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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachnutzung stillgelegter kerntechnischer Anlagen

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

04.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1334519.09.2019

Nachnutzung stillgelegter kerntechnischer Anlagen

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Till Mansmann, Michael Theurer, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller- Böhm, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Nachnutzung stillgelegter kerntechnischer Anlagen Im Jahr 2015 einigten sich 197 Staaten im Rahmen des Pariser Abkommens, darauf hinzuarbeiten, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf „deutlich unter“ zwei Grad Celsius zu begrenzen und gleichzeitig Anstrengungen für eine Beschränkung auf 1,5 Grad Celsius vorzunehmen (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/klimaschutz-abkommen-von- paris.html). In diesem Zusammenhang ist geplant, die Treibhausgasemissionen der Bundesrepublik Deutschland bis 2050 um bis zu 95 Prozent unter das Niveau von 1990 zu bringen (www.bmu.de/themen/klima-energie/klimaschutz/ nationale-klimapoltik/klimaschutzplan-2050/) . Um diese Ziele zu erreichen, müssen insbesondere die energiebedingten Treibhausgasemissionen eine deutliche Minderung erfahren – diese machen etwa 85 Prozent der deutschen Emissionen aus. Hauptverursacher davon ist wiederum hälftig die Energiewirtschaft, also die öffentliche Strom- und Wärmeerzeugung, Raffinerien sowie Erzeuger von Festbrennstoffen. Deren spezifischer Kohlendioxid-Ausstoß geht seit Jahren konstant zurück – wurden 1990 noch 764 Gramm Kohlendioxid pro Kilowattstunde ausgestoßen, waren es 2017 nur noch 489 Gramm, was eine Verminderung von rund 36 Prozent innerhalb von 27 Jahren bedeutet (www.um weltbundesamt.de/daten/energie/energiebedingte-emissionen#textpart-1). Diese Rate wird jedoch nicht genügen und wurde zu großen Teilen durch die Substitution emissionsintensiver Braunkohlekraftwerke durch emissionsärmere Brennstoffe oder Kraftwerke mit höherem Wirkungsgrad erreicht. Mittel- bis langfristig muss es gelingen, den Anteil verschiedener Primärenergieträger zugunsten von möglichst kohlendioxidfreien Alternativen zu verändern (www.um weltbundesamt.de/daten/energie/energiebedingte-emissionen#textpart-3). Mit dem 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurde der Atomausstieg in Deutschland beschlossen. Daher müssen nun emissionsarme Alternativen wie Wasser- oder Windkraft beziehungsweise Photovoltaik zunehmend den Energiebedarf des Bundes decken (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ strommarkt-der-zukunft-strom-2030.html). Insbesondere die beiden Letztgenannten bedeuten einen Ausbau der fluktuierenden Stromerzeuger, woraus Probleme für den Strommarkt resultieren. Dessen Besonderheit ist, dass überschüssiges Angebot nur in geringen Mengen gespeichert und nicht entsorgt werden kann – ein flexibler Stromverbrauch spielt daher eine zunehmend wichtige Rolle (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strommarkt-der-zukunft- strom-2030.html; www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u140.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/13345 19. Wahlperiode 19.09.2019 Gleichzeitig ist die Stilllegung und der Rückbau von kerntechnischen Anlagen ein äußerst zeitintensives und komplexes Verfahren – denn laut § 7 Absatz 1 des Atomgesetzes (AtG) bedarf es nicht nur zum Betrieb einer kerntechnischen Anlage einer Genehmigung, sondern auch zur Stilllegung, dem sicheren Einschluss und dem Abbau von Anlagen und Anlagenteilen im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 1 AtG, § 7 Absatz 3 AtG. Dieser aus Sicht der Fragesteller enorme bürokratische und finanzielle Aufwand sowie die speziellen Anforderungen im Sinne der Netzsicherheit legen nahe, dass eine Umwandlung der ehemaligen Stromerzeuger in Stromverbraucher strategisch sinnvoll wäre. Die stillgelegten Kernkraftwerke haben einen Anschluss an das Hochspannungsnetz und entsprechend niedrige Netzentgelte, Nutzungsrechte für Oberflächenwasser sowie eine hervorragende Infrastruktur. Anlagen zur Herstellung sogenannter E-Fuels mithilfe von überschüssigem Stromangebot könnten an dieser Stelle besonders kostengünstig in Betrieb genommen werden und einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen Strommix des Bundes leisten. Wir fragen die Bundesregierung 1. Ist nach Ansicht der Bundesregierung die Rücklagenbildung im Sinne des § 7 Absatz 2 des Entsorgungsfondsgesetzes (EntsorgFondsG) auch für die Realisierung einer Nachnutzung der Anlagen verwendbar, oder besteht hier eine Zweckbindung, beispielsweise durch § 10 Absatz 1 EntsorgFondsG? 2. Sollte eine Zweckbindung bestehen, kann hier von Interessenten gegebenenfalls eine Änderung beantragt werden? 3. Wer haftet für genehmigte Standort-Zwischenlager – wie das vom Typ CAS- TOR der Anlage Biblis Block A und B – im Falle einer Nutzungsänderung der nichtatomaren Infrastruktur einer stillgelegten Anlage? 4. Gibt es ein haftungsrechtliches Problem, wenn auf dem Werksgelände außerhalb der Zwischenlager ein anderer Gewerbebetrieb durchgeführt wird? 5. Ist es problematisch, wenn Schutzmaßnahmen im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 4 AtG sich nicht nur auf die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen, sondern mittelbar auch auf den Schutz von nichtatomarer Infrastruktur beziehen? 6. Steht es den privaten Marktteilnehmern offen, im Sinne der Vertragsfreiheit entsprechende Einigungen über die Nachnutzung stillgelegter kerntechnischer Anlagen abzuschließen, insofern umwelt- und naturschutzrechtlichen Belangen dabei Rechnung getragen wird? Falls nein, welche staatlichen Stellen müssten bei den Verhandlungen miteinbezogen werden? 7. Gibt es grundsätzliche atomrechtliche Probleme bei der Nachnutzung der nichtatomaren Infrastruktur stillgelegter kerntechnischer Anlagen? 8. Spricht etwas gegen die Nachnutzung des Kernkraftwerks Biblis (KWB) (bitte detailliert antworten)? 9. Welche anderen schon stillgelegten – oder noch stillzulegenden – Anlagen bieten Potenzial zur Nachnutzung (bitte auflisten)? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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