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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachhaltigkeit des Qualitätspakt Lehre und Lehren für die Bund-Länder-Vereinbarung "Innovation in der Hochschullehre"

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

29.10.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1387110.10.2019

Nachhaltigkeit des Qualitätspakts Lehre und Lehren für die Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“

der Abgeordneten Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Katja Suding, Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Thomas Sattelberger, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Bund-Länder-Programm Qualitätspakt Lehre (QPL) unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit 2011 die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehrqualität an deutschen Hochschulen. Im Zeitraum von 2011 bis 2020 wurden und werden Projekte, Maßnahmen und Strukturen in Höhe von insgesamt 2 Mrd. Euro an den Hochschulen finanziert. Die Kosten dafür trägt der Bund allein. Zum 31. Dezember 2020 endet die Finanzierung für Projekte und Maßnahmen des Qualitätspakts Lehre. Ob eine Weiterfinanzierung der aufgebauten Strukturen durch die Länder erfolgt, ist offen. Die von Bund und Ländern getroffene Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ soll ab 2021 in Nachfolge des Qualitätspakts Lehre dauerhaft „die Erneuerungsfähigkeit der Hochschullehre“ fördern (vgl. www.bmbf.de/de/innovation-in-der-hochschullehre-9166.html). Über diese Bund-Länder-Vereinbarung fließen den projektdurchführenden Hochschulen mit bis zu 150 Mio. Euro jährlich weniger Mittel als zuvor über den Qualitätspakt Lehre zu. Bis Ende 2023 trägt der Bund die Kosten dafür allein, danach tragen die Länder jährlich rund 40 Mio. Euro des Programms.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie viele und welche Maßnahmen, Projekte und Strukturen wurden seit 2011 aus Mitteln des Qualitätspakts Lehre (QPL) finanziert (bitte nach Hochschultyp – Universität, Technische Universität, Hochschule für Angewandte Wissenschaften bzw. Fachhochschule, Duale Hochschule, Kunst- und Musikhochschule, Sonstige –, nach Land und QPL-Förderperiode ausweisen)?

2

Wie viele der über den Qualitätspakt Lehre allein vom Bund finanzierten Maßnahmen und Strukturen erfüllen auf Dauer angelegte Aufgaben?

3

Wie viele der über den Qualitätspakt Lehre finanzierten Maßnahmen und Strukturen wurden gemeinsam von mehreren projektdurchführenden Hochschulen im Verbund umgesetzt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung rückblickend, dass Daueraufgaben an den Hochschulen über den Qualitätspakt Lehre allein durch den Bund und ohne Co-Finanzierung der Länder finanziert wurden?

5

Wie bewertet und wie belegt die Bundesregierung die Wirksamkeit der aus Mitteln des Qualitätspakts Lehre finanzierten Maßnahmen mit Blick auf

a) die Personalausstattung und das Betreuungsverhältnis,

b) die Weiterentwicklung qualitativ hochwertiger Hochschullehre,

c) die Integration ausländischer Studierender,

d) die Weiterentwicklung von Studienkonzepten hin zu Angeboten für heterogene Studierendengruppen (insbesondere mit Blick auf Teilzeitstudiengänge und Angebote für lebensbegleitendes Lernen),

e) die digitale Ausstattung sowie die Entwicklung und den Ausbau digitaler Lehrkonzepte,

f) die Entwicklung und den Ausbau hochschulübergreifender digitaler Lernplattformen und

g) die Digitalisierung der Hochschulverwaltung an deutschen Hochschulen?

6

In welcher Weise und zu welchem Zeitpunkt erfolgt eine qualitätsorientierte vollständige Evaluation der aus Mitteln der zweiten Förderphase des Qualitätspakts Lehre finanzierten Maßnahmen, Projekte und Strukturen?

Für welchen Zeitpunkt plant die Bundesregierung die Veröffentlichung dieser Ergebnisse?

7

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus Mitteln des Qualitätspakts Lehre entwickelte Softwares oder digitale Lehrkonzepte auch an anderen Schulen als den Hochschulen, für die diese primär entwickelt wurden, genutzt bzw. nach kostengünstiger Modifikation adaptiert?

Wenn ja, um welche Projekte handelt es sich dabei, an wie vielen anderen Hochschulen wurden diese ebenfalls genutzt bzw. adaptiert, und in welcher Höhe entstanden dabei Kosten für die Modifikation?

Wenn nein, weshalb nicht?

8

Hatten die aus Mitteln des Qualitätspakts Lehre finanzierten Maßnahmen und Strukturen über die Auswirkungen an der projektdurchführenden Hochschule hinaus, aus Sicht der Bundesregierung auch eine Strahlkraft in das gesamte Hochschul- und Wissenschaftssystem – insbesondere mit Blick auf den Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehrkonzepte bzw. digitaler Lern- und Verwaltungsplattformen?

9

Für wie viele und welche der aus dem Qualitätspakt Lehre finanzierten Maßnahmen, Projekte und Strukturen haben die Landesregierungen der projektdurchführenden Hochschulen bereits eine Weiterfinanzierung über das Ende des Qualitätspakts Lehre im Jahr 2020 hinaus zugesichert?

10

Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass mit dem Ende der Finanzierung aus dem Qualitätspakt Lehre langjährig aufgebaute Maßnahmen, Projekte und Strukturen durch die Länder nicht weiter finanziert werden und die Projekte ohne Fortsetzung beendet werden müssen?

Wie bewertet sie in dieser Hinsicht auch die entsprechende Kritik des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht zum Bundeshaushalt 2020?

Bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund den Mitteleinsatz des Qualitätspakts Lehre in dieser Hinsicht als nachhaltige Investitionen?

11

Wie wirkt die Bundesregierung diesem Risiko entgegen, und wie setzt sie sich bei den Ländern für eine nachhaltige Finanzierung der geschaffenen Strukturen ein?

12

In welchem Umfang sollen Maßnahmen des Qualitätspakts Lehre ab 2021 aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ finanziert werden?

13

Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der Evaluation des Qualitätspakts Lehre, und wie fließen diese in die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ ein?

14

Wie begründet und bewertet die Bundesregierung die Reduktion der Mittel in der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ gegenüber dem Qualitätspakt Lehre?

15

Mit welchen sich aus der Mittelreduktion ergebenden Folgen rechnet die Bundesregierung, insbesondere mit Blick auf

a) die Anzahl der durchführbaren Projekte und Maßnahmen,

b) die Innovationskraft des gesamten Hochschulsystems und

c) die Entwicklung der Grundfinanzierung der Hochschulen durch die Länder?

16

Strebt die Bundesregierung über den ab 2024 vereinbarten Länderanteil der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ hinaus an, die Länder an der Finanzierung von durch diese Vereinbarung dauerhaft finanzierten Maßnahmen und Strukturen zu beteiligen?

17

Weshalb hält die Bundesregierung den Aufbau einer neuen institutionell geförderten Organisationseinheit für die Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ für notwendig?

Welche Aufgaben sollen der Trägerorganisation zukommen?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik des Bundesrechnungshofs in seinem Bericht zum Bundeshaushalt 2020, wonach es „keine Begründung“ für die Einrichtung einer solchen gebe?

19

In welcher Höhe und in welchen Zeiträumen fallen Mittel für die Trägerinstitution zur Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ an, insbesondere für

a) die Aufbau- und Anlauffinanzierung der Organisation und

b) die Finanzierung des laufenden Betriebs?

20

Wie viele Stellen werden in der Trägerinstitution voraussichtlich ausschließlich mit der Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ beschäftigt sein (bitte nach Personenzahl und Vollzeitäquivalent aufschlüsseln)?

21

In welcher Höhe werden Mittel aus der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ ausschließlich zur Projektförderung an Hochschulen zur Verfügung stehen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

22

Welche Bundesministerien treffen bzw. welches Bundesministerium trifft die Entscheidung über die Auswahl einer Trägerinstitution für die Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“?

Wie wird der Deutsche Bundestag in die Entscheidung eingebunden?

23

Welche Einrichtungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ihr Interesse geäußert, Trägerinstitution der Bund-Länder-Vereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ zu werden?

24

Aufgrund welcher Kriterien und welcher Gewichtungen der Kriterien soll die Entscheidung über eine Trägerinstitution fallen?

25

Wie erfolgt die Einbindung des Deutschen Bundestages in die Suche einer Trägerinstitution?

Wann wird die Bundesregierung über die zur Auswahl stehenden Bewerber berichten?

Bis wann soll die Suche nach einer Trägerinstitution abgeschlossen sein?

Berlin, den 25. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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