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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Betriebskindergärten in Deutschland
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Datum
07.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1329618.09.2019
Betriebskindergärten in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler,
Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek,
Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic,
Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert,
Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann,
Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Betriebskindergärten in Deutschland
Familien in Deutschland haben die strikte Aufgabentrennung zwischen den
Elternteilen hinter sich gelassen – Mütter und Väter möchten ein gemeinsames
Familienleben führen und dennoch individuelle berufliche Ziele verfolgen
können. So wollen heutzutage „junge Paare […] auch als Eltern gleichberechtigt
leben. Tatsächlich erziehen und betreuen Väter ihre Kinder heute mehr als sie
es von ihren eigenen Vätern kennen. Sie wünschen sich vielfach noch mehr
Zeit für die Familie“ (s. Väterreport des Bundesministeriums für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ –, S. 3). Für 84 Prozent der Mütter
bedeutet eine gute Vereinbarkeit, dass beide Partner für das Familieneinkommen
sorgen (vgl. Fortschrittsindex 2017, BMFSFJ, S. 8). Die Förderung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt daher eine wichtige staatliche Aufgabe dar,
deren Verbesserung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD angekündigt hat, unter anderem mit dem Ziel „mehr Geld für
[den] Kitaausbau“ zur Verfügung zu stellen (s. Koalitionsvertrag, Zeile 313 f.).
Familienfreundlichkeit spielt auch im zunehmenden Wettbewerb um gute
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Unternehmen in Deutschland eine große
Rolle. Zum einen wird nachweislich die Mitarbeiterzufriedenheit durch eine vom
Arbeitgeber geförderte Inanspruchnahme von Familienleistungen gesteigert,
was wiederum positive Effekte auf Loyalität und Leistungsbereitschaft zur
Folge hat (vgl. Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des BMFSFJ, 2016,
S. 17). Zum anderen sind betriebliche und betrieblich unterstützte
Kinderbetreuungseinrichtungen eine gute Möglichkeit für Unternehmen, Fachkräfte zu
gewinnen und sie langfristig zu binden. Die Kinderbetreuung ermöglicht
Müttern und Vätern einen einfachen und individuellen Wiedereinstieg in den Beruf
nach der Geburt ihres Kindes. Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften
sowie der schnelle Wiedereinstieg von Eltern in die Erwerbstätigkeit stärken so
nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern auch die
Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13296
19. Wahlperiode 18.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
betrieblichen und der betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen in
Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten
Kinderbetreuungseinrichtungen sind überbetrieblich organisiert, also ein
Zusammenschluss mehrerer Betriebe?
b) Wer sind die Träger dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten
Kinderbetreuungseinrichtungen?
2. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in
betrieblichen oder in betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen
betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
3. Wie viele Kinder unter drei Jahren werden nach Kenntnis der
Bundesregierung in betrieblichen oder in betrieblich unterstützten
Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
4. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder werden durch
betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen
betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
5. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder unter drei Jahren
werden durch betriebliche oder betrieblich unterstützte
Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
6. Wie hoch sind die Haushaltsausgaben der Bundesregierung für das
Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ seit 2010
gewesen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?
7. Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation des Programms „Erfolgsfaktor
Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“?
a) Wenn es keine Evaluation gab, warum nicht?
b) Wenn es keine Evaluation gab, plant die Bundesregierung eine
Evaluation?
8. Sind der Bundesregierung Faktoren bekannt, die der Gründung einer
betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung
entgegenstehen oder Faktoren, die die Gründung einer betrieblichen oder
betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung fördern?
Wenn ja, welche sind dies?
Wenn nein, warum nicht?
9. Wie fördert die Bundesregierung seit dem Ende des Programms
„Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ im Jahr 2017 betriebliche
oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen?
10. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, in der
laufenden Legislaturperiode betriebliche und betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung zu fördern?
a) Wann werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt?
b) Wie viel sollen die geplanten Maßnahmen im Einzelnen kosten?
c) Inwiefern wurden bei der Entscheidung über die geplanten Maßnahmen
die bisherigen Erfahrungen von Initiatoren von Betriebskindergärten in
die Fördermaßnahmen miteinbezogen?
Wenn diese nicht berücksichtigt wurden, warum nicht?
d) Wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie begründet die
Bundesregierung dies?
11. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Beteiligten über das
Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ sowie
über die Formalitäten zum Aufbau einer betrieblichen oder betrieblich
unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung informiert?
12. Sollen im Rahmen einer Neuauflage des Programms neue Konzepte zur
Information umgesetzt werden, und wie sollen diese aussehen?
13. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Kinder bei einem Umzug in die
Nachbarkommune aufgrund der föderalen Zuständigkeiten ihren
Betreuungsplatz mitten im Jahr verlieren?
14. Ist im Rahmen der Bedarfsabfrage von Kitaplätzen zur Verabschiedung des
Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der
Kindertagesbetreuung (sog. Gute-Kita-Gesetz) bekannt geworden, inwieweit
Förderbedingungen, die betrieblichen oder betrieblich unterstützten
Kinderbetreuungseinrichtungen vorschreiben, ein Platzkontingent für
betriebsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen, Unternehmen davon abhalten,
einen Betriebskindergarten zu gründen bzw. zu unterstützen?
Wenn ja, wie lauten die Erkenntnisse in den einzelnen Bundesländern?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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