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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung "N1 Naturschutz" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

07.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1336120.09.2019

Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung "N1 Naturschutz" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung „N1 Naturschutz“ im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Die Stelle des Unterabteilungsleiters N1 im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 24. Juli 2019 (Az.: 15L142/19) wegen nicht erklärbarer Auswahlkriterien neu ausgeschrieben werden. Geklagt hatte ein Mitbewerber, der sich im Auswahlprozess des BMU benachteiligt sah. Schon vor der Besetzung der Position mit einem ehemaligen Funktionär und Landesvorsitzenden des Naturschutzbundes (NABU) Nordrhein-Westfalen (NRW) musste sich Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze breiter Kritik stellen. So wird ein starker Interessenkonflikt befürchtet, wenn Funktionäre „ideologisch ausgerichteter Nichtregierungsorganisationen“ hohe Beamtenämter besetzen (www.topagrar.com/panorama/news/nabu-tum brinck-wechselt-ins-bundesumweltministerium-11515999.html). Die Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Rita Schwarzelühr-Sutter, ließ die Mündliche Frage 19 der Abgeordneten Carina Konrad im Rahmen der Fragestunde vom 13. März 2019 nach einem möglichen Interessenkonflikt auch nach einer konkreten Entscheidung des BMU zu der Besetzung dieser Stelle mit einem Funktionär einer Nichtregierungsorganisation mit Hinweis auf das bis dato noch offene Besetzungsverfahren unbeantwortet und nannte sie „rein hypothetisch“ (vgl. Plenarprotokoll 19/85). Inzwischen ist auch aus einer der die Regierungskoalition tragenden Parteien Kritik am Besetzungsverfahren, bis hin zu Forderungen nach einem freiwilligen Rückzug Tumbrincks vom Posten des Unterabteilungsleiters, zu vernehmen (www.agra.de/age-kompakt/ansicht/news/auernhammer-fordert- rueckzugtumbrincks-aus-dem-umweltressort/). Auch aus Sicht der Fragesteller schaden die umstrittene Besetzung sowie der Rechtsstreit im Nachgang des Besetzungsverfahrens dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unabhängige und überparteiliche Auswahlvorgänge zur Besetzung von Stellen in Bundesministerien und Bundesbehörden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/13361 19. Wahlperiode 20.09.2019 Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln in Bezug auf die Ausschreibung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU (Az.: 15L142/19)?  2. Wie viele Bewerber gab es innerhalb des Besetzungsverfahrens der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU? a) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung ein naturwissenschaftliches Studium oder eine naturwissenschaftliche Ausbildung vorzuweisen? b) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung eine Ausbildung oder ein Studium einer anderen Fachrichtung vorzuweisen? c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer internen Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 zum Zeitpunkt des Besetzungsverfahrens ein? Hätten demnach bereits im BMU Beschäftigte mit der entsprechenden Qualifikation als Unterabteilungsleiter zur Verfügung gestanden?  3. Zu welchem Anteil bestehen die Tätigkeiten des Unterabteilungsleiters im BMU aus Leitungs- und Verwaltungsaufgaben?  4. Wie viele Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter im BMU haben ein naturwissenschaftliches Studium absolviert, und wie hoch ist der Anteil mit einer juristischen oder verwaltungswissenschaftlichen Ausbildung?  5. Sieht die Bundesregierung in der Besetzung der Stelle mit einem ehemaligen leitenden Funktionär des NABU einen Interessenkonflikt?  6. Welche Auswirkungen auf die äußere Wahrnehmung von Besetzungsverfahren innerhalb von Bundesministerien und Bundesbehörden durch die Bevölkerung haben die Diskussionen und der vorliegende Rechtsstreit um die Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU nach Einschätzung der Bundesregierung? Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller, dass es zu einem erheblichen Vertrauensverlust in behördliche, unabhängige Besetzungsverfahren infolge des angesprochenen Besetzungsverfahrens kommen könnte?  7. In welchem Rahmen umfasst das Tätigkeitsprofil des Unterabteilungsleiters N1 Naturschutz im BMU die Vergabe von Fördermitteln und die Entscheidung über Projektträger im Rahmen von Projekten des BMU?  8. Wurde das Tätigkeitsprofil der genannten Stelle nach der Besetzung mit der in der Vorbemerkung genannten Person nach Kenntnis der Bundesregierung geändert, um eventuelle Interessenkonflikte zu vermeiden? Wenn ja, welche Tätigkeiten und Befugnisse wurden in andere (Unter-)Abteilungen des BMU verlagert?  9. Wie viele Beschäftigte sind im BMU im Dienst, die vorher bei einer Nichtregierungsorganisation, wie etwa einem Umweltverband bzw. einer Umweltorganisation (wie etwa NABU oder BUND) eine hauptberufliche Funktion innehatten? Welchen Dienstgrad, und welche Stellenbeschreibung besetzten diese nach ihrer Funktion innerhalb eines Verbandes? 10. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben ihrer Tätigkeit im BMU eine Nebentätigkeit in einem Umweltverband oder in einer Nichtregierungsorganisation (wie etwa dem NABU oder dem BUND)? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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