Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessenträgern (Teil 15) – Amadeu Antonio Stiftung
der Abgeordneten Christoph Meyer, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Amadeu Antonio Stiftung (AAS) ist eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Heidelberg. Sie wurde 1998 auf Initiative von Anetta Kahane von Karl Konrad von der Groeben errichtet und leistet heute einen großen Beitrag im Kampf gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus. Zum Stiftungszweck der AAS gehören die Förderung der Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung, der Förderung der Jugendhilfe sowie die Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz und des Völkerverständigungsgedankens sowie explizit „die Dokumentation und Vermittlung von (…) Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Jugendgewalt.“ (www.amadeu-antonio-stiftung.de/wp-content/uploads/2018/11/satzung_amadeu_antonio_stiftung.pdf).
Die Stiftung tritt als Projektförderer im Bereich Antisemitismus, Antizionismus, Rassismus und Rechtsextremismus auf. Sie selbst arbeitet operativ und überregional mit eigenen Projekten in der Kinder- und Menschenrechtsbildung, bei der Entwicklung und Fortbildung von Projekten gegen aktuellen Antisemitismus, in Kooperation mit antirassistischen Projekten gegen Alltagsrassismus und bei der Förderung und Vernetzung von Bürgerstiftungen, die sich für demokratische Kultur engagieren.
Zu den größten Geldgebern zählen neben dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Dreilinden – Gesellschaft für gemeinnütziges Privatkapital mbH sowie die Freudenberg Stiftung (www.amadeu-antonio-stiftung.de/ueber-uns/transparenz/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen sowie dem Anteil, der in der Zuwendung enthaltenen Personalkostenerstattungen)?
Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel von Unternehmen zu, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (bitte nach Unternehmen, Projekt und unter Angabe der Höhe der Zahlung ausweisen)?
Wurden die mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt realisierten Projekte einer Erfolgskontrolle unterzogen, die über eine Verwendungsnachweisprüfung hinausgeht, und wenn ja, wie ist eine solche Erfolgskontrolle bei Projektfördermitteln ausgestaltet, bzw. wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Erfolgskontrolle?
Flossen der Amadeu Antonio Stiftung oder ihr zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu, und wenn ja, in welcher Höhe (bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen sowie dem Anteil, der in der Zuwendung enthaltenen Personalkostenerstattungen)?
Wie bewertet die Bundesregierung, angesichts des für die Amadeu Antonio Stiftung erheblichen Bundesanteils an ihrer Finanzierung, den Umstand, dass über 75 Prozent des Etats der Amadeu Antonio Stiftung für Personalkosten aufgewendet werden und nur etwa 17 Prozent des Gesamtetats in Projektmitteln gebunden sind (www.amadeu-antonio-stiftung.de/ueberuns/transparenz/)?
Wurden die Amadeu Antonio Stiftung, ihr zugehörige Institute oder jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher Grundlage entschied sich die Bundesregierung jeweils für diese Auftragnehmer?
Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben die Amadeu Antonio Stiftung bzw. ihre Mitarbeiter, Vorstands- oder Stiftungsratsmitglieder in den Jahren seit 2017 organisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder Ähnliches mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung oder obersten Bundesbehörden auf der einen und der Amadeu Antonio Stiftung auf der anderen Seite, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt, und in welcher Höhe werden sie aus welcher Haushaltsstelle vergütet?
Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der IM-Tätigkeit (IM = Informeller Mitarbeiter) der Vorstandsvorsitzenden Anetta Kahane für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der ehemaligen DDR (https://hubertus-knabe.de/der-fall-kahane/) vor dem Hintergrund des § 626 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), wonach eine bewusste Tätigkeit oder die Weitergabe von Informationen oder Schriftstücken an das MfS ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung eines im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmers rechtfertigen kann (www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html), und wenn ja, welche?
Wurde auf Grundlage der vorliegenden IM-Tätigkeit der Vorstandsvorsitzenden geprüft, ob eine Förderung der Stiftung unter ethischen Gesichtspunkten mit den demokratischen Grundwerten der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, und wenn nein, warum nicht?
Werden geförderte Stiftungen und deren Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsmitglieder auf entsprechende Tätigkeiten überprüft, so wie es beispielsweise im öffentlichen Dienst gehandhabt wird (www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/stasi-ddr-ueberpruefung-mitarbeit-unterlagen-gesetz-Bundeskabinett), und wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zuwendungen an die Amadeu Antonio Stiftung vor dem Hintergrund des Opferschutzes vom DDR-Regime Verfolgter?
Inwieweit greift die Bundesregierung für die Öffentlichkeitsarbeit auf die Expertise der Amadeu Antonio Stiftung zurück?
Entsendet die Amadeu Antonio Stiftung Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?
Sofern Frage 12 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesministerien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?