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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Evaluation von Fahrverboten

(insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

01.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1325016.09.2019

Evaluation von Fahrverboten

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Renata Alt, Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Evaluation von Fahrverboten Seit dem 1. Juni 2018 gelten in Hamburg Deutschlands erste Fahrverbote für Diesel-Pkw. Vorausgegangen war ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018, in dem die Richter Kommunen die Möglichkeit zugestanden, für die Sicherstellung der Einhaltung des Jahresmittelgrenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft notfalls Dieselfahrverbote zu verhängen (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/die-hamburger-fahrverbote-sind-erst-der- anfang-15617028.html). Zusätzlich zu Hamburg gelten heute bereits Fahrverbote in Darmstadt und in Stuttgart. Während in Hamburg und Darmstadt einzelne Straßen für bestimmte Diesel-Klassen gesperrt sind, gilt das Fahrverbot in Stuttgart dort für die gesamte Umweltzone bzw. das Stadtgebiet. In weiteren deutschen Städten sind Fahrverbote bereits beschlossen, etwa in Berlin und Mainz (vgl. www.sueddeut sche.de/wirtschaft/fahrverbote-deutschland-ueberblick-1.4220563). Eine Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, mit dem Ziel Fahrverbote unterhalb von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als unverhältnismäßig zu verhindern, wurde am 17. Januar 2019 mit den Stimmen der Großen Koalition im Deutschen Bundestag beschlossen. Allerdings bestehen juristische Bedenken, ob die Gesetzesänderung die Wirkung der EU-Grenzwerte ändern kann. So sah etwa der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 18. März 2019 in Bezug auf die Stadt Reutlingen weiterhin die EU-Grenzwerte von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft als verbindlich an (vgl. www.tages schau.de/inland/fahrverbote-125.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen von Fahrverboten, die aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von NO2 erlassen wurden insgesamt sowie jeweils für die betroffenen Städte und Straßen? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13250 19. Wahlperiode 16.09.2019 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung solcher Fahrverbote in Hinsicht auf die Senkung der NO2-Werte an den betroffenen Straßen sowie insgesamt in den bisher betroffenen Städten? 3. In welchen Städten drohen nach Kenntnis der Bundesregierung Fahrverbote aufgrund von Grenzwertüberschreitungen von NO2? 4. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung solcher Fahrverbote in Hinsicht auf die Umfahrung gesperrter Straßen und Gebiete, insbesondere im Hinblick auf die Mehrbelastung durch NO2 und Lärm, den Verkehrsfluss sowie die Verkehrssicherheit? 5. Wie, und durch wen wurden solche Fahrverbote nach Kenntnis der Bundesregierung in den bisher betroffenen Städten durchgesetzt bzw. kontrolliert? 6. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Straßenschilder für solche Fahrverbote, oder wer erstellt die aufgestellten Straßenschilder? 7. Ist eine Aufhebung von Fahrverboten, sobald der NO2- Jahresmittelgrenzwert an den betroffenen Straßen unter den Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft fallen sollte, nach Einschätzung der Bundesregierung zwingend geboten, und wenn nein, ist die Bundesregierung für die Aufhebung solcher Fahrverbote, sobald der genannte Fall eintreffen sollte, oder unter welchen Bedingungen ist die Bundesregierung für die Aufhebung solcher Fahrverbote? 8. Wie bewertet die Bundesregierung Fahrverbote als Mittel zur Senkung von NO2-Werten, insbesondere im Hinblick auf die Erfahrungen mit bereits bestehenden Fahrverboten? 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Änderung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes vom 17. Januar 2019 im Hinblick auf die bestehenden Fahrverbote in Deutschland? Berlin, den 22. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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