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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1331418.09.2019

Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Grundstücke des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bahn AG Im Zuge der Bahnreform wurde das Bundeseisenbahnvermögen (BEV) 1994 als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes errichtet. Ihm wurden unter anderem die nicht bahnbetriebsnotwendigen Liegenschaften der ehemaligen Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn zur Verwertung übertragen. Mehr als 25 Jahre nach der Bahnreform ist diese Aufgabe nach wie vor nicht abgeschlossen. Bahnbetriebsnotwendige Grundstücke und Liegenschaften verblieben bei der neu gegründeten Deutschen Bahn AG (DB AG). Durch Zukäufe, Änderungen in der Bewirtschaftung und sonstige Effekte sind Grundstücke, die damals an die DB AG übertragen wurden, heute nicht mehr zur Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs zwingend erforderlich, also nicht mehr bahnbetriebsnotwendig. Die Veräußerung dieser Immobilien übernimmt die DB Immobilien, eine Organisationseinheit des DB-Konzerns (www.deu t sch ebahn.com/de/geschaefte/immobilien). 13 Länder haben aktuell von der rechtlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt zu definieren. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur stehen Liegenschaften in einer Gesamtfläche von 155.000 Quadratmetern aus dem Portfolio des Bundeseisenbahnvermögens für Neubauten zur Verfügung (www.bayerische- staatszeitung.de/staatszeitung/wirtschaft/detailansicht-wirtschaft/artikel/ vermieter-deutsche-bahn.html#topPosition). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie groß ist die Gesamtfläche der durch das Bundeseisenbahnvermögen verwalteten Liegenschaften? a) Wie viel Quadratmeter Wohnraum werden durch das Bundeseisenbahnvermögen verwaltet (bitte getrennt nach Ländern ausweisen)? b) Wie hoch ist der aktuelle Leerstand dieser Wohnflächen in Quadratmetern, und worin liegt der Leerstand begründet? Deutscher Bundestag Drucksache 19/13314 19. Wahlperiode 18.09.2019  2. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich die in der Vorbemerkung genannten, für Neubau geeigneten Flächen, und welche Größe in Quadratmeter weisen sie jeweils und in Summe auf?  3. Sind die genannten Flächen als Bauland ausgewiesen, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung, die Flächen stünden für Neubauten zur Verfügung?  4. Wie werden die Flächen aktuell jeweils genutzt?  5. Welche der Flächen sind aktuell bebaut und wie werden die baulichen Anlagen jeweils genutzt?  6. Welche Verkehrswerte weisen die Flächen jeweils auf?  7. Wie sehen die konkreten Zeitpläne für die Veräußerungen der Flächen aus?  8. In welcher Haushaltsstelle werden die Veräußerungserlöse des Bundeseisenbahnvermögens vereinnahmt?  9. Welche Organisationseinheit des BEV ist Ansprechpartner für interessierte Käuferinnen und Käufer der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Flächen? 10. Welchen jeweiligen Erfüllungsgrad weisen die in § 3 Absatz 2 des Bundeseisenbahnneugliederungsgesetzes (BEZNG) dem Bundeseisenbahnvermögen zugewiesenen Aufgaben derzeit auf? 11. Welche Parameter mit welchen jeweiligen Schwellenwerten hat die Bundesregierung definiert, um zu bestimmen, wann die Aufgaben des BEV soweit zurückgegangen sind, dass eine eigenständige Organisation nicht mehr angemessen ist, wie sie in ihrer Antwort zu den Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 19/2026 ausführt? 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation, dass die Grundstücke, die derzeit noch dem Bundeseisenbahnvermögen zugehörig sind, trotz des seit Jahren anhaltenden Wohnungsmangels in den deutschen Ballungsgebieten noch nicht dem Wohnungsbau zugeführt wurden (www.dgb.de/themen/+ +co++1fe76e9a-a204-11e8-8956-52540088cada)? 13. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtfläche der im Veräußerungsportfolio der DB Immobilien stehenden Immobilien? 14. In welchen Städten und Gemeinden befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 15 thematisierten Liegenschaften, und welche Fläche weisen sie jeweils auf? 15. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Beitrag der DB Immobilien zum Konzernergebnis der DB AG in den Jahren seit 2009 (bitte nach Jahresscheiben getrennt ausweisen)? 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine rechtliche Regelung vorzuschlagen, wonach nicht-bahnbetriebsnotwendige Immobilien im Bestand der DB AG an das BEV zur Verwertung übertragen werden, und wenn ja, wann ist mit der entsprechenden Vorlage zu rechnen, bzw. wenn nein, warum nicht? 17. Wie groß sind Grundstücksflächen bei der Deutschen Bahn AG, die sich laut Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 als Bauland mobilisieren ließen (https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/bundesregie rung-beschliesst-wohn--und-mietenpaket)? a) In welchem Zeithorizont erwartet die Bundesregierung hier zusätzliches Bauland mobilisieren zu können? b) In welcher Form soll die Deutsche Bahn AG für die Abgabe der Grundstücksflächen entschädigt werden? 18. Mit welchen Einnahmeausfällen rechnet die Bundesregierung durch eine Übertragung der BImA-Verbilligungsrichtlinie (BImA = Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) auf die BEV, wie es der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 18. August 2019 vorsieht, und wie sieht der Zeitplan für die entsprechende Regelung aus? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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