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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

27.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1276128.08.2019

Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Umsetzung der Handlungsempfehlungen der NSU-Untersuchungsausschüsse Zwei Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages haben nach Ansicht der Fragesteller wertvolle Aufklärungsarbeit zu der rechtsterroristischen Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) geleistet. Beide Ausschüsse hatten das Ziel, die notwendigen (sicherheits-)politischen Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den beispiellosen Taten zu ziehen. In ihren jeweils mehrere tausende Seiten umfassenden Abschlussberichten (Bundestagsdrucksachen 17/14600, 18/12950) haben die Fraktionen des Deutschen Bundestages daher klare Handlungsempfehlungen hinsichtlich notwendiger Korrekturen und Reformen im Bereich der Inneren Sicherheit ausgesprochen, die es seitdem umzusetzen galt. Knapp acht Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU, sechs Jahre nach Abschluss des ersten NSU-Untersuchungsausschusses und zwei Jahre nach Abschluss des zweiten NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages sowie rund ein Jahr nach Ende des NSU-Prozesses vor dem OLG München ist es aus Sicht der Fragesteller geboten, die Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen durch die Bundesregierung zu überprüfen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Polizei“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., I., 1.–21.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12761 19. Wahlperiode 28.08.2019 2. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Justiz“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., II., 22.–31.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche, und warum (bitte aufschlüsseln)? 3. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich der Verfassungsschutzbehörden“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600, Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., III., 31.–43.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? 4. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die „Empfehlungen für den Bereich Vertrauensleute der Sicherheitsbehörden“ des 2. Untersuchungsausschusses der 17. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 17/14600: Dritter Teil: Gemeinsame Bewertungen, G., IV., 44.–47.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden jeweils umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? 5. Wann und durch welche konkreten Maßnahmen wurden die ergänzenden Handlungsempfehlungen des 3. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode (vgl. Bundestagsdrucksache 18/12950, S. 1175 ff.) durch die Bundesregierung bzw. ihre nachgeordneten Behörden umgesetzt (bitte aufschlüsseln)? a) Sofern Teile der o. g. Empfehlungen noch nicht umgesetzt wurden, wann ist mit der Umsetzung zu rechnen (bitte aufschlüsseln)? b) Beabsichtigt die Bundesregierung, einzelne der o. g. Empfehlungen nicht umzusetzen? Wenn ja, welche und warum (bitte aufschlüsseln)? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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