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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Software gegen Behördenfehler
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
07.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1332619.09.2019
Software gegen Behördenfehler
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben,
Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann,
Dr. Wieland Schinnenburg, Jimmy Schulz, Dr. Hermann Otto Solms,
Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer,
Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Software gegen Behördenfehler
Die Digitalisierung der Verwaltung schreitet voran. Im August 2017 ist das
Onlinezugangsgesetz (OZG) in Kraft getreten. Es verpflichtet Bund, Länder und
Kommunen, bis zum Jahr 2022 Verwaltungsleistungen digital anzubieten.
Darüber hinaus sieht auch der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
eine moderne Verwaltung durch Maßnahmen der Digitalisierung sowie einen
Abbau der Bürokratie vor. In der jüngeren Vergangenheit wurde jedoch bekannt,
dass 2017 rund ein Drittel der beanstandeten Hartz-IV-Bescheide von den
Behörden zurückgenommen werden musste (www.bz-berlin.de/berlin/
jobcentermachten-bei-bescheiden-tausendfach-fehler). Mittlerweile haben sich Legal-
Tech-Unternehmen etabliert, deren Geschäftsmodell darauf abzielt,
Verwaltungsakte der Behörden auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen und für deren
Adressaten Widersprüche vorzubereiten (www.gruenderszene.de/allgemein/
rightmart-bremen-hartz-iv-bescheide-pruefung?interstitial). Es stellt sich nach
Ansicht der Fragesteller die Frage, ob es überhaupt so weit kommen muss, dass
eine automatisierte Form der Rechtsdienstleistung die Fehlerhaftigkeit für den
Adressaten feststellen muss, oder ob dies nicht als Instrument bereits vorher
durch die Behörde angewandt werden kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Verwaltungsakte wurden nach Kenntnisstand der Bundesregierung
von Bundesbehörden seit 2017 erlassen?
2. Gegen wie viele Verwaltungsakte von Bundesbehörden wurde nach
Kenntnisstand der Bundesregierung seit 2017 Widerspruch eingelegt?
3. Wie viele dieser Widersprüche waren erfolgreich?
a) Welcher Anteil der erfolgreichen Widersprüche lässt sich auf Fehler in
der Verwaltung zurückführen?
b) Welcher Anteil der Fehler der Verwaltung betraf die formelle
Rechtmäßigkeit?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13326
19. Wahlperiode 19.09.2019
c) Welcher Anteil der Fehler der Verwaltung betraf die materielle
Rechtmäßigkeit?
4. Gibt es informationstechnische Hilfsmittel in den Behörden des Bundes,
durch welche Verwaltungsakte und andere Formen von Behördentätigkeiten
mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden?
a) Wenn ja, welche informationstechnischen Hilfsmittel werden konkret
verwendet?
b) Wenn ja, ist das Personal der Bundesbehörden in Bezug auf diese
technischen Hilfsmittel in besonderer Weise geschult worden?
c) Wenn nein, plant die Bundesregierung perspektivisch den Einsatz solcher
technischen Hilfsmittel, und sind bereits Planungs- oder
Entwicklungsarbeiten vorgenommen worden?
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Einsatz
informationstechnischer Hilfsmittel, um Verwaltungsakte und andere Formen von
Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen?
a) Wie beurteilt die Bundesregierung diesbezüglich einen Einsatz von
informationstechnischen Hilfsmitteln durch die Behörden selber?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung alternativ eine Kooperation mit
privaten Anbietern informationstechnischer Hilfsmittel, durch welche die
Überprüfung der Rechtmäßigkeit nicht von der Behörde selber, sondern
von dem privaten Anbieter übernommen wird?
c) Gibt es bereits Kooperationen bundeseigener Behörden mit privaten
Anbietern?
d) Falls bislang keine Kooperationen bestehen, sind solche geplant?
6. Sind der Bundesregierung Fälle von Landesbehörden bekannt, in denen
Kooperationen mit privaten Anbietern von informationstechnischen
Hilfsmitteln, durch welche Verwaltungsakte und andere Formen von
Behördentätigkeiten mit Außenwirkung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden,
bestehen, und wenn ja, könnte sich die Bundesregierung eine vergleichbare
Kooperation in ihren Behörden vorstellen?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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