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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erkenntnisse der Bundesregierung zum Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V.

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

08.11.2019

Aktualisiert

11.11.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1387910.10.2019

Erkenntnisse der Bundesregierung zum Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.

der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der im Jahr 2012 gegründete Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. verfolgt unter anderem die Zielsetzung „Unternehmen, Behörden und politische Entscheidungsträger im Bereich Cyber-Sicherheit zu beraten und im Kampf gegen die Cyber-Kriminalität zu stärken. […] Zu den Mitgliedern des Vereins zählen große und mittelständische Unternehmen, Betreiber kritischer Infrastrukturen, zahlreiche Bundesländer (z. B. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen), Kommunen (z. B. Stadt Frankfurt am Main) sowie Experten und politische Entscheider mit Bezug zum Thema Cybersicherheit. Über seine Mitglieder repräsentiert der Verein mehr als drei Millionen Arbeitnehmer aus der Wirtschaft und knapp zwei Millionen Mitglieder anderer Verbände und Vereine“ (s. https://cybersicherheitsrat.de/ueber-uns/).

Im April dieses Jahres nahmen Vertreter des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. an einer Tagung des russischen Vereins „Nationaler Verband für Cyber-Sicherheit“ (NAISS) in Garmisch-Partenkirchen teil, dem laut Medienberichten in Sicherheitskreisen ein nachrichtendienstlicher Hintergrund zugerechnet werde (vgl. Die ZEIT: „In zweifelhafter Gesellschaft“, Nummer 24 vom 6. Juni 2019; ARD-Kontraste vom 6. Juni 2019). Ebenfalls im Rahmen der Konferenz kam es zur Unterzeichnung einer Absichtserklärung beider Vereine. „Darauf vereinbaren beide, bei der Umsetzung von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrates bezüglich der friedlichen Nutzung der Informationstechnologie zu helfen: in Form von gemeinsamen Konferenzen und Forschungsprojekten“ (s. ebd.).

Nach weiteren Medienberichten hat der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, vor dem Hintergrund des Abkommens von Garmisch-Partenkirchen und der russlandnahen Aktivitäten des Vereins den Mitarbeitern seiner Behörde die Weisung erteilt, keine Auftritte mit Vertretern des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. zu absolvieren. Darüber hinaus schloss das BSI den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. vom Dialog im Rahmen der „Allianz für Cyber-Sicherheit“ aus (vgl. DER SPIEGEL: „Zu nah an Russland“, Nummer 34 vom 17. August 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte des Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V zu ausländischen Nachrichtendiensten?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung im Speziellen über Kontakte des Vereins Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. zu russischen Nachrichtendiensten bzw. Personen, denen Verbindungen zu russischen Nachrichtendiensten zugerechnet werden?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Verein „Nationaler Verband für Cyber-Sicherheit“ (NAISS), möglichen nachrichtendienstlichen Hintergründen des Vereins sowie konkret zu dessen Konferenz im April 2019 in Garmisch-Partenkirchen?

4

Unterstützt die Bundesregierung den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e.V. aktuell bei der Verfolgung seiner Vereinsziele (Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Politik, öffentlicher Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zur Verbesserung des IT-Schutzes, Initiativen und Projekte zur Förderung des Bewusstseins für Cyber-Sicherheit, Aufbau eines deutschlandweiten Cyber-Sicherheitsnetzwerkes in einem europäischen und internationalen Kontext, Wissensplattform, Forum und Netzwerk für Vereinsmitglieder)?

Wenn ja, in welcher Form?

5

Hat die Bundesregierung den Verein in der Vergangenheit bei der Verfolgung der Vereinsziele unterstützt?

Wenn ja, in welcher Form?

6

Wurde der Verein direkt oder indirekt durch Mittel aus dem Bundeshaushalt finanziell unterstützt?

Wenn ja, in welcher konkreten Form?

7

Zahlen die staatlichen Stellen, die Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. sind, nach Kenntnis der Bundesregierung Mitgliedsbeiträge oder vergleichbare finanzielle Aufwendungen an den Verein?

Wenn ja, wie hoch sind diese pro Jahr?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Verein Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. von ausländischen Organisationen und Staaten bewusst oder unbewusst als staatlicher Akteur, der die Interessen der Bundesrepublik Deutschland vertritt, wahrgenommen und/oder als solcher dargestellt wird (www.tagesschau.de/investigativ/rbb/cybersicherheitsrat-russland-101.html)?

9

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die Abkommen, die der Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. abschließt, u. a. von russischer Seite als zwischenstaatliche Abkommen bewertet und entsprechend kommuniziert bzw. propagandistisch genutzt werden?

a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Tatsache?

b) Wenn ja, was tut die Bundesregierung, um die fälschliche Darstellung, es handle sich bei den zwischen dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. und Dritten geschlossenen Abkommen um zwischenstaatliche Abkommen, zu unterbinden?

10

Besteht aus Sicht der Bundesregierung auf nationaler und internationaler Ebene ein Verwechselungspotenzial zwischen dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V. und dem „Nationalen Cyber-Sicherheitsrat“ der Bundesregierung?

Wenn ja, sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, einer Verwechselung beider Institutionen entgegenzuwirken, bzw. trifft sie entsprechende Maßnahmen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die Weisung des Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, Arne Schönbohm, an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seiner Behörde, keine Auftritte mit Vertreterinnen und Vertretern des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. zu absolvieren sowie den Ausschluss des Vereins von Treffen anlässlich der „Allianz für Cybersicherheit“ durch das BSI?

12

Wie begründet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund, dass weiterhin Institutionen des Bundes wie das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Deutsche Zentrum für Luft und Raumfahrt e. V. (DLR), die Deutsche Flugsicherung Mitglieder des Vereins sind (vgl. https://cybersicherheitsrat.de/mitgliedschaft/)?

13

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass neben den öffentlichen Stellen auch private Betreiber kritischer Infrastrukturen in Deutschland Mitglieder des Vereins sind (vgl. https://cybersicherheitsrat.de/mitgliedschaft/)?

14

Unterhalten neben dem Bundesministerium für Gesundheit noch weitere Bundesministerien oder Bundesbehörden Verbindungen jeglicher Art zum Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.?

Wenn ja, welche?

15

Inwiefern unterhalten Mitglieder der Bundesregierung Kontakte zum Cyber-Sicherheitsrat Deutschland e. V.?

Sind Mitglieder der Bundesregierung Mitglied im Cyber-Sicherheitsrat e.V.?

16

In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2018 sowie im bisherigen Verlauf des Jahres 2019 durch Mitglieder der Bundesregierung amtsbezogene Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern des Cyber-Sicherheitsrates Deutschland e. V. wahrgenommen oder wurde an Veranstaltungen des Vereins teilgenommen (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

Berlin, den 25. September 2019

Christian Lindner und Fraktion

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