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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
26.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1315912.09.2019
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, Torsten Herbst,
Dr. Christian Jung, Bernd Reuther, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz),
Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber,
Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin,
Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle,
Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter,
Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms,
Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg,
Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Die vollständige CO2-Bilanz von E-Autos
Die Bundesregierung strebt für die kommenden Jahre ein enormes Wachstum
der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland an. Zu diesem Zweck
schafft sie Kaufanreize durch steuerliche Vorteile, Kaufprämien und weitere
Maßnahmen (www.bundesregierung.de/breg-de/themen/energiewende/
elektromobilitaet-weiter-vorantreiben-1530062). Gleichzeitig musste das
ursprünglich ausgegebene Ziel von einer Million Elektroautos bis 2020 um zwei
Jahre auf 2022 verschoben werden, da das Angebot und der Absatz von
Elektrofahrzeugen nicht den Vorstellungen der Nationalen Plattform
Elektromobilität (NPE) entsprechen und Elektroautos weiterhin einen marginalen Anteil am
PKW-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. So waren zum 1.
Januar 2019 insgesamt 83.175 reine Elektroautos laut Kraftfahrt-Bundesamt
(KBA) zugelassen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 0,2 Prozent aller
zugelassenen PKWs in der Bundesrepublik Deutschland (www.kba.de/DE/
Statistik/Fahrzeuge/Bestand/j%C3%A4hrlich/
2019_b_barometer.html?nn=2084378).
Der Ausbau der Elektromobilität in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt
primär mit dem Ziel, die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich zu senken
(https://ecomento.de/2019/01/29/elektroauto-foerderung-mineraloelbranche-
bemaengelt-wettbewerbsnachteile/). Allerdings gibt es widersprüchliche
Aussagen und Kritik bezüglich der CO2-Bilanz von Elektrofahrzeugen. Diese
konzentrieren sich nicht auf die eigentliche Fahrt, die elektrische Batterie stößt im
Gegensatz zum Verbrennungsmotor im Fahrbetrieb kein CO2 aus, sondern auf
die CO2-Bilanz des gesamtheitlichen Schöpfungs-, Nutzungs- und
Abbauzyklus von Elektrofahrzeugen (www.n-tv.de/wirtschaft/Sinn-verteidigt-Fazit-zu-
Elektroautos-article20989625.html). Beispiele dafür sind der verwendete
Strom, dessen Zusammensetzung große Auswirkungen auf die CO2-Bilanz des
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13159
19. Wahlperiode 12.09.2019
jeweiligen Fahrzeugs hat, oder der Energieaufwand einer angemessenen
Entsorgung von Fahrzeug und Batterie. Eine vollständige Bewertung aller Aspekte
allein ermöglicht eine sachgerechte Bewertung und damit die Entwicklung hin
zu einer nachhaltigen Mobilität.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Von welchem Strommix geht die Bundesregierung bei eigenen
Ausführungen zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus, und von
welchem Strommix gehen Studien zur CO2-Bilanz von batteriebetriebenen
Elektrofahrzeugen aus, die die Bundesregierung verwendet (bitte nach Inhalt
des Strommixes, nach Referenzdatum und Studie aufgeschlüsselt)?
2. Wie setzt sich der durchschnittliche Strommix in der Bundesrepublik
Deutschland zusammen, den batteriebetriebene Elektrofahrzeuge zum 1.
Januar 2019 tankten, und wie sind die Unterschiede zwischen den Ländern
(bitte insgesamt sowie für die Länder aufgeführt)?
3. Ab welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einem CO2-
neutralen Strommix in der Bundesrepublik Deutschland, und ab wann
rechnet sie mit CO2-neutralem PKW-Verkehr?
4. In welchem zeitlichen, inhaltlichen und anderweitigen Rahmen bewertet die
Bundesregierung die Nachhaltigkeit von batteriebetriebenen
Elektrofahrzeugen, insbesondere in Bezug auf deren CO2-Bilanz, und wie sind die
untersuchten Zyklen von Studien zu diesem Thema, auf die sich die
Bundesregierung bezieht?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die folgenden verschiedenen Zyklen
bezüglich ihrer Aussagefähigkeit zur Nachhaltigkeit von PKWs: Well-to-Tank
(Energiebereitstellung), Tank-to-Wheel (Fahrzeugwirkungsgrad) und
Wellto-Wheel (die beiden vorherigen Zyklen kombiniert), und welche Methodik
nutzt bzw. präferiert die Bundesregierung für ihre Schlussfolgerungen?
6. Findet der Aspekt der Entsorgung von Fahrzeug und Batterie Eingang in die
von der Bundesregierung verwendeten Zyklen zur Nachhaltigkeit von
batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen?
7. Ist die Bundesregierung grundsätzlich der Meinung, dass batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge heute über eine bessere CO2-Bilanz als Fahrzeuge mit
Verbrennungsmotor verfügen, wenn der gesamte Lebenszyklus inklusive
Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung berücksichtigt
wird?
8. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein aktuell in der Bundesrepublik
Deutschland erhältliches batteriebetriebenes Elektrofahrzeug über eine
bessere CO2-Bilanz als ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor verfügt, wenn der
gesamte Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung,
Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung berücksichtigt wird, und wenn ja, um welches
Fahrzeug handelt es sich dabei?
9. Geht die Bundesregierung davon aus, dass batteriebetriebene
Elektrofahrzeuge in den kommenden Jahren über eine bessere CO2-Bilanz als
Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor verfügen werden, wenn der gesamte
Lebenszyklus inklusive Energiebereitstellung, Fahrzeugwirkungsgrad und Entsorgung
berücksichtigt werden, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
diese Annahme?
Berlin, den 20. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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