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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

09.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331218.09.2019

Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Stefan Ruppert, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Smartphonenutzung durch Bundesbedienstete Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) definiert Smartphones als Mobiltelefone mit zahlreichen Zusatzfunktionen. Nutzer können demnach mit Smartphones im Internet surfen und Mediadateien wie Podcasts und Videos abspielen. Smartphones besitzen einen vollständigen E-Mail- Client und können Termine und andere Daten zum Beispiel mit den Servern eines Firmennetzes synchronisieren. Dazu verfügen sie neben der Telefonnetzanbindung über weitere Schnittstellen wie etwa WLAN und Bluetooth (www.bsi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BSI/Grundschutz/Download/ Ueberblickspapier_Smartphone_pdf.pdf?__blob=publicationFile). Einer Studie des Digitalverbandes Bitkom zufolge, nutzen acht von zehn Personen in Deutschland Smartphones. 87 Prozent der Nutzer sehen in einem mobilen Gerät eine große Erleichterung im Alltag (www.bitkom.org/Presse/Pressein formation/Smartphone-Markt-waechst-um-3-Prozent-auf-34-Mrd.-Euro). Nach Ansicht der Fragesteller können Smartphones auch einen wesentlichen Beitrag zur Umgestaltung der Arbeitswelt hin zu selbstbestimmtem, mobilen Arbeiten leisten. Der öffentliche Dienst steht als Arbeitgeber in ständigem Wettbewerb um motivierte und qualifizierte Arbeitskräfte. In einer repräsentativen Befragung Mitte 2018 kam das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) zu dem Ergebnis, dass gerade junge und technikaffine Menschen eher von zu Hause aus arbeiten. So stieg der Anteil der Heimarbeiter unter den 25- bis 34-Jährigen binnen eines Jahres von 34 auf 42 Prozent an. Gleichzeitig zeigen seit Jahren immer wieder internationale Vorfälle, dass Datensicherheit eine Schwachstelle in der mobilen Kommunikation darstellen kann. Gerade Smartphones bieten eine Vielzahl von Angriffspunkten für Hacker. Near Field Communication (NFC), Ausspähen von Daten via Handykamera oder das Abrufen von Informationen mittels Bluetooth-Verbindung sind nur drei mögliche Einfallstore. Auch durch Apps oder ganz klassisch via E- Mails können Unbefugte Zugang zu sensiblen Daten auf dem Smartphone erhalten. Diese Sicherheitsfragen dürfen nach Ansicht der Fragesteller bei Beschaffungsvorhaben des Bundes nicht unberücksichtigt bleiben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13312 19. Wahlperiode 18.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung Smartphones im Kontext des mobilen Arbeitens von Bundesbediensteten ein?  2. Besteht für Bundesbedienstete die Möglichkeit, mit privat angeschafften und genutzten Smartphones online auf Datensätze der Bundesministerien oder obersten Bundesbehörden zuzugreifen?  3. Wie viele Smartphones haben die einzelnen Bundesministerien in den Jahren 2018 und 2019 ihren Bediensteten jeweils zur Verfügung gestellt? a) Um welche Modelle handelt es sich bei den angeschafften und ausgegebenen Smartphones (bitte die jeweilige Gesamtanzahl je Modell ausweisen)? b) In welcher Höhe wurde welche Haushaltsstelle in den jeweiligen Etats der Bundesministerien für die Anschaffung in den Jahren 2018 und 2019 in Anspruch genommen?  4. Bestehen oder bestanden Rabattverträge mit einzelnen oder mehreren Herstellern von Smartphones, und wenn ja, welche Vorteile ergeben oder ergaben sich hieraus für den Bund?  5. Mit welchen Mobilfunknetzbetreibern haben die Bundesministerien Verträge zur Nutzung dienstlich zur Verfügung gestellter Smartphones jeweils geschlossen? a) Wie lange ist die durchschnittliche Vertragslaufzeit? b) Auf Grundlage welcher Parameter entschieden sich die Bundesministerien für die jeweiligen Mobilfunknetzbetreiber? c) Bestehen mit einem oder mehreren Mobilfunknetzbetreibern Rahmenverträge, und wenn ja, welche Regelungen wurden darin getroffen, und wie lange laufen die Verträge jeweils?  6. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer der Smartphones, die an Bundesbedienstete ausgegeben werden in Monaten?  7. Ist auch eine private Nutzung der Mobiltelefone zulässig, und wenn ja, wie erfolgt die Aufteilung der Nutzungs- und Grundgebühren?  8. Welche Smartphonemodelle werden durch die Mitglieder der Bundesregierung jeweils dienstlich genutzt?  9. Wie viele dieser Smartphones verfügen über eine spezielle Verschlüsselungstechnologie zur Verschlüsselung von Gesprächsdaten (Krypto- Handy)? 10. Inwieweit wurde das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) oder wurden andere Sicherheitsbehörden des Bundes in die Entscheidung zur Modellauswahl bei der Anschaffung einbezogen? 11. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass entsprechende Sicherheitsvorkehrungen bei der Nutzung der Smartphones gelten? a) Welche Programme nutzt die Bundesregierung für die Kommunikation? b) Ist den Bundesministerinnen und Bundesministern sowie den Mitarbeitern die Nutzung bestimmter sicherheitsrelevanter Programme wie etwa Whatsapp untersagt? 12. Wie hoch ist die durchschnittliche Nutzungsdauer in Monaten der Smartphones der Mitglieder der Bundesregierung? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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