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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
10.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1256122.08.2019
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/12561
19. Wahlperiode 22.08.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Karlheinz Busen,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr,
Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek ,
Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic,
Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly,
Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm
und der Fraktion der FDP
Durch Lithium-Ionen-Akkumulatoren verursachte Brände
Mit wachsender Vernetzung und Elektromobilität werden mehr Lithium-Ionen-
Akkus eingesetzt. Zahlen des Umweltbundesamts zufolge hat sich die Menge an
jährlich in Umlauf gebrachten Lithium-Ionen-Akkus von 2014 bis 2017 um
12,3 Prozent (Bundestagsdrucksache 19/9212) erhöht. Mit der starken
Verbreitung kommt es auch häufiger zu Bränden – verursacht durch eben diesen Akkutyp
(Recyclingmagazin 06/2019, S. 17). Noch im April 2019 konnte die
Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Gefahren von Lithium-Batterien
in Haushalten und Entsorgungsbetrieben“ (Bundestagsdrucksache 19/9212) keine
systematisch erhobenen Zahlen nennen, bei denen Lithium-Ionen-Akkus
Brandauslöser gewesen waren. Auch die durch solche Brände verursachten Schäden,
sowohl in Privathaushalten, als auch in Abfallbehandlungsanlagen, waren der
Bundesregierung nicht bekannt. Inzwischen ist die Thematik sowohl in
Fachmagazinen (Recyclingmagazin, 06/2019, S. 17), Instituten, die sich mit den
Besonderheiten des Brandlöschens von Lithium-Ionen-Akkus befassen (www.
feuertrutz.de/forschung-brandbekaempfung-von-lithium-ionen-batterien/150/
60110/) als auch in großen Tageszeitungen (www.sueddeutsche.de/wissen/
brand-gefahr-batterien-lithium-ionen-akkus-feuer-feuerwehr-1.4267276)
aufgenommen worden. Nach Ansicht der Fragesteller zeigt dies deutlich, dass es einen
dringenden Handlungsbedarf gibt, Brände von Energiespeichern zu unterbinden.
Des Weiteren kann eine Kreislaufwirtschaft nur etabliert werden, wenn die
Sortierungsanlagen Abfälle trennen und nicht durch Brände ein Stau an unsortiertem
Material entsteht.
In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/9212 sieht die Bundesregierung
keinen Handlungsbedarf, die Sicherheit zu verbessern. Die Bundesregierung sieht
die Regelungen zur Reduzierung der Risiken von Lithium-Ionen-Batterien durch
das Batteriegesetz und das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in ausreichendem
Maße geregelt. Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung nur im Falle einer
Änderung der europäischen Batterierichtlinie.
Aus Sicht der Fraktion der FDP gibt es zwei wesentliche Handlungsfelder, um
die Sicherheit der Entsorgung für mit Lithium-Ionen-Akku betriebene Geräte, wie
beispielsweise bei einer elektrischen Zahnbürste, zu erhöhen. Zum einen muss
das Design der Geräte es ermöglichen, die Batterie vor der Entsorgung dem Rest
des Geräts zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Zum anderen kommt es aus
verschiedensten Gründen zu Fehlwürfen, das bedeutet zu einer falschen oder gar
keiner Trennung des Akkus von anderen Abfällen. Hierbei kann eine Information
über das Produkt und seine korrekte Entsorgung Transparenz schaffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie kann der Verbraucher nach Information der Bundesregierung
mitwirken, Brände in Sortier- und Transporteinrichtungen zu verhindern?
2. Woran erkennt der Verbraucher nach Information der Bundesregierung, in
welche Sammlung sein Gerät ordnungsgemäß zu entsorgen ist?
3. Woran erkennt der Verbraucher, ob es sich bei einem Akku um einen
Lithium-Ionen-Akku handelt?
4. Welche Fortschritte konnte die Bundesregierung im Bereich der farblichen
Kennzeichnung zur einfacheren Separierung der Akkutypen bislang
erzielen?
5. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die sehr wechselhafte
Sortierqualität mancher Sammelstellen zu verbessern?
6. Sind von der Bundesregierung bundeseinheitliche Leitfäden zur
Verbesserung der Sammlung in den Bundesländern geplant, mit dem Ziel die
Fehlwürfe zu minimieren?
7. In welcher Form sollen nach Information der Bundesregierung Anpassungen
an das Design der Elektrogeräte erfolgen, um den Energiespeicher getrennt
vom Altgerät entsorgen zu können?
8. Wann ist nach Informationen der Bundesregierung mit einer solchen
Anpassung zu rechnen, und gibt es bereits Gesprächsrunden zur Vorbereitung von
Vorgaben an das Gerätedesign mit betroffenen Akteuren?
9. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um die Sicherheit der
Entsorgung der Lithium-Ionen-Akkus bzw. der damit betriebenen Geräte zu
verbessern und Brände auszuschließen?
Berlin, den 6. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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