Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12543)
der Abgeordneten Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg(Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Stärkung der Fachhochschulen (FHs) bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs) und die Förderung der anwendungsorientierten Forschung ist den Fragestellern ein besonderes Anliegen. Ziel der Förderlinie „Projektakademien“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ist, Professorinnen und Professoren von FHs bzw. HAWs beim Einstieg in durch DFG-Drittmittel geförderte Forschungsprojekte zu unterstützen. Im Ergebnis soll es den Professorinnen und Professoren besser als vorher gelingen, Förderanträge bei der DFG erfolgreich zu stellen, damit ihre Forschung an FHs bzw. HAWs dann durch die DFG gefördert werden kann.
Nach Auffassung der Fragesteller gibt es ein gravierendes Missverhältnis zwischen Universitäten und FHs bzw. HAWs bei der Forschungsförderung durch die DFG. Daher erkundigte sich die Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag in der Kleinen Anfrage „Verlauf und Evaluierung der DFG-Förderlinie ‚Projektakademien‘ “ (Bundestagsdrucksache 19/12121) nach dem Erfolg dieser seit 2014 laufenden Projektförderlinie. Bislang wurden drei Projektakademien gefördert.
Auch nach der Antwort der Bundesregierung auf die genannte Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/12543 bleiben nach Ansicht der Fragesteller noch Fragen offen. Gleichzeitig werfen einige Antworten der Bundesregierung weitere Fragen zur Förderlinie „Projektakademien“ der DFG auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung bei der DFG eine Bewilligungsgrenze für die Einrichtung von Projektakademien mit der Maßgabe von höchstens einer pro Jahr mit abwechselnden Fachgebieten vor?
Wie viele der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den von der Bundesregierung in ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12543 genannten drei Projektakademien kamen aus den fünf neuen Bundesländern (bitte nach Jahr, Projektakademie und Geschlecht aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass es sich bei bislang nur drei bewilligten Projektakademien um eine sehr geringe Anzahl handelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 auf Bundestagsdrucksache 19/12543), und wenn nein, bitte begründen.
Weshalb beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderquote bei Anträgen auf das „Modul Vertretung“ im Rahmen der Projektakademien 100 Prozent?
Wie hoch ist die Bewilligungsquote ausschließlich bei Anträgen auf dieses Modul?
Wurden alle Förderanträge in voller Höhe bewilligt?
Wenn nein, bitte beantragte Fördersumme und bewilligte Fördersumme gegenüberstellen.(bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass zwischen der Anzahl an bewilligten DFG-Anträgen auf das Vertretungsmodul und derjenigen auf das Modul „Projektbezogene Förderung“ im Rahmen bzw. im Nachgang der drei Projektakademien ein Missverhältnis besteht (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/1254)?
Wenn nein, warum nicht (bitte begründen)?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem vergleichsweise sehr hohen Anteil an Bewilligungen von Anträgen auf das Vertretungsmodul (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 19/1254)?
Wie viele FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW-Professoren, deren erster Ruf nicht länger als sechs Jahre zurückliegt, was sie zur Teilnahme an einer Projektakademie berechtigt, sind absolut an allen deutschen FHs bzw. HAWs angestellt (bitte im Verlauf seit 2014 aufschlüsseln)?
Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Programm, das den wissenschaftlichen Nachwuchs an FHs bzw. HAWs fördern will, aber nur 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von insgesamt 19.668 FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW-Professoren (Stand 2017; ohne Verwaltungs-FH; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/248149/umfrage/professoren-an-deutschen-hochschulen-nach-hochschulart/) im bisherigen Verlauf aufweisen kann, breitenwirksam und erfolgreich (bitte begründen)?
Für welche konkreten Maßnahmen sind die 99.600 Euro, die im Rahmen der DFG-Förderlinie „Projektakademien“ bewilligt wurden, verausgabt worden – siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12543; bitte nach Jahr, Fachbereich der Projektakademie und Art der Sachbeihilfe, d. h. Vertretungskosten oder projektbezogene Förderung, aufschlüsseln)?
Wie viel Geld entfiel bei den vergangenen drei Projektakademien auf das von den ausrichtenden erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beantragte Modul „Projektspezifische Workshops“ (bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln)?
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung aus der hieraus hervorgehenden durchschnittlichen Bewilligungshöhe des DFG-„Moduls Vertretung“ von 24.500 Euro pro Antrag geschlossen werden, dass bei 39 Anträgen auf dieses Modul im Rahmen der Projektakademien circa 955.500 Euro verausgabt wurden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)?
In welcher konkreten Höhe entstanden Kosten bei der Bewilligung der sechs bewilligten Anträge im Rahmen von Projektakademien, die nicht solche auf Vertretung waren (bitte nach Jahr und Fachbereich aufschlüsseln)?
Wäre nach Auffassung der Bundesregierung eine Aufwandsentschädigung für die ausrichtenden erfahrenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine sinnvolle Möglichkeit, um das derzeit unzureichende Angebot von Projektakademien zu erhöhen und damit der großen Nachfrage seitens der FH- bzw. HAW-Professorinnen und FH- bzw. HAW-Professoren gerecht zu werden (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)?
Evaluiert die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung den Erfolg der Projektakademien in irgendeiner Form auf Basis empirischer Daten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Daten umfasst die Evaluation, und wie werden diese erhoben?
c) Wie kommt die DFG nach Kenntnis der Bundesregierung zu dem Ergebnis, dass „das Interesse an der Teilnahme an Projektakademien durchaus gegeben (ist)“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)?
Was hat die Bundesregierung zu der Ankündigung veranlasst, eine Optimierung der Projektakademien im Hauptausschuss der DFG anzuregen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 15 auf Bundestagsdrucksache 19/12543)?
a) Bis wann soll diese Anregung erfolgen?
b) Welche Erwartungen und konkreten Verbesserungsvorschläge wird die Bundesregierung dabei in den DFG-Hauptausschuss einbringen?
Wie hoch ist die Förder- und Bewilligungsquote bei den an die DFG gerichteten Projektanträgen seitens der mit den FHs bzw. HAWs im Wettbewerb um Fördermittel im Bereich der anwendungsorientierten Forschung stehenden Technischen Universitäten (bitte im Verlauf nach Jahren seit 2014 und nach Fachbereich aufschlüsseln und in Relation zu den Bewilligungsquoten für FHs bzw. HAWs setzen)?
In welcher konkreten Höhe werden absolut und relativ zum Gesamtvolumen der DFG sowie relativ zur Fördersumme für anwendungsorientierte Forschung an FHs bzw. HAWs Mittel von der DFG an Technische Universitäten vergeben (bitte nach Jahren seit 2014 und Fachbereich aufschlüsseln)?
Sollten die an Technische Universitäten und die an FHs bzw. HAWs durch die DFG bewilligten Projektfördermittel nach Auffassung der Bundesregierung signifikant divergieren?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung dafür, und was dagegen?