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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Datum
07.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1337620.09.2019
Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad,
Karlheinz Busen, Nicole Bauer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke,
Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober,
Michael Georg Link, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann,
Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny,
Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Einleitung ungeklärter Abwässer in deutsche Gewässer
Jedes Jahr erzeugen Haushalte, Industrie und Gewerbe in Deutschland über
5 Milliarden Kubikmeter Schmutzwasser. Aber nicht nur das: Rund 3
Milliarden Kubikmeter Regen, die auf Straßen oder Flächen nicht versickern können,
fließen mit in die Klärwerke. Dazu kommen jährlich erhebliche Mengen
Fremdwasser, die über undichte Stellen ins Kanalnetz einsickern
(www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/abwasser/).
Abwasser darf in Deutschland nicht ungeklärt in Flüsse und Seen eingeleitet
werden, egal ob aus Haushalten, Gewerbe oder Großindustrie. Das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt vor, dass die enthaltenen Schadstoffe so weit
reduziert werden müssen, wie der Stand der Technik es ermöglicht.
Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung)
darf gemäß § 57 Absatz 1 WHG nur erteilt werden, wenn
1. die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie
dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem
Stand der Technik möglich ist,
2. die Einleitung mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und
sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar ist und
3. Abwasseranlagen oder sonstige Einrichtungen errichtet und betrieben
werden, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Anforderungen nach den
Nummern 1 und 2 sicherzustellen.
Dennoch gibt es immer wieder Hinweise, dass Großstädte, die keine getrennten
Abwasser- und Oberflächenentwässerungssysteme besitzen, bei Starkregen ihre
Abwässer aufgrund von Überlastung nicht in die Kläranlage einleiten, sondern
direkt in Flüsse. So flossen am 13. Juni 2019 allein im Berliner Stadtteil
Friedrichshain mehr als 45.000.000 Liter ungeklärtes Kanalisationswasser direkt in
die Spree (www.morgenpost.de/berlin/article226159131/Unwetter-Bilanz-
Monatsmengen-an-Regenwasser.html). Videos empörter Youtube-Nutzer bele-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13376
19. Wahlperiode 20.09.2019
gen, dass es sich bei den Direkteinleitungen keineswegs nur um Regenwasser
handelt (https://youtu.be/9bYuzPkybsY).
Unter Anwendung von § 57 WHG in Verbindung mit § 23 Absatz 2 WHG hat
die Bundesregierung die Abwasserverordnung erlassen, die Anforderungen an
das Einleiten von Abwasser in Gewässer unter Berücksichtigung des Stand der
Technik regelt. Die Fragesteller gehen davon aus, dass sich die
Bundesregierung vor dem Erlass der Verordnung ein umfangreiches Bild über die
Abwassersysteme in deutschen Städten gemacht hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie viele Großstädte in Deutschland betreiben nach Kenntnis der
Bundesregierung sogenannte gemischte Abwassersysteme, bei denen keine
Trennung von Schmutzwasser und Oberflächenwasser stattfindet?
2. An wie vielen Tagen im Jahr erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung
Direkteinleitungen seitens der gemäß Frage 1 aufgeführten Großstädte
(bitte für die letzten fünf Jahre aufführen)?
3. Welches Volumen ungeklärter Abwässer wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seitens der gemäß Frage 1 aufgeführten Großstädte in
deutsche Gewässer eingeleitet (bitte für die letzten fünf Jahre aufführen)?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, sofern zu den Fragen 1 bis 3 keine
Angaben gemacht werden können, ein bundesweites Monitoring aufzubauen,
um zu erfassen wann, von wem und welche Abwassermengen seitens der
Großstädte jeweils in deutsche Gewässer eingeleitet wurden?
5. Ist der Bundesregierung bekannt, welche chemischen und biologischen
Risiken von den Abwässern für Mensch und Umwelt ausgehen, und falls
nein, was unternimmt die Bundesregierung, um sich ein umfangreiches
Bild von den Risiken der Abwassereinleitung für Mensch und Umwelt zu
machen?
6. Welche Nährstoffbelastungen gehen nach Ansicht der Bundesregierung
von der Abwassereinleitung in die deutschen Gewässer theoretisch aus?
a) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Eutrophierungsrisiko für
die betroffenen Gewässer?
b) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die
Abwassereinleitung die Gefahr der Verletzung der EU-Nitratrichtlinie (Richtlinie
91/676/EWG)?
7. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Abwassereinleitung
die Gefahr einer Verbreitung von Darmbakterien, wie z. B. E. coli?
8. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung durch die Abwassereinleitung
die Gefahr einer Verbreitung von multiresistenten Keimen in die Umwelt?
9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Einleitung ungeklärter
Abwässer in deutsche Flüsse und Gewässer dem Stand der Technik, wie
von WHG § 57 gefordert, entspricht, und falls nein, was unternimmt die
Bundesregierung, um die Städte und Kommunen zur Umsetzung des
„Stand der Technik“ zu unterstützen?
10. Finanziert die Bundesregierung Forschungsprojekte zur Verbesserung des
„Stand der Technik“ gemäß WHG § 57, und falls ja, mit welchen Beträgen
werden welche Forschungsprojekte gefördert
11. Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Möglichkeiten, die Risiken
für Mensch und Umwelt nach erfolgter Abwassereinleitung in deutsche
Flüsse und Gewässer zu minimieren?
a) Falls ja, gibt die Bundesregierung ihre Empfehlungen an die Städte und
Kommunen weiter, und welche Empfehlungen sind dies?
b) Falls ja, im Rahmen welcher Projekte und mit welchen finanziellen
Beträgen unterstützt die Bundesregierung die Städte und Kommunen zur
Wiederherstellung eines guten ökologischen Zustandes deutscher
Gewässer?
12. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es in Folge des
Klimawandels häufiger zu Starkregenereignissen in Deutschland kommen wird?
a) Falls ja, welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung daraus auf die
Häufigkeit und die mengenmäßige Einleitung ungeklärter Abwässer in
deutsche Gewässer?
b) Falls ja, was unternimmt die Bundesregierung, um die negativen
Auswirkungen von Starkregenereignissen auf die Qualität deutscher
Gewässer zu minimieren?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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