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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

07.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1337620.09.2019

Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer Jedes Jahr erzeugen Haushalte, Industrie und Gewerbe in Deutschland über 5 Milliarden Kubikmeter Schmutzwasser. Aber nicht nur das: Rund 3 Milliarden Kubikmeter Regen, die auf Straßen oder Flächen nicht versickern können, fließen mit in die Klärwerke. Dazu kommen jährlich erhebliche Mengen Fremdwasser, die über undichte Stellen ins Kanalnetz einsickern (www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/abwasser/). Abwasser darf in Deutschland nicht ungeklärt in Flüsse und Seen eingeleitet werden, egal ob aus Haushalten, Gewerbe oder Großindustrie. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass die enthaltenen Schadstoffe so weit reduziert werden müssen, wie der Stand der Technik es ermöglicht. Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf gemäß § 57 Absatz 1 WHG nur erteilt werden, wenn 1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, 2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und 3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den Nummern 1 und 2 sicherzustellen. Dennoch gibt es immer wieder Hinweise, dass Großstädte, die keine getrennten Abwasser- und Oberflächenentwässerungssysteme besitzen, bei Starkregen ihre Abwässer aufgrund von Überlastung nicht in die Kläranlage einleiten, sondern direkt in Flüsse. So flossen am 13. Juni 2019 allein im Berliner Stadtteil Friedrichshain mehr als 45.000.000 Liter ungeklärtes Kanalisationswasser direkt in die Spree (www.morgenpost.de/berlin/article226159131/Unwetter-Bilanz- Monatsmengen-an-Regenwasser.html). Videos empörter Youtube-Nutzer bele- Deutscher Bundestag Drucksache 19/13376 19. Wahlperiode 20.09.2019 gen, dass es sich bei den Direkteinleitungen keineswegs nur um Regenwasser handelt (https://youtu.be/9bYuzPkybsY). Unter Anwendung von § 57 WHG in Verbindung mit § 23 Absatz 2 WHG hat die Bundesregierung die Abwasserverordnung erlassen, die Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer unter Berücksichtigung des Stand der Technik regelt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich die Bundesregierung vor dem Erlass der Verordnung ein umfangreiches Bild über die Abwassersysteme in deutschen Städten gemacht hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:  1. Wie viele Großstädte in Deutschland betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung sogenannte gemischte Abwassersysteme, bei denen keine Trennung von Schmutzwasser und Oberflächenwasser stattfindet?  2. An wie vielen Tagen im Jahr erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung Direkteinleitungen seitens der gemäß Frage 1 aufgeführten Großstädte (bitte für die letzten fünf Jahre aufführen)?  3. Welches Volumen ungeklärter Abwässer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der gemäß Frage 1 aufgeführten Großstädte in deutsche Gewässer eingeleitet (bitte für die letzten fünf Jahre aufführen)?  4. Beabsichtigt die Bundesregierung, sofern zu den Fragen 1 bis 3 keine Angaben gemacht werden können, ein bundesweites Monitoring aufzubauen, um zu erfassen wann, von wem und welche Abwassermengen seitens der Großstädte jeweils in deutsche Gewässer eingeleitet wurden?  5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche chemischen und biologischen Risiken von den Abwässern für Mensch und Umwelt ausgehen, und falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um sich ein umfangreiches Bild von den Risiken der Abwassereinleitung für Mensch und Umwelt zu machen?  6. Welche Nährstoffbelastungen gehen nach Ansicht der Bundesregierung von der Abwassereinleitung in die deutschen Gewässer theoretisch aus? a) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Eutrophierungsrisiko für die betroffenen Gewässer? b) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Abwassereinleitung die Gefahr der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie (Richtlinie 91/676/EWG)?  7. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Abwassereinleitung die Gefahr einer Verbreitung von Darmbakterien, wie z. B. E. coli?  8. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Abwassereinleitung die Gefahr einer Verbreitung von multiresistenten Keimen in die Umwelt?  9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Flüsse und Gewässer dem Stand der Technik, wie von WHG § 57 gefordert, entspricht, und falls nein, was unternimmt die Bundesregierung, um die Städte und Kommunen zur Umsetzung des „Stand der Technik“ zu unterstützen? 10. Finanziert die Bundesregierung Forschungsprojekte zur Verbesserung des „Stand der Technik“ gemäß WHG § 57, und falls ja, mit welchen Beträgen werden welche Forschungsprojekte gefördert 11. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Möglichkeiten, die Risiken für Mensch und Umwelt nach erfolgter Abwassereinleitung in deutsche Flüsse und Gewässer zu minimieren? a) Falls ja, gibt die Bundesregierung ihre Empfehlungen an die Städte und Kommunen weiter, und welche Empfehlungen sind dies? b) Falls ja, im Rahmen welcher Projekte und mit welchen finanziellen Beträgen unterstützt die Bundesregierung die Städte und Kommunen zur Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes deutscher Gewässer? 12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es in Folge des Klimawandels häufiger zu Starkregenereignissen in Deutschland kommen wird? a) Falls ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf die Häufigkeit und die mengenmäßige Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer? b) Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die negativen Auswirkungen von Starkregenereignissen auf die Qualität deutscher Gewässer zu minimieren? Berlin, den 28. August 2019 Christian Lindner und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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