Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung "N1 Naturschutz" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
07.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1336120.09.2019
Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung "N1 Naturschutz" im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carina Konrad, Frank Sitta, Dr. Gero Clemens Hocker,
Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Oliver Luksic,
Dr. Martin Neumann, Dr. Hermann Otto Solms, Gerald Ullrich, Nicole Westig und
der Fraktion der FDP
Besetzungsverfahren der Stelle des Leiters der Unterabteilung „N1 Naturschutz“
im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Die Stelle des Unterabteilungsleiters N1 im Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) muss nach einem Urteil des
Verwaltungsgerichtes Köln vom 24. Juli 2019 (Az.: 15L142/19) wegen nicht
erklärbarer Auswahlkriterien neu ausgeschrieben werden. Geklagt hatte ein
Mitbewerber, der sich im Auswahlprozess des BMU benachteiligt sah. Schon vor
der Besetzung der Position mit einem ehemaligen Funktionär und
Landesvorsitzenden des Naturschutzbundes (NABU) Nordrhein-Westfalen (NRW) musste
sich Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja
Schulze breiter Kritik stellen. So wird ein starker Interessenkonflikt befürchtet,
wenn Funktionäre „ideologisch ausgerichteter Nichtregierungsorganisationen“
hohe Beamtenämter besetzen (www.topagrar.com/panorama/news/nabu-tum
brinck-wechselt-ins-bundesumweltministerium-11515999.html). Die
Parlamentarische Staatssekretärin im BMU, Rita Schwarzelühr-Sutter, ließ die
Mündliche Frage 19 der Abgeordneten Carina Konrad im Rahmen der Fragestunde
vom 13. März 2019 nach einem möglichen Interessenkonflikt auch nach einer
konkreten Entscheidung des BMU zu der Besetzung dieser Stelle mit einem
Funktionär einer Nichtregierungsorganisation mit Hinweis auf das bis dato
noch offene Besetzungsverfahren unbeantwortet und nannte sie „rein
hypothetisch“ (vgl. Plenarprotokoll 19/85).
Inzwischen ist auch aus einer der die Regierungskoalition tragenden Parteien
Kritik am Besetzungsverfahren, bis hin zu Forderungen nach einem
freiwilligen Rückzug Tumbrincks vom Posten des Unterabteilungsleiters, zu
vernehmen (www.agra.de/age-kompakt/ansicht/news/auernhammer-fordert-
rueckzugtumbrincks-aus-dem-umweltressort/).
Auch aus Sicht der Fragesteller schaden die umstrittene Besetzung sowie der
Rechtsstreit im Nachgang des Besetzungsverfahrens dem Vertrauen der
Bürgerinnen und Bürger in unabhängige und überparteiliche Auswahlvorgänge zur
Besetzung von Stellen in Bundesministerien und Bundesbehörden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13361
19. Wahlperiode 20.09.2019
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des
Verwaltungsgerichts Köln in Bezug auf die Ausschreibung der Stelle
Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU (Az.: 15L142/19)?
2. Wie viele Bewerber gab es innerhalb des Besetzungsverfahrens der Stelle
Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU?
a) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung ein
naturwissenschaftliches Studium oder eine naturwissenschaftliche
Ausbildung vorzuweisen?
b) Wie viele Bewerber hatten nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Ausbildung oder ein Studium einer anderen Fachrichtung vorzuweisen?
c) Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeiten einer internen
Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 zum Zeitpunkt des
Besetzungsverfahrens ein?
Hätten demnach bereits im BMU Beschäftigte mit der entsprechenden
Qualifikation als Unterabteilungsleiter zur Verfügung gestanden?
3. Zu welchem Anteil bestehen die Tätigkeiten des Unterabteilungsleiters im
BMU aus Leitungs- und Verwaltungsaufgaben?
4. Wie viele Abteilungsleiter und Unterabteilungsleiter im BMU haben ein
naturwissenschaftliches Studium absolviert, und wie hoch ist der Anteil mit
einer juristischen oder verwaltungswissenschaftlichen Ausbildung?
5. Sieht die Bundesregierung in der Besetzung der Stelle mit einem
ehemaligen leitenden Funktionär des NABU einen Interessenkonflikt?
6. Welche Auswirkungen auf die äußere Wahrnehmung von
Besetzungsverfahren innerhalb von Bundesministerien und Bundesbehörden durch die
Bevölkerung haben die Diskussionen und der vorliegende Rechtsstreit um
die Besetzung der Stelle Unterabteilungsleiter N1 Naturschutz im BMU
nach Einschätzung der Bundesregierung?
Folgt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller, dass es zu
einem erheblichen Vertrauensverlust in behördliche, unabhängige
Besetzungsverfahren infolge des angesprochenen Besetzungsverfahrens
kommen könnte?
7. In welchem Rahmen umfasst das Tätigkeitsprofil des
Unterabteilungsleiters N1 Naturschutz im BMU die Vergabe von Fördermitteln und die
Entscheidung über Projektträger im Rahmen von Projekten des BMU?
8. Wurde das Tätigkeitsprofil der genannten Stelle nach der Besetzung mit
der in der Vorbemerkung genannten Person nach Kenntnis der
Bundesregierung geändert, um eventuelle Interessenkonflikte zu vermeiden?
Wenn ja, welche Tätigkeiten und Befugnisse wurden in andere
(Unter-)Abteilungen des BMU verlagert?
9. Wie viele Beschäftigte sind im BMU im Dienst, die vorher bei einer
Nichtregierungsorganisation, wie etwa einem Umweltverband bzw. einer
Umweltorganisation (wie etwa NABU oder BUND) eine hauptberufliche
Funktion innehatten?
Welchen Dienstgrad, und welche Stellenbeschreibung besetzten diese nach
ihrer Funktion innerhalb eines Verbandes?
10. Wie viele Beschäftigte haben nach Kenntnis der Bundesregierung neben
ihrer Tätigkeit im BMU eine Nebentätigkeit in einem Umweltverband oder
in einer Nichtregierungsorganisation (wie etwa dem NABU oder dem
BUND)?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018