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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Situation von Care Leavern in Deutschland

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1293603.09.2019

Zur Situation von Care Leavern in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Zur Situation von Care Leavern in Deutschland Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt haben. Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a., dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“ (Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist daher geregelt, dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss, nach Ansicht der Fragesteller, die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/12936 19. Wahlperiode 03.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie plant die Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode die Situation von Care Leavern zu verbessern?  2. Wie begründet die Bundesregierung, die in § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) festgesetzte Altersgrenze von 21 Jahren für Hilfen zur Erziehung vor dem Hintergrund, dass der Prozess der Verselbstständigung junger Menschen – wie im 15. Kinder- und Jugendbericht mehrfach festgestellt – immer später stattfindet?  3. Wie weit ist die im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigte Auswertung von Erfahrungen Betroffener aus der Kinder- und Jugendhilfe? Welche Ergebnisse brachte diese Auswertung von Erfahrungen von Care Leavern?  4. Wie plant die Bundesregierung konkret das Voranbringen der Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt?  5. Welche Projekte fördert die Bundesregierung in Bezug auf die Situation von Care Leavern in Deutschland seit 2015 oder plant sie zukünftig zu fördern? a) Welche Projekte fördert die Bundesregierung aktuell, und mit welchem Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten, Evaluationsplanung ausführen)? b) Welche Projekte plant die Bundesregierung in der Zukunft zu fördern, und mit welchen Ziel (bitte detailliert nach Ort, Laufzeit, Ziel, Kosten, Evaluationsplanung ausführen)? c) Wer führt diese Projekte durch bzw. wird diese Projekte durchführen? d) Welcher Zeitraum und welche Kosten sind für diese Projekte veranschlagt? e) Liegen der Bundesregierung Ergebnisse dieser Projekte vor, und wenn ja, wie sehen diese aus, und wenn nein, warum nicht?  6. Wie begründet die Bundesregierung, dass seit der Einführung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2007 keine schulbezogenen Daten in der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik mehr erfasst werden? a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung wann, um die Schul- und Ausbildungskarrieren von jungen Menschen, die in der stationären Hilfe betreut wurden, zu erheben? b) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie dies?  7. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Care Leavern, die in dieser Orientierungsphase Unterstützung brauchen, entsprechende Angebote zur Verfügung stehen? a) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie das? b) Wenn die Bundesregierung noch in der Planungsphase dieser Maßnahmen ist, in welcher Phase befindet sich die Planung, und auf wann ist diese Planung terminiert?  8. Wie steht die Bundesregierung im Hinblick auf Chancengerechtigkeit dazu, dass junge Menschen im Rahmen stationärer Unterbringung und der Betreuung von Job-Centern vor allem darin bestärkt werden, schnell eine Berufsausbildung zu beginnen, wie die Ergebnisse der Studie „Care Leaver an Hochschulen“ von 2017 (s. http://forschungsnetzwerk-erziehungshilfen.de/ wp-content/uploads/2016/04/ Broschuere_Care_Leaver_an_Hochschulen.pdf) zeigen? a) Wenn der Bundesregierung dies bekannt ist, ist sie dem weiter nachgegangen, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn der Bundesregierung dies nicht bekannt ist, wird sie dem nachgehen, und mit welchen Maßnahmen, und wenn die Bundesregierung dem nicht weiter nachgehen möchte, wie begründet sie dies?  9. Wie steht die Bundesregierung zu der Aussage aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht, dass es aufgrund der föderal strukturierten Jugendhilfe vom Wohnort der Care Leaver abhängt, welche Hilfen ihnen bei der Verselbstständigung zur Verfügung stehen? a) Wie erklärt sich die Bundesregierung die ortsbezogenen Differenzen bei der Inanspruchnahme und der Gewährungspraxis der Hilfen zur Erziehung? b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, wann zu ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Care Leaver unabhängig von ihrem Wohnort und der finanziellen Lage des jeweiligen Bundeslandes bzw. der jeweiligen Kommune in angemessenem Umfang Hilfen zur Erziehung bekommen? c) Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergreifen wird, wie begründet sie dies? 10. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, damit die jungen Care Leaver über ihre Rechte informiert sind, und wenn sie keine ergreift, wie begründet sie das? 11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann ergreifen, um Ombudsstellen über die Kinder- und Jugendhilfe hinaus weiter auszubauen, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert, und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? 12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie wann ergreifen, um den im 15. Kinder- und Jugendbericht beanstandeten „Dschungel an sozialen Diensten“ (S. 458) aufzulösen, damit junge Erwachsene die sozialen Dienste unkompliziert in Anspruch nehmen können, und wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? 13. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und wird sie ergreifen, um eine Metastruktur zu schaffen, in der die Rechte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen einheitlich und übersichtlich dargestellt werden und insbesondere die Schnittstellen der Jugendhilfe mit weiterführenden Systemen beachtet werden, wie im 15. Kinder- und Jugendbericht gefordert? Wenn die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen hat, wie begründet sie dies? 14. Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus dem 15. Kinder- und Jugendbericht bezüglich der Situation von Care Leavern? 15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der im 15. Kinder- und Jugendbericht angesprochenen Tatsache, dass Care Leaver in der Regel schon mit 18 Jahren selbstständig werden müssen, wohingegen andere junge Menschen im Durchschnitt erst in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts einen eigenen Haushalt gründen? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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