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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

16.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1283529.08.2019

Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Dürr, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Alexander Kulitz, Oliver Luksic, Alexander Müller, Christian Sauter, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Finanzmittel des Bundes an deutsche Minderheiten in autoritären Regimen Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützte laut Haushaltsrechnung 2018 „deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südeuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR“ in Höhe von rund 21 Mio. Euro (Kapitel 06 03, Titel 684 32-249 und 896 32-249). Außerdem war auch das Auswärtige Amt im Rahmen der „Förderung der deutschen Sprache im Ausland sowie der kultur- und bildungspolitischen Förderung deutscher Minderheiten in MOE und GUS“ (MOE = Ost- und Mitteleuropa, GUS = Gemeinschaft Unabhängiger Staaten) mit weiteren 12 Mio. Euro aktiv (Kapitel 05 04, Titel 687 16-024). Diese Förderung wird 2019 und 2020 in ähnlicher Höhe fortgesetzt und ist ein wichtiger Baustein zur Unterstützung deutscher Minderheiten im Ausland. Einige deutsche Minderheiten leben allerdings in Staaten, deren Regierungssysteme autoritär geprägt sind und von Freedom House als „not free“ deklariert wurden. Dazu zählen Russland, Weißrussland, Aserbaidschan, Kasachstan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan (Freedom House: Freedom in the World 2018). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der deutschen Minderheiten in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Ländern seit Beginn der Förderprogramme entwickelt (bitte nach Land und Anzahl aufgeschlüsseln)? 2. In welcher Höhe und für welche Programme flossen seit 2014 Finanzmittel aus den oben genannten Titeln an die oben genannten Länder (bitte nach Land, Programm, Jahr und Mittel in Euro aufschlüsseln)? 3. Welche Institutionen, Einrichtungen, Unternehmen, Verbände, Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen etc. erhalten im Rahmen der Förderprogramme Finanzmittel (bitte nach Land, Programm und Mittel in Euro aufgeschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12835 19. Wahlperiode 29.08.2019 a) Werden diese Mittel als Pauschalbetrag an die Institutionen überwiesen oder werden die Mittel durch die jeweiligen Institutionen projektbezogen beantragt? b) An welche Bedingungen ist die Zuweisung der Mittel an die jeweiligen Institutionen geknüpft? 4. Welche Behörden in den in der Vorbemerkung der Fragesteller oben genannten Ländern sind für die Verwaltung und Zuteilung der Finanzmittel zuständig (bitte nach Land und Behörde aufschlüsseln)? 5. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzmittel zweckgebunden und bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt werden? a) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht für andere, zweckfremde Ausgaben des jeweiligen Staates verwendet werden? b) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass die Mittel nicht zum Zwecke autoritärer Vorgänge (Kontrolle der Medien, Unterdrückung der Opposition etc.) verwendet werden? 6. Inwieweit unterscheidet sich die Förderung der deutschen Sprache des oben genannten Titels von den Aktivitäten des Goethe-Instituts? Aus welchen Gründen wird diese Förderung nicht vom Goethe-Institut übernommen? 7. Werden im Rahmen der Förderung der deutschen Sprache Sprachkurse angeboten? a) Wenn ja, inwieweit unterscheiden sich diese Sprachkurse von den Sprachkursen des Goethe-Instituts? b) Wenn ja, aus welchen Gründen werden die Sprachkurse nicht durch das Goethe-Institut durchgeführt? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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