktur zur Sammlung von Geodaten vor?
11. Inwiefern sieht das Rahmenprogramm FONA 3 nach Kenntnis der
Bundesregierung die Weiterentwicklung von Geoinformationssystemen vor?
Inwiefern wird dabei der Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ gefördert?
12. Welchen Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen „Künstlicher
Intelligenz“ und der Erstellung von Klimamodellen?
13. Wie fördert die Bundesregierung innerhalb des aktuellen Rahmenprogramms
FONA 3 die gezielte Ausbildung und Bildung von Expertinnen und
Experten?
14. Verfügt Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung über
ausreichend Expertinnen und Experten im Bereich Umwelttechnologien, die neue
und moderne Verfahren (wie Geoengineering) zur Anwendung bringen
wollen?
15. Hat die Bundesregierung Informationen darüber, ob der Fachkräftemangel
im Bereich MINT auch die Umwelttechnologien erreicht hat, so dass
relevante Forschungsprojekte nicht durchgeführt werden können?
16. Wie schätzt die Bundesregierung die Arbeitsmarktchancen für Fachkräfte im
In- und Ausland sowie das Marktpotential anwendungsorientierter
Unternehmen ein?
17. Wie bezieht bzw. bezog die Bundesregierung die Expertise von
Forschungsinstituten sowie forschenden Unternehmen in die Entwicklung der
Rahmenprogramme und detaillierter Ziele ein?
Existierten bzw. existieren kontinuierliche Gesprächsrunden, sogenannte
Runde Tische oder Kommissionen, dazu?
18. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Deutschland als
Marktführer von Umwelttechnologien an?
Worauf spezialisieren sich deutsche Forschungsinstitute und forschende
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung?
Identifiziert die Bundesregierung zukünftig einen speziellen Bereich in
Umwelttechnologien, der einerseits wirtschaftlichen Erfolg erzielen und
andererseits als Alleinstellungsmerkmal für Deutschland gelten kann?
19. Wie gewährleistet die Bundesregierung die Akzeptanz der Anwendungen
von Umwelttechnologien im Alltag der Bevölkerung?
Welche Maßnahmen führt sie durch, um die Aufklärung über den Einsatz
von Umwelttechnologien in der Bevölkerung zu erhöhen?
20. Wie möchte sich die Bundesregierung im internationalen Kontext in der
Entwicklung von Umwelttechnologien aufstellen?
Welche Partner möchte sie gewinnen, welche Partnerschaften will sie
stärken?
Welche internationalen Ziele verfolgt sie?
21. Wie ist das Rahmenprogramm FONA 3 im Rahmen des EU-
Forschungsprogramms „Horizon 2020“ und dem Nachfolgeprojekt eingebettet?
Berlin, den 31. Juli 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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