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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zur Situation von Care Leavern in Rheinland-Pfalz

(insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

19.09.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1294603.09.2019

Zur Situation von Care Leavern in Rheinland-Pfalz

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Zur Situation von Care Leavern in Rheinland-Pfalz Der Übergang von der Jugend ins Erwachsenenleben stellt einen einschneidenden Abschnitt im Leben eines jeden Menschen dar, der mit vielen Herausforderungen behaftet ist. Für sogenannte Care Leaver ist dieser entsprechend noch schwieriger, da sie den Prozess der Selbstständigkeit aus staatlichen Erziehungshilfen, ohne den sozialen Rückhalt einer Familie, meistern müssen. Als Care Leaver werden dabei junge Menschen bis 27 Jahre verstanden, die im Rahmen der Jugendhilfe entweder in der Heimerziehung, der Vollzeitpflege oder in stationären Wohnformen der Eingliederungshilfe leben oder gelebt haben. Diese besonderen Herausforderungen werden im 15. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung vom 1. Februar 2017 beschrieben. So heißt es u. a., dass Care Leaver, „die durch die stationäre Hilfe betreut werden und sich damit in einem institutionellen Hilfesystem bewegen, […] plötzlich vor der Herausforderung [stehen], dass sie neben den allgemeinen Erwartungen an Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich einen Übergang bewältigen müssen, der in der sogenannten Normalbiografie strukturell nicht vorgesehen ist“ (Bundestagsdrucksache 18/11050, S. 438). Aufgabe des Staates und der Gesellschaft ist es aus Sicht der Fragesteller, den jungen Menschen in dieser wichtigen Entwicklungsphase zur Seite zu stehen und unterstützende Angebote zu machen. In § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist geregelt, dass Care Leaver Anspruch auf Leistungen der Erziehungshilfe haben. Um dieser Aufgabe individuell passend gerecht zu werden, muss die Situation von Care Leavern analysiert und ihre Entwicklung entsprechend statistisch erfasst werden. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Care Leaver gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2010 in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung Asyl- und Schutzsuchende (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Deutscher Bundestag Drucksache 19/12946 19. Wahlperiode 03.09.2019 b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? 2. Wie viele Care Leaver nahmen seit 2015 in Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Hilfe gemäß § 41 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Anspruch und waren somit vom Kostenbeitrag betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? a) Welche Hilfen zur Erziehung wurden diesen Care Leavern nach Kenntnis der Bundesregierung wie oft seit 2015 gewährt (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? b) Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? 3. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmen aus dem Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? 4. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für den Kostenbeitrag, der sich aus § 94 Absatz 6 des Achten Buches Sozialgesetzbuch ergibt, in Rheinland- Pfalz (bitte nach Jahreszahl ab 2015 aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? 5. Wie viele Care Leaver stellten nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 einen Antrag nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Rheinland-Pfalz (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Wenn der Bundesregierung hierzu keine Zahlen vorliegen, wie begründet sie das? 6. Wie viele Jugendliche und junge Erwachsene sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 von dem Problem der Wohnungslosigkeit in Rheinland-Pfalz betroffen (bitte nach Jahreszahl, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)? Wie viele von den betroffenen Personen sind Care Leaver? a) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wie begründet die Bundesregierung, dass ihr zum jetzigen Zeitpunkt keine aktuellen Daten vorliegen, obwohl sie bereits im 15. Kinder- und Jugendbericht (2017) diesen Datenmangel festgestellt hat? b) Wenn der Bundesregierung dazu keine Daten vorliegen, wann, und wie wird sie für verlässliche Daten in der Zukunft sorgen? Berlin, den 14. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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