Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Schaffung von Wohnraum durch Erbbaurecht und Mietkauf
Fraktion
FDP
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
23.10.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1338620.09.2019
Schaffung von Wohnraum durch Erbbaurecht und Mietkauf
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Renata Alt,
Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen,
Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr,
Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen,
Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober,
Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller,
Dr. Stefan Ruppert, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly,
Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding,
Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich,
Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Schaffung von Wohnraum durch Erbbaurecht und Mietkauf
Die Einführung der Mietpreisbremse 2015 hat bislang den Mietenanstieg erst
leicht verlangsamt (www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesminis
terium/ForschungUndWissenschaft/MPB_Gutachten_DIW.pdf;jsessio
nid=3055E620FEB447BBA8AE2A95DD6FA6FF.1_cid297?__blob=publicati
onFile&v=2). Mit den Umbauten an der Mietpreisbremse 2018 wurden die
staatlichen Eingriffe in das Mietverhältnis aus Sicht der Fragesteller verschärft
und die Privatautonomie auf der Ebene der Mietpreisgestaltung weiter
eingeschränkt, beispielsweise durch die Einführung einer absoluten Höchstgrenze für
die Mieterhöhung nach einer Modernisierung oder die Einführung eines neuen
Ordnungswidrigkeitentatbestandes.
Eine spürbare Entlastung der Mieterinnen und Mieter wird erst erfolgen, wenn
neuer Wohnraum in den nachgefragten Wohnlagen entsteht (www.iwkoeln.de/
fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2019/IW-Report_2019_Wohnungs
baubedarfmodell.pdf). Dieses Ziel verfolgend sind bereits staatliche
Förderprogramme aufgelegt worden und werden steuerliche Vergünstigungen gewährt.
Bislang bleibt deren Erfolg hinter den Erwartungen zurück. In 2018 wurden
von anvisierten 375.000 neuen Wohnungen nur 285.000 tatsächlich gebaut
(www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bewilligungen-
wohnungsbaukommt-2018-kaum-in-fahr t /24394178.h tml? t icket=ST-4114837-
VABWvqcB7bUDhpzUxsZg-ap2).
Der Wohnungsbau muss nach Ansicht der Fragesteller folglich weiter forciert
werden, um durch ein höheres Angebot die Mietpreise zu normalisieren. Wenn
gleichzeitig mehr Menschen als bisher der Wechsel von einem Mietverhältnis
in ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung ermöglicht würde, könnten
zusätzlich Miet-Kapazitäten für Zuzügler in den Ballungsgebieten frei werden.
Das Recht kennt unter anderem mit dem vor 100 Jahren Gesetz gewordenen
Erbbaurecht oder dem langfristigen Eigentumserwerb im Wege des Mietkaufs
Deutscher Bundestag Drucksache 19/13386
19. Wahlperiode 20.09.2019
Lösungen, um Menschen mit geringem Vermögen, denen eine
Kreditfinanzierung häufig verwehrt ist, alternative Wege ins Privateigentum zu ebnen. Diese
fristen bislang ein Schattendasein, auch weil in Zeiten anhaltenden
Niedrigzinses der kreditfinanzierte Bau oder Kauf des Eigenheims gradliniger und nicht
viel teurer ist. Solche Institute zu stärken, könnte bei richtiger Ausgestaltung
zur Entkrampfung des Wohnungsmarktes beitragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf wie vielen Grundstücken in Deutschland ist nach Kenntnis der
Bundesregierung ein Erbbaurecht bestellt (bitte in absoluten Zahlen, im
Verhältnis zur Gesamtzahl der zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke
und aufgeschlüsselt nach Bundesländern angeben)?
a) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum des Bundes,
einer Bundesbehörde oder ein ihr nachgeordneten Einrichtung (z. B. der
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA))?
b) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum der Länder?
c) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum der als
Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannten Religions- bzw.
Weltanschauungsgemeinschaften?
d) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum von
Stiftungen?
e) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum von Vereinen?
f) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum von
Genossenschaften?
g) Wie viele dieser Grundstücke befinden sich im Eigentum sonstiger
Personen des Privatrechts (natürlich oder juristisch)?
2. Falls der Bundesregierung diese Informationen nicht vorliegen sollten,
beabsichtigt die Bundesregierung, dieses aus Sicht der
Informationsbeschaffungsdefizit im Rahmen einer Reform des Grundbuchrechts zu beseitigen?
3. Wie hat sich die Zahl der vom Bund, einer Bundesbehörde oder einer ihr
nachgeordneten Einrichtung vergebenen Erbbaurechte seit der
Wiedervereinigung entwickelt (bitte in absoluten Zahlen und aufgeschlüsselt nach
Bundesländern)?
4. Wie hoch sind die Einnahmen durch den Erbbauzins, die dem
Bundeshaushalt durch die laut der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der FDP Bundestagsdrucksache 19/3807 an bundeseigenen
Grundstücken bestehenden 4617 Erbbaurechte, jährlich zufließen?
5. Wann laufen die vergebenen Erbbaurechte aus (nach Dekaden gestaffelte
Angabe genügt)?
a) Welche Vorgaben gibt es zur Verlängerung auslaufender Erbbaurechte?
b) Wie viele der bis Ende 2020 auslaufenden Erbbaurechte werden
verlängert?
c) Wie wird sich dabei die Höhe des Erbbauzinses ändern?
6. Welche Ausgaben sind dem Bund seit 2010 (jährlich in Summe) dadurch
entstanden, dass er Erbbauberechtigten nach Beendigung des Erbbaurechts
eine Entschädigung für die in sein Eigentum fallenden Bauwerke zu
entrichten hatte?
7. Wie bewertet die Bundesregierung zur Förderung der privaten Vergabe von
Erbbaurechten die Einführung einer Ausnahme für Erbbaurechte von der
Grunderwerbssteuer dahingehend, dass diese nicht vom
Erbbauberechtigten anlässlich der Überlassung des Grundstücks, sondern vom
Grundstückseigentümer erst anlässlich des Auslaufens des Erbbaurechts und nur
bezogen auf die Wertsteigerung des Grundstücks durch die erfolgte
Bebauung zu zahlen wäre?
8. Wie viele Grundstücke wurden seit 2010 über die BImA an Länder und
Gemeinden für die Schaffung neuen Wohnraums verkauft (bitte gestaffelt
nach Jahren und unter Angabe der Summe der Grundstücksflächen
angeben, und falls möglich, zu welchen Anteilen dort Sozialwohnungen
entstehen sollten?
9. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung angesichts des Umstandes,
dass im Falle der Verlängerung des Erbbaurechts eine Neuberechnung des
Erbbauzinses anhand des aktuellen Grundstückswertes erfolgt, die bei stark
gestiegenen Grundstückspreisen zu einer drastischen Erhöhung des
Erbbauzinses und damit zu einer finanziellen Überforderung der
Erbbauberechtigten führen kann (vgl. www.landeszeitung.de/blog/lokales/254827-
neue-erbpachvertraege-steigerung-um-das-fuenfzigfache; www.mopo.de/
hamburg/politik/erbpacht-schock-hamburger-rentner-paar-soll-700-
prozent-mehr-zahlen--31951068), zum Schutz der Erbbauberechtigten, und
erwägt sie dazu die Einführung einer prozentualen Höchstgrenze für die
Neuberechnung des Erbbauzinses?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, zur Attraktivitätssteigerung
des Erbbaurechts und gleichzeitig zur rechtssichereren Berechnung der bei
Beendigung des Erbbaurechts bzw. dem Heimfall zu zahlenden
Entschädigung in den Fällen der §§ 27 Absatz 2, 32 Absatz 2 des
Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) eine gesetzliche Festlegung zu treffen, wer zur Gruppe der
„minderbemittelten Bevölkerungskreise“ zählt, und dies beispielsweise
durch eine Bezugnahme auf eine Wohngeldberechtigung oder, was größere
Teile der Bevölkerung einschließen würde, eine Bezugnahme auf die
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Pflichtversicherungsgrenze) der gesetzlichen
Krankenversicherung?
11. Welche Vor- und Nachteile sprechen nach Ansicht der Bundesregierung für
bzw. gegen eine Direktvergabe von Erbbaurechten an unbebauten
Grundstücken des Bundes?
12. Wie lange dauert es nach Kenntnis der Bundesregierung, bis ein den
Ländern oder Kommunen zum Zweck der Förderung des Wohnungsbaus
übereignetes Grundstück
a) bebaut wird, und
b) dem Wohnungsmarkt mit fertiger Bebauung zur Verfügung steht
(bitte für die letzten zehn Jahre in Durchschnittswerten pro Jahr sowie
nach Bundesländern aufgeschlüsselt angegeben)?
13. Hat die Bundesregierung seit ihrer Ankündigung auf dem
Wohngipfel 2018, die rechtlichen Grundlagen für eine Nutzung des Erbbaurechts im
Rahmen der verbilligten Abgabe von Baugrund an die Länder und
Kommunen schaffen zu wollen (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downlo
ads/DE/veroeffentlichungen/2018/ergebnisse-wohngipfel.pdf?__blob=pub
licationFile&v=6, dort Seite 6), bereits konkrete Ideen und einen Zeitplan
zur deren Umsetzung, und, falls ja, wie sehen diese aus?
14. Welche Argumente sprechen nach Ansicht der Bundesregierung gegen eine
Öffnung der Verbilligungsrichtlinie dahingehend, dass Grundstücke des
Bundes direkt an Bauwillige (z. B. Genossenschaften oder private
Wohnungsbauunternehmen) zu verbesserten Konditionen abgegeben werden
können und sich so den Weg über den Mittelsmann der Kommune zu
sparen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag des DIW
(www.diw.de/de/diw_01.c.669801.de/staatlich_gefoerderter_miet
kauf_kann_einkommensschwachen_familien_weg_in_eigene_vier_waen
de_ebnen.html), Familien mit geringem Einkommen den Aufbau von
Eigentum durch ein staatliches Bauprogramm zu ermöglichen, bei dem die
gebauten Objekte den Familien im Wege des Mietkaufs zu günstigen
Konditionen angeboten werden?
16. Erwägt die Bundesregierung die Realisierung eines solchen
Mietkaufmodells für die kostengünstige Bereitstellung von Grundstücken des Bundes
im Wege des Erbbaurechts oder durch die kostengünstige Abgabe an
Baugenossenschaften?
17. Welche Auswirkungen auf die Durchschnittsmieten nach Mietspiegel sind
nach Einschätzung der Bundesregierung zu erwarten, wenn gemäß dem
Vorschlag des DIW nach staatlicher Bautätigkeit eine größere Anzahl von
Wohnungen in überhitzten Wohnungsmärkten im Wege des Mietkaufes auf
den Markt kämen, deren Miete neben dem eigentlichen Kaltmietenanteil
auch noch einen Aufschlag für die zusätzliche Eigentumsübertragung
enthält?
18. Besteht aus Sicht der Bundesregierung Bedarf, die von der KfW
bereitgestellte Kreditsumme in den Basis-Wohnkreditprogrammen KfW 124 und
KfW 134, die vor allem für Familien mit geringem Einkommen gedacht
sind, weil damit der fehlende Eigenkapitalanteil für die Gewährung eines
Regelkredits bei einer anderen Bank bereitgestellt werden soll, von derzeit
50.000,00 Euro aufzustocken, wenn man sich vor Augen führt, dass sich
bei einem angesetzten Immobilienkaufpreis von 300.000,00 Euro die
Kaufnebenkosten – in Nordrhein-Westfalen z. B. 6,5 Prozent
Grunderwerbssteuer, 7,14 Prozent Maklerkosten, 1,5 Prozent Notar- und Grundbuchgebühren
– auf bis zu 45.000,00 Euro belaufen (vgl. www.sueddeutsche.de/geld/
immobilien-welche-kosten-kommen-beim-immobilienkauf-auf-
michzu-1.1693321) und somit fast gänzlich die Kreditsumme aufbrauchen,
sodass die übrig bleibenden 5.000,00 Euro nicht als angemessener
Eigenkapitalanteil taugen?
19. Wie weit ist die Umsetzung des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD angekündigten Bürgschaftsprogrammes der KfW für
selbstgenutztes Wohneigentum (Zeilen 5151 bis 5154) gediehen, und ab wann
werden die ersten Bürgschaften geleistet werden können?
Berlin, den 29. August 2019
Christian Lindner und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Ökonomische und ökologische Landwirtschaft durch moderne Technologien
FDP03.06.2021
Verschärfung der Wegzugsbesteuerung
FDP07.06.2021
Archivierung digitaler Kommunikation von Bundesministerinnen und Bundesministern
FDP17.02.2020
Beauftragte, Sonderbeauftragte und Koordinatoren der Bundesregierung
FDP23.05.2018