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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt
(insgesamt 8 Einzelfragen)
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
10.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1337720.09.2019
Zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Torsten Herbst, Oliver Luksic,
Daniela Kluckert, Bernd Reuther, Grigorios Aggelidis, Renata Alt,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Pascal Kober, Michael Georg Link,
Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto
Solms, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der
Fraktion der FDP
Zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt
Die Tunnelhavarie von Rastatt-Niederbühl sorgte ab dem 12. August 2017 für
turbulente Wochen bei Logistikunternehmen in Europa. Denn rund 8200
Güterzüge konnten auf dieser für den europäischen Schienengüterverkehr
bedeutenden Strecke in den folgenden 51 Tagen der Streckensperrung nicht fahren. Das
Krisenmanagement der Deutschen Bahn sowie der Bundesregierung war
aufgrund fehlender Vorbereitung wirkungslos. Der nationale und internationale
Schienenpersonenverkehr musste daraufhin zwischen Karlsruhe/Rastatt und
Baden-Baden/Offenburg unterbrochen werden. Zeitweise gab es chaotische
Zustände an den jeweiligen Bahnhöfen. Tausende auf Züge und Stadtbahnen
angewiesene Menschen in der Region Mittlerer Oberrhein und darüber hinaus
mussten auf andere Verkehrsmittel umsteigen. Der wirtschaftliche Schaden
belief sich auf mindestens 2 Mrd. Euro (Netzwerk Europäischer Eisenbahnen:
Studie: Rastatt-Unterbruch verursachte Schäden von über zwei Mrd. Euro).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Strecken sollen einen Ausfall der Rheintalbahn kompensieren und
als Redundanzen dienen?
Sind diese bereits einsetzbar, und wenn nein, warum nicht?
2. Welche offiziellen Gespräche gab es vonseiten der Bundesregierung mit der
Europäischen Kommission, mit Frankreich, der Schweiz und mit Österreich,
um funktionierende Ausweichstrecken wie die Verbindung Ludwigshafen–
Wörth–Berg–Hagenau–Straßburg zu reaktivieren, zweigleisig auszubauen
und in Teilen zu elektrifizieren?
3. Wie begründet die Bundesregierung das Fehlen von funktionierenden
Ausweichstrecken auch zwei Jahre nach der Tunnelhavarie von Rastatt-
Niederbühl?
4. Auf welchen Strecken muss es zu baulichen Optimierungsmaßnahmen und
Elektrifizierungen kommen, damit diese überhaupt als Ausweichstrecken
genutzt werden können?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13377
19. Wahlperiode 20.09.2019
5. Geht die Bundesregierung davon aus, dass allein ein internationales
Handbuch zum Notfallmanagement (vgl. www.bahn-manager.de/rastatt-unter
bruch-verursachte-schäden-von-über-zwei-milliarden-euro/) Unglücke und
Folgeschäden in dieser Dimension zukünftig verhindern kann, und wenn ja,
welche Argumente liegen dieser Ansicht zugrunde?
6. Gibt es mittlerweile für Streckensperrungen und das Abschleppen von
Zügen eine strategische Lokreserve bzw. Lokführer der Deutschen Bahn bzw.
DB Netz?
Wenn ja, um welche Lokomotiven handelt es sich genau, und wie viele
Lokführer stehen für derartige Notfälle und Umleitungsfahrten auch über
Frankreich zur Verfügung?
7. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Unternehmen, welche
wirtschaftlich von der Tunnelhavarie betroffen waren, Kompensationszahlungen
erhalten?
Wenn ja, in welcher Höhe?
8. Wie hoch beläuft sich der gesamtwirtschaftliche Schaden der Tunnelhavarie
und der Sperrung der Rheintalbahn 2017, inklusive der Bauverzögerungen
am Tunnelbauwerk?
Berlin, den 28. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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