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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ferien- und Panoramastraßen in Deutschland

(insgesamt 11 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

25.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1381509.10.2019

Ferien- und Panoramastraßen in Deutschland

der Abgeordneten Roman Müller-Böhm, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ferien- und Panoramastraßen verbinden Sehenswürdigkeiten, Landschaften und Kulturstätten zu einem Reiseerlebnis. Durch die Bundesrepublik Deutschland ziehen sich eine Reihe von Routen und Wegen, die zu diesem Zweck besonderen Themen und Ereignissen gewidmet sind. Doch der touristische Erfolg solcher Straßen steht und fällt mit ihrer Bekanntheit. Deshalb ist Grundlage eines erfolgreichen Ferien- und Panoramastraßennetzes ihre Vermarktung und Attraktivität für Reisende. Fraglich ist, ob und wie der Bund die Vermarktung der Straßen zur Stärkung des Reiselandes Deutschland unterstützt und wie diese Facette des deutschen Tourismus im Rahmen der Strategie des Bundes berücksichtigt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte dieser Straßen) befinden sich im Eigentum des Bundes?

2

Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte), die sich im Eigentum des Bundes befinden, entfallen auf Nordrhein-Westfalen (NRW)?

3

Welche Ferien- und welche Panoramastraßen (beziehungsweise welche Streckenabschnitte) in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern befinden sich im Eigentum des Bundes?

4

Welche der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen haben einen besonderen Status einer internationalen Organisation verliehen bekommen, beispielsweise den Status als UNESCO-Welterbe-Route?

a) Seit wann haben diese Straßen den jeweiligen Status?

b) Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, dass weiteren, im Eigentum des Bundes stehenden, Ferien- und Panoramastraßen ein solcher Status verliehen wird, und wenn ja, welche Maßnahmen müssen zu diesem Zweck noch ergriffen werden?

c) Welche Straßen beziehungsweise Streckenabschnitte entfallen dabei auf NRW?

d) Welche Straßen beziehungsweise Streckenabschnitte entfallen dabei auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern?

5

Wie viele Schilder mit der lfd. Nummer 31, 32, 33 der Anlage 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO – Zeichen 386.1, 386.2 und 386.3) existieren bundesweit?

a) Wie viele solche Schilder wurden seit 2013 aufgestellt?

b) Wie viele davon entfallen auf NRW?

c) Wie viele davon entfallen auf die Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern?

d) Wie viele davon entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Straßen, die im Eigentum des Bundes stehen?

6

Welchen Bestandteil an der nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung haben im Eigentum des Bundes stehende Ferien- und Panoramastraßen insbesondere bei Vermarktung des Reiselandes Deutschland durch die Bundesregierung?

a) Wie sieht das Konzept der Bundesregierung bezüglich der in NRW gelegenen Ferien- und Panoramastraßen konkret aus?

b) Wie sieht das Konzept der Bundesregierung bezüglich der in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegenen Ferien- und Panoramastraßen konkret aus?

7

Gibt es eine Strategie oder ein Konzept der Bundesregierung für die Instandhaltung der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen in Bundeseigentum, beispielsweise Visionen für die Streckenabschnitte, für Ausbau, Erweiterung, Verkauf oder Ähnliches?

a) Wenn ja, welche Schwerpunkte sind darin vorgesehen?

b) Wenn nein, auf welcher konzeptionellen Grundlage entwickelt die Bundesregierung Maßnahmen bezüglich in ihrem Eigentum stehender Ferien- und Panoramastraßen?

8

Plant die Bundesregierung, mehr Mittel als bislang in die im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen zu investieren?

a) Wenn ja, wie viel plant die Bundesregierung künftig zu investieren?

b) Wenn ja, welche Investitionen sollen konkret erfolgen?

c) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck sollen Investitionen auf in NRW gelegene Straßen entfallen?

d) Wenn ja, in welcher Höhe, und zu welchem Zweck sollen Investitionen auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen entfallen?

e) Wenn nein, aus welchen Gründen werden keine Investitionen vorgenommen?

9

Bezüglich welcher der im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen gibt es zwischen dem Bund und Dritten aus der Privatwirtschaft Kooperationen?

a) Mit wem wird in diesen Fällen kooperiert?

b) Was sind die jeweiligen Schwerpunkte zur touristischen Nutzung der betreffenden Straße?

c) Wie sind die Kooperationen in rechtlicher Sicht ausgestaltet, und welche Pflichten treffen den Bund im Rahmen der einzelnen Kooperationen?

d) Sind weitere Kooperationen zwischen dem Bund und Dritten aus der Privatwirtschaft geplant, und wenn ja, auf welche Objekte sollen sich diese beziehen?

e) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen?

f) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen?

10

Werden Ferien- und Panoramastraßen, die nicht im Eigentum des Bundes stehen, durch die Bundesregierung finanziell, ideell oder touristisch gefördert?

a) Wenn ja, wie sieht diese Förderung aus?

b) Wenn ja, welche Förderungen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen?

c) Wenn ja, welche Förderungen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen?

d) Wenn nein, warum nicht?

11

Unterhält die Bundesregierung Kooperationsprojekte mit Staaten der Europäischen Union zur Vermarktung von im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen?

a) Wenn ja, mit welchen Staaten?

b) Wenn ja, wie sind die Kooperationen jeweils ausgestaltet?

c) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in NRW gelegene Straßen?

d) Welche Kooperationen entfallen dabei auf in den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gelegene Straßen?

e) Wenn nein, sind solche Kooperationen geplant?

12

Vermarktet die Bundesregierung die im Eigentum des Bundes stehenden Ferien- und Panoramastraßen im Nicht-EU-Ausland?

a) Wenn ja, in welchen Staaten?

b) Wenn nein, ist eine solche Vermarktung geplant?

Berlin, den 25. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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