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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Betriebskindergärten in Deutschland

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1329618.09.2019

Betriebskindergärten in Deutschland

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Nicole Bauer, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Betriebskindergärten in Deutschland Familien in Deutschland haben die strikte Aufgabentrennung zwischen den Elternteilen hinter sich gelassen – Mütter und Väter möchten ein gemeinsames Familienleben führen und dennoch individuelle berufliche Ziele verfolgen können. So wollen heutzutage „junge Paare […] auch als Eltern gleichberechtigt leben. Tatsächlich erziehen und betreuen Väter ihre Kinder heute mehr als sie es von ihren eigenen Vätern kennen. Sie wünschen sich vielfach noch mehr Zeit für die Familie“ (s. Väterreport des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ –, S. 3). Für 84 Prozent der Mütter bedeutet eine gute Vereinbarkeit, dass beide Partner für das Familieneinkommen sorgen (vgl. Fortschrittsindex 2017, BMFSFJ, S. 8). Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf stellt daher eine wichtige staatliche Aufgabe dar, deren Verbesserung die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigt hat, unter anderem mit dem Ziel „mehr Geld für [den] Kitaausbau“ zur Verfügung zu stellen (s. Koalitionsvertrag, Zeile 313 f.). Familienfreundlichkeit spielt auch im zunehmenden Wettbewerb um gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Unternehmen in Deutschland eine große Rolle. Zum einen wird nachweislich die Mitarbeiterzufriedenheit durch eine vom Arbeitgeber geförderte Inanspruchnahme von Familienleistungen gesteigert, was wiederum positive Effekte auf Loyalität und Leistungsbereitschaft zur Folge hat (vgl. Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit des BMFSFJ, 2016, S. 17). Zum anderen sind betriebliche und betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen eine gute Möglichkeit für Unternehmen, Fachkräfte zu gewinnen und sie langfristig zu binden. Die Kinderbetreuung ermöglicht Müttern und Vätern einen einfachen und individuellen Wiedereinstieg in den Beruf nach der Geburt ihres Kindes. Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften sowie der schnelle Wiedereinstieg von Eltern in die Erwerbstätigkeit stärken so nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern auch die Altersvorsorge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13296 19. Wahlperiode 18.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der betrieblichen und der betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen in Deutschland seit 2010 entwickelt (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)? a) Wie viele dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen sind überbetrieblich organisiert, also ein Zusammenschluss mehrerer Betriebe? b) Wer sind die Träger dieser betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen?  2. Wie viele Kinder werden nach Kenntnis der Bundesregierung in betrieblichen oder in betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  3. Wie viele Kinder unter drei Jahren werden nach Kenntnis der Bundesregierung in betrieblichen oder in betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  4. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder werden durch betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  5. Wie viel Prozent aller in Kindergärten betreuten Kinder unter drei Jahren werden durch betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen betreut (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?  6. Wie hoch sind die Haushaltsausgaben der Bundesregierung für das Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ seit 2010 gewesen (bitte nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?  7. Wie lauten die Ergebnisse der Evaluation des Programms „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“? a) Wenn es keine Evaluation gab, warum nicht? b) Wenn es keine Evaluation gab, plant die Bundesregierung eine Evaluation?  8. Sind der Bundesregierung Faktoren bekannt, die der Gründung einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung entgegenstehen oder Faktoren, die die Gründung einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung fördern? Wenn ja, welche sind dies? Wenn nein, warum nicht?  9. Wie fördert die Bundesregierung seit dem Ende des Programms „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ im Jahr 2017 betriebliche oder betrieblich unterstützte Kinderbetreuungseinrichtungen? 10. Mit welchen konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, in der laufenden Legislaturperiode betriebliche und betrieblich unterstützte Kinderbetreuung zu fördern? a) Wann werden die geplanten Maßnahmen umgesetzt? b) Wie viel sollen die geplanten Maßnahmen im Einzelnen kosten? c) Inwiefern wurden bei der Entscheidung über die geplanten Maßnahmen die bisherigen Erfahrungen von Initiatoren von Betriebskindergärten in die Fördermaßnahmen miteinbezogen? Wenn diese nicht berücksichtigt wurden, warum nicht? d) Wenn keine Maßnahmen geplant sind, wie begründet die Bundesregierung dies? 11. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die Beteiligten über das Programm „Erfolgsfaktor Familie – Betriebliche Kinderbetreuung“ sowie über die Formalitäten zum Aufbau einer betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtung informiert? 12. Sollen im Rahmen einer Neuauflage des Programms neue Konzepte zur Information umgesetzt werden, und wie sollen diese aussehen? 13. Wie steht die Bundesregierung dazu, dass Kinder bei einem Umzug in die Nachbarkommune aufgrund der föderalen Zuständigkeiten ihren Betreuungsplatz mitten im Jahr verlieren? 14. Ist im Rahmen der Bedarfsabfrage von Kitaplätzen zur Verabschiedung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (sog. Gute-Kita-Gesetz) bekannt geworden, inwieweit Förderbedingungen, die betrieblichen oder betrieblich unterstützten Kinderbetreuungseinrichtungen vorschreiben, ein Platzkontingent für betriebsfremde Kinder zur Verfügung zu stellen, Unternehmen davon abhalten, einen Betriebskindergarten zu gründen bzw. zu unterstützen? Wenn ja, wie lauten die Erkenntnisse in den einzelnen Bundesländern? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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